Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen? - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen? (/showthread.php?tid=5313) |
Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen? - Jo-hn - 06-12-2011 Guten Abend Da ich hier schoneinmal eine Frage gestellt habe, bei denen mir die Antworten viel geholfen haben, möchte ich heute gerne wieder eine Frage stellen. Vorerst zu meiner Situation: Ich (Vater) bin unterhaltspflichtig gegenüber einem Minderjährigem Kind (<5 Jahre alt) Nicht verheiratet (nie gewesen), von Kindesmutter getrennt Kindesmutter bezieht harz4.. musste daher Beistandschaft bei JA beantragen... kontakt zu meinem Kind und Mutter ist gut. Da mein Einkommen je nach stundenanzahl im Monat schwankt, wurde vom JA der Durchschnitt errechnet und Unterhalt tituliert. Da ich nicht den Mindestsatz zahlen kann, bezieht die Mutter Unterhaltsvorschuss. Unterhalt wird jedes Jahr neu berechnet vom JA (ich weiß... nach BGB §1605, nicht ganz richtig) Der Abschlag wurde jedoch nach Neuberechnung nie herauf oder herabgesetzt. Die letzte Berechnung war im Oktober 2011 und mit dem letzten Schreiben vom JA, ist der festgesetzte Betrag bis September 2012 zu zahlen.Dann wird neuberechnet. Unterhaltstitel besteht nicht! Soo, hoffe hab nichts vergessen... Jetzt zu meiner eig Frage. Ab Januar 2012 werde ich einen neuen Job haben. Da werde ich so viel verdienen, dass ich den min. Satz an Unterhalt zahlen kann. 1. bin ich verpflichtet es dem JA zu melden sodas gleich eine Neuberechnung stattfindet 2. wenn ich es nicht melde und das JA dann im Sep 2012 neu berechnet... muss ich dann rückwirkend ab Januar den mindestsatz unterhalt nachzahlen? Ich denke die unterhaltsvorschussstelle wird da gern die Hand aufhalten, da ich ja in der Zeit (ab Januar 2012) den mindestsatz zahlen hätte können und somit nicht mehr die Unterhaltsvorschusskasse hätte zahlen müssen. Ich weiß das man den Unterhaltsvorschuss nachzahlen muss wenn man, in der Zeit wo Vorschuss gezahlt wurde, eig selber hätte zahlen können. Auf der anderen Seite denke ich, der Unterhalt wurde vom JA bis sep 2012 tituliert festgesetzt. Würde ich jetzt noch weniger verdienen, könnte ich ja auch nicht einfach zum JA und nach lust und laune neuberechnen lassen. Hab das inet schon durchforstet aber nicht wirklich was passendes zu meiner Thematik gefunden. Danke für euer Feedback. Jo-hn RE: Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen? - sorglos - 06-12-2011 (06-12-2011, 23:07)Jo-hn schrieb: Würde ich jetzt noch weniger verdienen, könnte ich ja auch nicht einfach zum JA und nach lust und laune neuberechnen lassen.Nach oben gehts immer, nach unten fast nimmer. (06-12-2011, 23:07)Jo-hn schrieb: 1. bin ich verpflichtet es dem JA zu melden sodas gleich eine Neuberechnung stattfindetEine direkte "Meldepflicht" für den U-Pflichtigen wüßte ich nicht. Aber es kann sein, dass eine solche dir in irgendeinem Schreiben der UVG-Kasse auferlegt wurde. ("jede Veränderung der Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen" oder so) Sehr wohl gibt es eine solche Meldepflicht jedoch für die UVG-Bezieherin (§6, Abs 4 UVG). Solange du in der UVG-Zone bist, gibt es keine Einschränkung. Das JA kann neuerdings jederzeit neue Auskunft verlangen. (06-12-2011, 23:07)Jo-hn schrieb: 2. wenn ich es nicht melde und das JA dann im Sep 2012 neu berechnet... muss ich dann rückwirkend ab Januar den mindestsatz unterhalt nachzahlen?Das JA wird es wohl fordern und hätte bei einer Klage auch ein leichtes das durchzusetzen. Allerdings würde ich frühestens mehr zahlen, wenn du das Geld wirklich auf dem Konto hast. Bis zum Ende der probezeit würde ich eine Höhertitulierung verzögern wollen tun. Da stellt sich die Frage, ob es Sinn macht bis Sept. zu warten. Wenn du das Geld in der Zwischenzeit vermehren könntest, denkbar. Aber kritisch, denn schnell wird dann auch mit möglicher Unterhaltspflichtverletzung gedroht. Falls bereits jetzt sog. "Unterhaltsschulden" auflaufen, dann würde ich umgehend den ALG II-Bezug als Aufstocker wählen und die Übergangszeit dazu nutzen möglichst viel der "Schulden" auf das Hartz4-Amt zu übertragen. RE: Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen? - beppo - 06-12-2011 (06-12-2011, 23:20)sorglos schrieb: Das JA kann neuerdings jederzeit neue Auskunft verlangen.Och, das höre ich zum ersten Mal. Gibt es dafür auch ne Rechtsgrundlage oder hat sich das JA dieses Recht selbst gewährt? Die 2 Jahresfrist hat doch immerhin Gesetzesrang. Seit wann steht das JA darüber? RE: Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen? - sorglos - 07-12-2011 Guckst du hier: http://anonym.to/?http://buergerservice.bremen.de/sixcms/media.php/9/UVG%20Richtlinien%202011.pdf Zitat:a) §6 Abs 2 UVG(Hervorhebungen von mir) Es gibt zwar noch eine deutlicher Stelle. Aber bereits aus dem oben zitierten