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OLG Köln, 4 WF 184/11: Kein Unterhalt, kein Gemeinsames Sorgerecht - Druckversion

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OLG Köln, 4 WF 184/11: Kein Unterhalt, kein Gemeinsames Sorgerecht - borni - 13-12-2011

Keinen Unterhalt zu zahlen, hat durchaus Auswirkungen auf die Entscheidung, das Gemeinsame Sorgerecht zu übertragen:

In Hinblick auf das Beschwerdevorbringen ist nochmals darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass der Antragsteller seit der Geburt des Kindes bisher keinerlei Unterhaltszahlungen geleistet hat, durchaus auch Bedeutung für die Beurteilung des Sorgerechts hat. Denn der Antragsteller, der 1985 geboren ist, hat keine Erklärung dazu abgegeben, warum er als junger Mann seit 2005, also über sechs Jahre nicht in der Lage gewesen sein soll, jedenfalls zeitweise eine Tätigkeit aufzunehmen und dementsprechend - zumindest teilweise – Unterhalt für sein Kind zu leisten. Der Antragsteller hat hierzu nichts dargelegt; es ist auch sonst aus den Akten nicht ersichtlich, warum er seiner Unterhaltsverpflichtung, die vorrangig gegenüber sonstigen Zahlungsverpflichtungen besteht, nicht nachgekommen ist.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2011/4_WF_184_11_Beschluss_20111128.html

Dazu kommt der Umstand, dass der Vater sich trotz Aufforderung des Jugendamtes nicht gemeldet hat. Zunächst findet jetzt begleiteter Umgang mit dem Kind statt.
Erst wenn eine solche Umgangsregelung etabliert und mit Erfolg durchgeführt worden ist, wird mit Blick auf das Kindeswohl zu prüfen sein, ob eine gemeinsame elterlichen Sorge in Betracht kommt.
Es liegt auf der Hand, dass bei dem derzeitigen Sachstand die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Antragsteller, der bisher kaum Kontakte zu seinem Sohn gepflegt und sich auch sonst um dessen Belange wenig oder gar nicht gekümmert hat, nicht dem Kindeswohl dienen kann.





RE: OLG Köln, 4 WF 184/11: Kein Unterhalt, kein Gemeinsames Sorgerecht - Bluter - 13-12-2011

Keinen Unterhalt zu zahlen kann alleinstehend kein ausschlaggebendes Argument sein und ist es auch nicht.
Das OLG weist aber darauf hin, dass es an Bindung zwischen Kind und Vater mangelt.
Warum auch immer, denn die Ausführungen des Kölner Senats geben hierzu nichts her.
Als Außenstehender kann ich hier nur im Nebel stochern und der Begründung die zu diesem Beschluss führte keine konkrete und zu empfehlende Handlungsweise entnehmen.


RE: OLG Köln, 4 WF 184/11: Kein Unterhalt, kein Gemeinsames Sorgerecht - sorglos - 13-12-2011

Sehe ich wie Bluter. Nebenaspekte werden hochstilisiert, dsa OLG leistet sich Unsachlichkeit.

Allerdings wird das Urteil ja schon von Willefährigen Anwälten verbreitet, weil sich mit der U-Frage so schön Streit schüren läßt....


RE: OLG Köln, 4 WF 184/11: Kein Unterhalt, kein Gemeinsames Sorgerecht - blue - 13-12-2011

Ich hatte das Urteil in einem anderen Thread schon vor ein paar Tagen erwähnt bzw. teilweise zitiert. Und extra nicht hier in der faq-DB eingestellt, weil zu viele Parameter fehlen und insbesondere das AG-Urteil nicht bekannt ist. Ich selbst würde behaupten, dass dieser Vater entsorgt wurde.

Selbstredend wird dieses OLG-Ding nun dazu benutzt, aufzuzeigen, wie wir Väter uns nicht um unsere Kinder kümmern (wollen).

Es sei dahingestellt, warum der Vater in diesem Urteil das Sorgerecht nicht zugesprochen bekam. Wir wissen, dass nur die Sachen veröffentlicht werden, die dem Mainstream dienen.

Wegen des letzten Urteils des BVerfG bzgl. 170 StGb, welches @p demnächst hier einstellen wird, hatte ich mich auf die Suche nach den Entscheidungen der Vorinstanzen gemacht. Natürlich, ohne Erfolg!




RE: OLG Köln, 4 WF 184/11: Kein Unterhalt, kein Gemeinsames Sorgerecht - Camper1955 - 14-12-2011

(13-12-2011, 19:48)blue schrieb: Wegen des letzten Urteils des BVerfG bzgl. 170 StGb, welches @p demnächst hier einstellen wird, hatte ich mich auf die Suche nach den Entscheidungen der Vorinstanzen gemacht. Natürlich, ohne Erfolg!

Die kriegst Du auch nicht, wenn sie der Betroffene nicht selbst einstellt.

Ich kann mir durchaus denken, dass "p" etliche Schwieirgkeiten hatte, weil bei mir ja sämtlich Instanzen im Netz stehen.

Es sollten aber viel mehr betroffene tun. Von der ersten bis zur letzten Instanz.

lg

Camper