Akteneinsicht FG - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Akteneinsicht FG (/showthread.php?tid=5276) |
Akteneinsicht FG - 2Fast - 24-11-2011 in meinem Sorgerechtsstreit würde ich gerne Akteneinsicht nehmen. Ich werde nicht anwaltlich vertreten. Ist Akteneinsicht trotzdem jederzeit möglich, oder gibt es da Hürden? Wie mache ich das genau? Ich möchte vor allem vermeiden, dass die Akte vorher noch gesäubert wird. Ich vermute dort diffamierende Gerüchte über mich, die nicht offen ausgesprochen oder dokumentiert werden, jedoch in der Akte irgendwie existieren könnten. RE: Akteneinsicht FG - blue - 24-11-2011 (24-11-2011, 13:21)2Fast schrieb: Wie mache ich das genau?Bei Gericht anrufen oder vorbeigehen und einen Termin vereinbaren. (24-11-2011, 13:21)2Fast schrieb: Ich möchte vor allem vermeiden, dass die Akte vorher noch gesäubert wird.Wird bei Gericht eher selten gemacht. Kommt beim JA allerdings schon eher vor. Deshalb bekommt man da u.a. auch keine Akteneinsicht. (24-11-2011, 13:21)2Fast schrieb: Ich vermute dort diffamierende Gerüchte über mich, die nicht offen ausgesprochen oder dokumentiert werden, jedoch in der Akte irgendwie existieren könnten.Achte auf Randbemerkungen in Form von Zeichen auf den Dokumenten. Sowas wie "!" oder "?". Meine Akteneinsicht bei meinem damaligen Umgangsverfahren war ganz interessant. RE: Akteneinsicht FG - 2Fast - 24-11-2011 (24-11-2011, 13:30)blue schrieb: ... und einen Termin vereinbaren. Geht das nur mit vereinbartem Termin? Das kann ich mir wohl sparen. RE: Akteneinsicht FG - Ibykus - 24-11-2011 (24-11-2011, 17:05)2Fast schrieb:(24-11-2011, 13:30)blue schrieb: ... und einen Termin vereinbaren. Das Akteneinsichtsrecht steht Dir nur in laufenden Verfahren zu! Aber Angst, dass man Seiten entfernt, brauchst Du nicht zu haben - es besteht Paginierungspflicht! Die Seiten müssen durchnummeriert sein. Und Randbemerkungen, schon gar keine diskriminierende, wirst Du nicht finden. Kein Richter macht sowas. Übrigens: die Paginierungspflicht der Sozialbehörden/ -Stellen ergibt sich aus § 78a SGB X! Dort wird schon eher geschludert! Besonders bei den hinzugezogenen Trägern der Kinder- u. Jugendhilfe. RE: Akteneinsicht FG - 2Fast - 24-11-2011 Es ist ein laufendes Verfahren. Es gibt sehr umtriebige Prozessbeteiligte, die vermutlich hinter den Kulissen gegen mich Politik machen. Jedesmal nach den mündlichen Terminen bleiben Richter, VerfPfleger gegnerischer Anwalt sitzen und führen dann einen regen Austausch. Dies ist aus den Protokollen ersichtlich, in denen die Zeiten wann wer genau den Saal verlässt vermerkt sind. Was allerdings in dieser Zeit besprochen wird steht dort nicht. Jedesmal danach wird der Wind gegen mich um einen Quantensprung schärfer. Über die Verfahrensdauer waren 3 verschiedene Richter mit der Sache beschäftigt. Der dritte kennt mich persönlich noch nicht, er legt aber schon jetzt in Schriftsätzen einen Ton gegen mich an, der eher bei Schwerverbrechern angemessen wäre. |