Trennungsfaq-Forum
Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - Druckversion

+- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum)
+-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2)
+--- Thema: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? (/showthread.php?tid=5093)



Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - Hasserfuellter - 28-09-2011

Laut BFH sind Zivilprozeßkosten nun als außergewöhnliche Belastung
absetzbar, WENN diese höher als 6% sind UND keine Mutwilligkeit
vorliegt. Schön es wurde mir anerkannt.

BFH, Urteil vom 12.5.2011 - VI R 42/10 - Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Das nur als Info; ich habe es kapiert; einmaliger Vorgang

DAZU dürfen noch Kosten für Angehörige im Pflegeheim geltend gemacht
werden (ist bei mir auch über 6%; somit Folgejahr)
Frage: Die Steuererstattung wird mir in der nächsten Vermögensfeststellung
durch das Regime als Einkommen berechnet, was meine Unterhaltspflicht
wieder erhöhen würde; somit hätte ich wieder mehr zum Absetzen. Das
dreht sich doch hier im Kreis.
Wie versteht Ihr das ? Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler ?
Ausdrücklich erwähnt; die Steuerrückerstattung zählt zum Einkommen

Gruß


RE: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - blue - 28-09-2011

(28-09-2011, 19:58)Hasserfüllter schrieb: Das dreht sich doch hier im Kreis.
(28-09-2011, 19:58)Hasserfüllter schrieb: Das nur als Info; ich habe es kapiert; einmaliger Vorgang
Wie viele Verfahren hast Du so im Jahr an den Backen, die Du steuerrechtlich berücksichtigen möchtest?



RE: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - Hasserfuellter - 28-09-2011

Blue; lies doch bitte. Anwalts und Gerichtskosten einmalig; abgehakt.

Wenn ich eine Erstattung wegen der Unterhaltszahlung bekomme; erhöht
sich mein Jahreseinkommen; sprich die nächsten Unterhaltszahlungen
werden wieder höher, was wieder eine erhöhte Steuererstattung zur Folge hat.

Nächste Vermögensfeststellung bei mir in einem Jahr.


RE: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - blue - 28-09-2011

(28-09-2011, 22:43)Hasserfüllter schrieb: Nächste Vermögensfeststellung bei mir in einem Jahr.
Klär uns auf! Spielst Du darauf an, dieses Urteil mit dem bekannten "Realsplitting" bzgl. Anlage U beim Ehegattenunterhalt zu vergleichen?
Thema "Sonderausgaben" und "aussergewöhnliche Belastungen"?




RE: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - Baum - 02-10-2011

@Hasserfüllter

Tendenziell hast du Recht. Tatsächlich kannst du sowohl die Prozesskosten als auch den Elternunterhalt steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dies führt zwangsläufig zu einer höheren Steuererstattung welche widerum als Einkommen zu werten ist und deine Unterhaltslast erhöht. Da würde man sich natürlich sinnfrei im Kreis drehen.

Du zahlst Unterhalt und machst diese Zahlungen bei der Steuer nach §§ 33/33a EStG als außergewöhnliche Belastung geltend. Dafür erhältst du eine Steuerrückerstattung. Würde diese Steuerrückerstattung nun bei deiner Leistungsfähigkeit berücksichtigt, müsstest du Unterhalt auf Unterhalt bezahlen - und das ist natürlich vollständig unsinnig (quasi ein Perpetuum mobile; vom Sozialhilfeträger vielleicht gewünscht, aber deren Intelligenzquotient tendiert ohnehin meistens zwischen Raumtemperatur und mathematisch infinitesimal kleinen Größen). Da die Unterhaltszahlungen unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigt werden (jedenfalls nicht beim gleichen Unterhaltsberechtigten), sind auch die Steuerrückerstattungen nicht zu berücksichtigen.

Das OLG Celle hat es zumindest geschafft, dies in seinen Leitlinien zu verwursten:

Zitat:1.7 Steuererstattungen und Steuernachzahlungen sind in der Regel in dem Kalenderjahr, in dem sie anfallen, zu berücksichtigen und auf die einzelnen Monate umzulegen. Soweit Erstattungen auf Aufwendungen beruhen, die unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen sind, bleiben auch die Steuererstattungen außer Betracht.

Würd' ich die Spitzbuben in der nächsten Verhandlungsrunde mal mit der dicken Nase drauf stoßen und um Feedback bitten...






RE: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - Hasserfuellter - 02-10-2011

Danke Scuba; das war mal wieder perfekt. Ich habe mir das auch so zusammengereimt
dass das aus der Erstattung rausgerechnet werden muß.

