Antrag Verfahrenskostenhilfe - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Antrag Verfahrenskostenhilfe (/showthread.php?tid=5510) |
Antrag Verfahrenskostenhilfe - SweetBee - 26-01-2012 Hallo, wie verfasst man einen ordnungsgemäßen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, was muss da alles drin stehen?? Das Formular zur Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse haben wir schon ausgefüllt. Es geht nur noch um den eigentlichen Antrag. SweetBee RE: Antrag Verfahrenskostenhilfe - mischka - 26-01-2012 Das ist völlig formlos. Meine Anwältin schreibt z.B. immer so was: Zitat:Des Weiteren beantragen wir namens und in Vollmacht des Antragstellers, RE: Antrag Verfahrenskostenhilfe - Ibykus - 26-01-2012 manchmal ist es auch sinnvoll, noch einen Satz zur Begründetheit d. Antrags anzuhängen: "Die Rechtsverfolgung ist auch nicht mutwillig. Es bestehen insbesondere hinreichende Erfolgsaussichten, wie sich schon aus Vorstehendem ergibt." RE: Antrag Verfahrenskostenhilfe - SweetBee - 26-01-2012 Danke für die Antworten. Noch hat er keinen Anwalt. Kann man den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe auch selbst stellen oder muss das unbedingt ein Anwalt tun. Er kann sich nämlich auch keinen Anwalt leisten. Bekommt er den dann evt. auch gestellt?? SweetBee RE: Antrag Verfahrenskostenhilfe - beppo - 27-01-2012 dafür braucht man keinen Anwalt. Man kann aber auch direkt ins Gericht und sich von denen beim Ausfüllen helfen lassen. RE: Antrag Verfahrenskostenhilfe - mischka - 27-01-2012 Warum ohne Anwalt? Meine Anwältin hat damals gesagt, ja ich übernehme das Mandat, vorbehaltlich eines positiven VKH-Antrags. Das heißt, wäre der VKH-Antrag abgelehnt worden, hätte sie keine Rechnung an mich gestellt und mich nicht vertreten - den VKH-Antrag hat sie quasi als Vorleistung für mich gemacht. RE: Antrag Verfahrenskostenhilfe - SweetBee - 29-01-2012 Ich habe da noch mal ein paar Formulierungsfragen zu dem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe. Reicht es zu schreiben, das man Verfahrenskostenhilfe beantragt und um die Beiordnung eines Anwalts bittet? Und dann natürlich wie von @Mischka und @Ibykus geschrieben, das man die Kosten nicht selbst aufbringen kann (incl. Nachweise), die Verteidigung nicht mutwillig ist und hinreichende Aussichten auf Erfolg hat? Habe da noch was gelesen von einem Sachvortrag/Entwurf in dem man die Verfahrensverhältnisse schildern soll um nachzuweisen das Aussicht auf Erfolg besteht. Wie umfangreich muss der sein und was sollte da mind. drin stehen. Es geht hier um ein Verfahren um Auskunft über Einkommensverhältnis und Kindesunterhalt. Der Kindesvater ist der Beklagte und die Kindesmutter Klägerin im Namen der Kinder. RE: Antrag Verfahrenskostenhilfe - i-wahn - 30-01-2012 Meine werteste Unterhaltsnehmerin versucht auch gerade VKH zu bekommen. Natürlich von mir! Nachdem jedwede vernünftige Einigung abgeblockt wurde, soll ich ihr jetzt noch Geld dafür geben, daß Sie mich verklagen kann. Zuvor keine hinreichende Auskunft über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnissse, falsch berechnetes Einkommen, etc. Alles reine Abzocke. Wenn das durchläuft dreh ich durch! RE: Antrag Verfahrenskostenhilfe - Petrus - 30-01-2012 (30-01-2012, 13:49)i-wahn schrieb: Wenn das durchläuft dreh ich durch!Immer cool bleiben - meine Kokusnuss wollte auch VKH und einen Anwalt gestellt haben. Gleichzeitig hat sie angegeben "nur" 4'000.- Sfr Einkommen pro Monat zu haben. Das ist natürlich abgelehnt worden. Die Arme Aber im Allgemeinen gilt doch: Wo nichts ist, gibt's auch nichts zu holen. |