Anrechnung von Schulden auf den Selbstbehalt ? - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Anrechnung von Schulden auf den Selbstbehalt ? (/showthread.php?tid=5120) |
Anrechnung von Schulden auf den Selbstbehalt ? - tiefengrund - 11-10-2011 Hallöchen allerseits, ich bitte es zu entschuldigen wenn es eine ähnliche Frage schoneinmal gab. Die Forensuche und die Suche im Internet hat mir nicht die Informationen beschert, die ich bräuchte. Folgender Sachverhalt : Ich weiß, dass in wenigen Monaten Unterhaltsforderungen auf mich zukommen. (KM fordert KU+BU, waren nicht verheiratet) Einen Vaterschaftstest sowie überhaupt Post von irgendwen gab es noch nicht. Wenn ich es auf eine gerichtlche Vaterschaftsfeststellung ankommen lasse, muss ich dann eventuelle Kosten selbst tragen ? Die Meinungen gehen da ja weit auseinander. Zum Zweiten habe ich einen Autokredit am laufen, den ich schon vor der Schwangerschaft hatte. Eine Veringerung der Raten würde den Zinssatz mehr als verdoppeln. Ich habe gehört und gelesen, dass Schulden, die man nicht fahrlässig herbeigeführt hat, auf den Selbstbehalt mit angerechnet werden. Hat jemand von euch damit Erfahrungen gesammelt ? Wenn der Kredit nicht angerechnet wird, habe ich Möglichkeiten, mich dagegen zu wehren ? Mein heutiges Auskunftsersuchen beim JA war erfolglos, da dort Unterhaltspflichtige weder beraten werden noch überhaupt Informationen bekommen. Man sagte mir den Unterhalt lässt die Frau berechnen und der Unfallverursacher zahlt. Man empfahl mir die kostenlose Rechtsberatung beim Amtsgericht. Ich danke schonmal im Voraus. RE: Anrechnung von Schulden auf den Selbstbehalt ? - p__ - 11-10-2011 (11-10-2011, 13:23)tiefengrund schrieb: Wenn ich es auf eine gerichtlche Vaterschaftsfeststellung ankommen lasse, muss ich dann eventuelle Kosten selbst tragen ? Ja, wenn sich herausstellt dass du der Vater bist. Schulden werden normalerweise nicht berücksichtigt. Wenn da eine Chance besteht, dann nur für Betreuungsunterhalt und niemals für Kindesunterhalt. Man wird dir sagen, dass es auch ein Gebrauchtwagen tut und Schaffung deines Autoeigentums nicht zu Lasten der armen Mutterkind-Einheit gehen darf. Die Aussage des Jugendamtes entpsricht den Tatsachen. RE: Anrechnung von Schulden auf den Selbstbehalt ? - Hasserfuellter - 11-10-2011 Bei mir (Elternunterhalt) MÜSSEN Schulden die VOR der Rechtswahrungsanzeige bestehen anerkannt werden. Hat Die Richterin nicht interessiert. Ich mußte rückwirkend die Tilgung einer vermieteten Wohnung hälftig nachzahlen; 2 Jahre Recht und Gesetz sind in der BRD nicht gleichzeitig Rechtssprechung. Keine Revision zugelassen RE: Anrechnung von Schulden auf den Selbstbehalt ? - Zausel - 11-10-2011 wenn du dir nicht zu 100% sicher bist dass du der Vater bist kann ich dir nur dringend empfehlen einen DNA Test zu machen, bloss keine preiswertere Lösung. Daran darfst du keinesfalls sparen, die Kosten musst du bezahlen wenn du als Vater vom Gericht festgestellt wurdest, sonst nicht. Dafür hast du dann Gewissheit dass du zu 99,99 % der Vater bist. Jetzt hast du noch die Chance dem ganzen Terror von Unterhaltstitel, Jugendamt, und allem was damit verbunden ist zu entgehen, nutze die auf jeden Fall! RE: Anrechnung von Schulden auf den Selbstbehalt ? - tiefengrund - 11-10-2011 Danke Zausel, ich werde in jedem Fall einen Vaterschaftstest machen. Sie hat mich bereits beim JA als Vater angegeben, Post habe ich noch keine erhalten. Wo kann ich die Schulden anerkennen lassen ? Geht das beim Amtsgericht ? Terror trifft das denke ich ganz gut, mir wird auch schon Himmelangst, obwohl dieser ganze Wahnsinn für mich noch gar nicht begonnen hat... RE: Anrechnung von Schulden auf den Selbstbehalt ? - Zausel - 11-10-2011 ob die Kindsmutter dich beim JA als Vater angegeben hat spielt keine Rolle, du darfst die Vaterschaft nur nicht anerkennen, wenn du dir nicht sicher bist der Vater zu sein. Dir muß die Vaterschaft dann nachgewiesen werden. Nichts unterschreiben, dann läuft alles automatisch seinen Gang übers Gericht, du würdest es dir nie verzeihen wenn du später für ein Kind zahlen mußt von dem du nicht einmal weißt ob es überhaupt deins ist. Unterhaltszahlungen und die ganzen Folgen die daraus resultieren, können dein ganzes Leben ruinieren, zusätzlich deine psychische sowie physische Gesundheit. Ich kann nur empfehlen, nutze auf jeden Fall diese, deine letzte Chance, egal was der bestmögliche Vaterschaftstest kostet. Wie hoch deine anderen Schulden sind würde ich an deiner Stelle als absolut sekundär sehen. Stell dir mal vor, das Gericht stellt fest dass du nicht der Vater bist, dann hat die Kindsmutter aber ein Problem und du Gewissheit und in dieser Angelegenheit für immer deine Ruhe. |