Nur in einem muß ich Dich enttäuschen; die vom Sozialamt/BRD sind nicht doof;
ich habe in 2 Instanzen erlebt wie die in Zusammenarbeit mit 2 Richterinnen
das Blaue vom Himmel erlogen haben; gegen geltendes Recht.
So dumm können die nicht sein; eher eine abgrundtiefe Verachtung gegen
Leistungsträger/Arbeitnehmer, da sie selbst wissen mit diesem Sozialstaat
ihr (gutes) Geld zu verdienen; der rot-schwarze BRD Demokrat weiß dass
er in einer Leistungsgesellschaft nie existieren könnte; er kann sich nur
mit ständiger Lüge durchmogeln. Bis es halt nicht mehr geht (Euro)


RE: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - Baum - 03-10-2011

Das erinnert mich an einen Fall im Elternunterhalt, welchen ich vor kurzem beobachtet habe.

Da wurde der Sozialhilfeträger durch einen Richter a.D. vertreten, welcher nun als Anwalt für den Sozialhilfeträger fungierte. Tatort war das vielgeliebte OLG in Hamm. Der vorsitzende Richter hat den Anwalt des Sozialhilfeträgers in der Verhandlung sogar (ausversehentlich?) geduzt.

Da siehste', wie die ganze Bagage zusammen hängt und sich gegenseitig die Hand reicht. Naja, deren Kostenstellen würde ich auch nicht verwalten wollen... Der ganze Staat hängt am Tropf der Pöstchenklüngelei; kommunal sowieso.

Wir haben mit zunehmender Altersarmut zu tun, und die sog. Solidargemeinschaft wird das auf Dauer nicht bezahlen können. Genauso wie Deutschland, welche - nach dem Untergang Frankreichs - alleine darstehen werden. Geld fordern kann man sicherlich, aber wenn keiner mehr zum Zahlen da ist, sieht es düster aus. Ob die Amis Deutschland unter die Arme greifen werden, naja wers glaubt.

Gleichzeitig stehen wir Migration eher distanziert gegenüber. Selbst keine Blagen in die Welt setzen wollen, aber auch keine mit schwarzen Haaren haben wollen. Ich will selber keine, weder von der einen noch von der anderen Sorte, weil ich kein Geldautomat bin.

Dieses Land treibt sich in seinen Ruin und ich trage stolzerweise dazu bei als kinderloser Single (hurra!); wer nicht selbst mit unter gehen möchte, sollte seine Kapitalanlagen sichern und schlußendlich sich selbst. Außerhalb des EU-Raumes.

Noch dazu eine Währungsuninon mit Staatensouveränität zu installieren. "Mein Geld ist dein Geld, aber lass' uns bitte unsere eigene Politik machen! Wenn ich zu doof bin, dann frag' mich halt nach Geld...", wie behindert ist das denn?

Gott sei Dank bin ich eh ein armer Bettelstudent und hänge am Hungertrog.

Hiermit spende ich eine Packung Miracoli-Imitat vom Aldi an die deutsche Politik mit der Bitte um Weiterleitung an Griechenland.








RE: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - Hasserfuellter - 03-10-2011

Darum geht es nicht; es wurde gelogen dass sich die Balken bogen;
danach gegen geltendes Recht geurteilt; weder Zeugen noch Akten
überhaupt zugelassen.
Eine 900 Euro-Rentnerin hat sich vorsätzlich sämtliche Behandlungen und
Entziehungskuren verweigernd, in die Demenz gesoffen und mit dem
letzten klaren Gedanken ein 3300 Euro Pflegeheim ausgesucht.

Alles was ich mir in 20 Jahren aufbaute wurde vernichtet; ich habe jetzt
sehr viel Geduld, weiß aber wie ich darauf reagiere


RE: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - Baum - 03-10-2011

offensichtlich hast du in deiner Spardose ein paar Mark gehabt, das war dein Fehler.

Sicherlich ist das Verhältnis zwischen dir und deiner Mutter zerüttet; und die wollen jetzt Geld von dir. Die verhätst dich aber auch selten dämlich, sorry wenn ich das so sage...

Ist es denn so schwer, kein Geld zu haben?

Wenn meine Eltern jemals 900,00 EUR Rente haben sollten, so wäre dies erstrebenswert.

Hör' endlich auf rumzuheulen und schaffe Tatsachen! Meine Eltern saufen auch, und ich werde niemals eine Verwirkung hinsächlich des Elternunterhalts generieren können. Aber ich bin auch arm; und das offiziell... Insbesondere mit einem Kapitalstock in ein Gerichtsverfahren rein zu gehen, kann nicht zielführend sein... Willst du jetzt noch arbeiten gehen, wenn die Mehrzahl deines Arbeitseinkommens für den Elternunterhalt drauf geht? Bist du die Heilsarmee? Möchtest du, quasi aus deiner politischen Genossenheit heraus, die Solidargemeinschaft entlasten?

Wenn du zuviel Geld hast, dann endledige dich dessen... Meinetwegen in Timbuktuu...

Zahlst du temporär ehrlich Elternunterhalt? Wenn ja, dann muss man da was machen...


RE: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - Hasserfuellter - 03-10-2011

Ich heule nicht rum; ich bekam aus heiterem Himmel Post;
das war´s. Jetzt geht es noch nicht; ich habe meine Gründe