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alte eheverträge - Druckversion

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alte eheverträge - ramses72 - 14-01-2012

Hallo zusammen,

bei mir und meiner Nochfrau (Rumänin) bahnt sich die Scheidung an. Wir haben zwei kleine Kinder (2 Jahre), sie hat seit der Geburt ihre neue Berufsausbildung unterbrochen un möchte diese im Januar 2013 wieder aufnehmen. Ich bin Beamter und quasi Alleinverdiener. Wir wohnen in meinem Elternhaus, in dem wir letztes Jahr eine Etage ausgebaut haben. Nun zu meiner Frage. Wir haben 2006 vor der Eheschließung einen Ehevertrag abgeschlossen, nach dem meiner Frau, sollten Kinder in der Ehe entstehen, Unterhaltsansprüchen nach § 1570 und 1573 Abs. 2 BGB zustehen, in Höhe von 650 € im Monat und zwar so lange, bis das Jüngste Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat. In wie weit ist diese Regelung im Zuge der ab 2008 geänderten Gesetzgebung bezüglich des Unterhalts denn noch wirksam.

Vorab besten Dank.

Gruß Ramses















RE: alte eheverträge - blue - 14-01-2012

Eheverträge sind nicht ungültig geworden. Falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, wird sie sich auf diesen Vertrag berufen und mit aller Wahrscheinlichkeit Recht bekommen.


RE: alte eheverträge - p__ - 14-01-2012

Der Vertrag hat einen problematischen Punkt: Dass nur 650 EUR Unterhalt für sie vorgesehen ist. Das liegt unter ihrem Mindestbedarf. An deiner Stelle wäre ich im Moment sehr froh, wenn "nur" das gezahlt wird was im Ehevertrag steht. Sie könnte das durchaus umwerfen und >770 EUR fordern. Hinsichtlich der Reform 2008 ändert sich überhaupt nichts in deinem Vertrag. Wenn sie Sozialleistungen will, wirst du ziemlichen Ärger mit der ARGE bekommen, Verträge zu Lasten Dritter gibts nicht und du bist offensichtlich leistungsfähig, wenn du nicht gerade Anfänger im mittleren Dienst bist. Die Dauer auf zehn Jahre Kindesalter ist dagegen legitim und gültig.

Du Beamter, rumänische Ehefrau mit offenbar wertloser Ausbildung oder ohne Ausbildung, Heirat, das ist die übliche selbstgezogene Fahrkarte ins fröhliche Zahleseldasein. Gab es auch einen deutlichen Altersunterschied zwischen Ehemann und Ehefrau?


RE: alte eheverträge - beppo - 14-01-2012

(14-01-2012, 18:32)p schrieb: Sie könnte das durchaus umwerfen und >770 EUR fordern. Hinsichtlich der Reform 2008 ändert sich überhaupt nichts in deinem Vertrag.
Wenn das so kommen sollte, solltest du aber den ganzen Vertrag für unwirksam erklären lassen, so wie es der BGH, in anderer Absicht, postuliert hat. Eheverträge, die in Teilen unwirksam sind, sind in Gänze unwirksam. Selbst dann, wenn es eine salvatorische Klausel gibt.
Also wenn du mehr als 650,-€ bezahlen sollst, heißt das im Umkehrschluss, dass es keine Pflicht mehr gibt, dieses für 10 Jahre zu tun.
Dann gelten wieder die Standardbestimmungen. Was schlimm genug ist.


RE: alte eheverträge - blue - 14-01-2012

(14-01-2012, 18:32)p schrieb: Wenn sie Sozialleistungen will, wirst du ziemlichen Ärger mit der ARGE bekommen, ...
Was nicht unbedingt sein muß. Wenn die Arge weiß, dass Du 650 zahlst, dann wird sie nicht unbedingt Streß wegen der Differenz zu den 770 Euro machen. Im Gegensatz zum JA ist mit der Arge zu reden.
Die Arge hatte mir damals, als ich tierische Schulden hatte, die Hälfte der Schulden erlassen, weil wir für einen Übergangszeitraum einen Deal gemacht hatten.

An den 650 Euro wirst Du kaum vorbei kommen.



RE: alte eheverträge - mari.mand - 14-01-2012

Habt ihr nen Urteil nen Link oder irgenwas vom BGH wo das nochmal steht das dann eheverträge unwirksam sind?


RE: alte eheverträge - p__ - 14-01-2012

Ooooh, es gibt hunderte von Entscheidungen zu Eheverträgen. Das ist ein weiters Feld, auf dem sich die Richter gerne austoben. Häufiger als Lotharios, die ihrer verehrten Dame im Überschwang der Hormone grosszügige Eheverträge zu Füssen legen sind dabei angefochtene Verträge, die Unterhalt und Ausgleiche begrenzen, insbesondere wenn Immobilien und Firmen im Spiel sind.

Die Rechtssprechung verfährt auch da -wen wunderts- nach dem Unterhaltsmaximierungsprinzip. Länger und höher immer, weniger nimmer. Die Gestaltungsfreiheit von Eheverträgen endet jedenfalls regelmässig da, wo einer der Expartner wegen dem Ehevertrag Sozialleistungen in Anspruch nimmt. Das ist ein No-Go. Das mit der salvatorische Klausel ist richtig. Aber ihr könnt Gift drauf nehmen: Nur dann, wenn es Unterhalt erhöht. Urteile dazu gibts in unserer Urteilssammlung, z.B.

http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=260
http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=2287
http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=91
http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=591 - Hier würde der Mann ALG 2 bekommen, deshalb Ehevertrag nichtig.