Umgangskostenerstattung nur für ALG-II-Empfänger? - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=16) +--- Thema: Umgangskostenerstattung nur für ALG-II-Empfänger? (/showthread.php?tid=5392) |
Umgangskostenerstattung nur für ALG-II-Empfänger? - Camper1955 - 31-12-2011 Hallo liebe Foristinnen und Foris! Ich habe hier http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2011/Neue_Regelung_Umgangskosten.aspx etwas über die Erstattung der Umgangskosten gelesen und bin nun doch etwas verwirrt. Tacheles beschreibt hier, dass Umgangskosten im Prinzp erstattet werden, aber für ALG - II Empfänger. Was ist aber, wenn man Geringverdiener, ist, aber noch nicht so wenig Einkommen hat, dass man in ALG - II rutscht und der betreffende erst durch die Umgangskosten in ALG - II rutschen würde? Kann ein Umgangsverpflichteter und -berechtigter Elternteil nun die übernahme der Kosten beim Jobcenter beantragen, oder nicht? Ich glaube hier besteht dringend (Aufklärungs-)bedarf. lg Camper RE: Umgangskostenerstattung nur für ALG-II-Empfänger? - p__ - 31-12-2011 Der wird dann dadurch zum Aufstocker. Das passiert immer dann, wenn der Bedarf im Sinne des ALG 2 das Einkommen übersteigt. RE: Umgangskostenerstattung nur für ALG-II-Empfänger? - Skipper - 31-12-2011 Moin Camper, die Umgangskosten fächern sich im SGB im Wesentlichen in das Sozialgeld und den Sonderbedarf (Fahrtkosten) der Kinder bzw. des Umgangsberechtigten auf. Sie sind im ersten Schritt TEIL der Bedarfsberechnung der Bedarfsgemeinschaft, zu der die Kinder (zeitweilig) gehören. Dieser Bedarf wird dann im zweiten Schritt dem bereinigten Einkommen gegenüber gestellt. In diese Bereinigung fließt auch der KU ein, der als 'nicht-bereite Mittel' abgezogen wird! Es wäre schon reichlich widersprüchlich bzw. eine Regelungslücke, wenn diese Fahrtkosten, die erheblich sein können, nicht schon bei der Feststellung des Bedarfs/der Bedürftigkeit berücksichtig werden. Das würde auch nicht dem grundrechtlichen Charakter des Umgangsrechtes bzw. der Pflicht entsprechen. Es hätte vor einem Sozialgericht vermutlich wenig Bestand, wenn ein Jobcenter hier wieder dümmlich bescheiden sollte. RE: Umgangskostenerstattung nur für ALG-II-Empfänger? - Skipper - 01-01-2012 Moin Camper. Hat sich Dein Anliegen erledigt? Sind alle Fragen beantwortet? RE: Umgangskostenerstattung nur für ALG-II-Empfänger? - Camper1955 - 01-01-2012 (01-01-2012, 14:30)Skipper schrieb: Moin Camper. Da mich die Frage ansich (mangels Unterhaltspflicht) schon längst nicht mehr berührt, war das eher für eine Duskussion von Betroffenen vorgesehen. Ich selbst kämpfe auf anderem Gebiet. lg Camper RE: Umgangskostenerstattung nur für ALG-II-Empfänger? - Skipper - 01-01-2012 Ging es Dir nicht oben noch um die Kosten des Umgangs, jetzt sprichst Du von Unterhaltspflichten. RE: Umgangskostenerstattung nur für ALG-II-Empfänger? - Camper1955 - 01-01-2012 (01-01-2012, 19:08)Skipper schrieb: Ging es Dir nicht oben noch um die Kosten des Umgangs, jetzt sprichst Du von Unterhaltspflichten. Na ich habe ja auch keine Umgangskosten mehr aufgrund des Alters meiner Kinder. Zumindest keine, die ich von irgendeiner Stelle, außer meinen Kindern selbst, fordern könnte. lg Camper |