ergibt sich eine Verfahrensweise, die scheinbar mittlerweile zum Standard der JA-Beistände geworden ist: --> Es wird einfach eine Auskunftsforderung gestellt --> antwortet der Vater nicht zur Frist, --> wird Auskunftsunwilligkeit attestiert --> Abfrage bei Arbeitgebern, KV, Rentevers., etc. gestartet. Gerade in letzter Zeit mehrfach von Vätern berichtet. Es wird auch von den Amtsschranzen die Auffassung vertreten, mit der Formulierung "soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert" läge es im Ermessen der Behörde, wann sie Auskunft fordert. Die Fristen des BGB würden nur im zivilrechtlichen Verhältnis der Eltern gelten, aber nicht gegenüber der Behörde. Wenn der Gesetzgeber das gleiche gewollt hätte, hätte er es explizit ins UVG geschrieben. Man sieht, der Staat ist sich selbst stets der nächste. RE: Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen? - sorglos - 07-12-2011 Und nun noch die entsprechende Info (hatte im falschen Dok gesucht): Richtig ist: Durchführungsverordnung wegen übergegangenen Ansprüchen (§33 SGBII) hier: Zitat:Grenzen der Auskunftspflicht (RL 33.95) RE: Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen? - beppo - 07-12-2011 Da bin ich ja platt! Ich danke dir. RE: Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen? - p__ - 07-12-2011 Da habe ich immer noch Zweifel. Gerade der Umgang mit übergegangenen Ansprüchen findet im einem Schattenreich statt, dessen Verfassungsmässigkeit zweifelhaft ist. Die Durchführungsbestimmung spielt mit einer Wortklauberei, um das Zivilrecht ins Gegenteil zu verkehren. Das geht auch andersrum: Nach §60 SGB II Abs. 2 kann nur zur Feststellung einer Unterhaltsverpflichtung gefragt werden, aber nicht nach deren Höhe, es gibt also keine Auskunftspflicht wenn bereits Unterhalt bezahlt wird. Anderer Punkt: Absatz 2 bezieht sich nur auf die Feststellung, aber nicht auf den Zeitraum der letzten Auskunft. Dazu wird wie in der Durchführungsbestimmung gesagt keine Aussage gemacht. Somit gilt doch wieder der "unberührte" weil unwidersprochene §1605 Abs. 2 BGB. Das Problem wird sein, solche Ansichten auch bis in die höchsten Instanzen durchzufechten. Man sollte sich jedenfalls keineswegs einfach einer Durchführungsbestimmung ergeben, die weder Gesetzesrang hat noch auf eindeutigen Gesetzen basiert. RE: Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen? - beppo - 07-12-2011 (07-12-2011, 10:38)p schrieb: Das Problem wird sein, solche Ansichten auch bis in die höchsten Instanzen durchzufechten.Zumal das ja auch der Arbeitgeber tun müsste und der daran sicher kein Interesse hat. Und die höheren Gerichte werden natürlich auch immer sagen, das hätten sie nicht gedurft aber nun ist es eben so. RE: Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen? - Jo-hn - 07-12-2011 Hallo danke für eure antworten... das JA erzählt viel wenn der tag lang ist... ich hatte nachdem erst ein jahr nach der unterhaltsberechnung vergangen ist, das beim JA angemerkt, das ich nach §1605 doch erst wieder nach zwei jahren auskunft erteilen muss. Da wurde gesagt, dadurch das ich nicht den min satz zahle, es jetzt nach einem jahr erneut berechnet werden muss. Ansonsten werde man gleich das familiengericht damit beauftragen. jeder der meinen ersten beitrag gelesen hat kennt meine unmöglichen erfahrungen beim JA: http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=3770 Die frage ist eben genau die, ob das JA bzw die Unterhaltsvorschusskasse das geld rückwirkend verlangen darf/kann obwohl der unterhalt bis dato vom JA festgesetzt war und gezahlt wurde. Danke euch! Jo-hn RE: Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen? - blue - 07-12-2011 (07-12-2011, 11:58)Jo-hn schrieb: Die frage ist eben genau die, ob das JA bzw die Unterhaltsvorschusskasse das geld rückwirkend verlangen darf/kann obwohl der unterhalt bis dato vom JA festgesetzt war und gezahlt wurde.Ich würd mal behaupten, das kommt auf den Titel an, den Du bisher bedient hattest. Eben ob der statisch oder dynamisch ist. RE: Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen? - Jo-hn - 07-12-2011 (07-12-2011, 12:27)blue schrieb: Ich würd mal behaupten, das kommt auf den Titel an, den Du bisher bedient hattest. Eben ob der statisch oder dynamisch ist. Ich habe keinen Titel!! RE: Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen? - blue - 07-12-2011 In Deinem ersten Beitrag schreibst Du: "wurde vom JA der Durchschnitt errechnet und Unterhalt tituliert". Was denn nun? RE: Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen? - Jo-hn - 07-12-2011 (07-12-2011, 14:48)blue schrieb: In Deinem ersten Beitrag schreibst Du: "wurde vom JA der Durchschnitt errechnet und Unterhalt tituliert". ja stimmt sry, damit meinte ich eig das ich das bis zum selbstbehalt (950€) zahle. bsp.: wenn man 1000€ netto verdienst, 50€ unterhalt zahlt |