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Umgangskosten und SGB II - Druckversion

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RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 01-04-2014

Heute, als ich meinen Kids das obligatorisch vergessene
Spielzeug und Stoffier vorbeibrachte, teilte mir das
Triumvirat aus Schwiegereltern und Mutter mit, man habe
leider geeignete Betreuungsperson für die beruflich bedingten
Abwesenheitszeiten der Mutter gefunden. Ich möchte dann doch
bitte in Kürze in 14-tätigem Wechsel morgens vor der Arbeit und dann nach der Arbeit nachmittags bis zum späten Abend die Kinderbetreuung sicherstellen. Alternativ könnte ich mich mit einem Obelus von nur 120 Euro
monatlich loskaufen.

Im Sparpreis ist die Beteiligung für die Nachhilfe gleich mit drin.

Leider wurde mir nicht angeboten, das die Mutter als kleinen Ausgleich dann während meiner Umgangszeiten mal kurz auf unsere Kinder aufpasst und ein leckeres Essen kocht, während ich den Wochendeinkauf absolvieren muß.

Der ehemalige Schwiegervater blickte jedenfalls recht finster drein und stellte die Frage, was mir denn meine Kinder denn wohl wert seien? Eigentlich wollte ich erst antworten, das sie in meiner Wertschätzung nicht in Geld aufzuwiegen wären. Da ich aber gerade auf dem Sprung zu meinem wöchentlichen Sportprogramm war, konnte ich das Thema leider nicht vertiefen und habe alle vertröstet, bevor die grosse moralische Keule weiter geschwungen werden konnte.

Man sieht aber im Grunde mal wieder, das sich alles nur um Kohle dreht und
ich jetzt wieder die verquere Planung glattbügeln darf. Vielleicht hätte man vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit einmal die vorhanden Möglichkeiten einer Kinderbetreuung überprüfen sollen. Aber davon habe
ich natürlich überhaupt keine Ahnung.


RE: Umgangskosten und SGB II - wackelpudding - 01-04-2014

Was ich mich frage: Warum tust Du Dir Deine Ex-Schwiegereltern an? Irgendwie seit ihr noch ganz schön verbandelt, oder?


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 01-04-2014

Das liegt einfach daran, das wir wegen der grossen Kinderschar einfach
eine hohe Kontaktdichte haben und die Schwiegereltern im Anbau gleich nebenan wohnen. Also stolpert man auch dauernd über diese. Aber im Übrigen wechsele ich mit denen nur noch die Tageszeit.


RE: Umgangskosten und SGB II - wackelpudding - 02-04-2014

(01-04-2014, 23:55)Sixteen Tons schrieb: ...und die Schwiegereltern im Anbau gleich nebenan wohnen.

War Dir dieses "Privileg" schon zu Ehezeiten vergönnt?


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 02-04-2014

Natürlich.


RE: Umgangskosten und SGB II - wackelpudding - 02-04-2014

Da ist dann nach meinem Dafürhalten nicht verwunderlich, dass Deine Ex aus ihrer "Tochterrolle" (sprich: Irgendein Erwachsener wird ihre Probleme schon lösen!) nie heraus gekommen ist.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 02-04-2014

Da bin ich ganz bei dir. Hinzu kommt, das sie ein Einzelkind ist. Als wir unsere erste gemeinsame Wohnung außerhalb des Dunstkreises ihrer Eltern bezogen, war sie gleich am nächsten Tag nach dem Einzug wieder und eigentlich fast täglich bei ihren Eltern zu Besuch. Oder diese bei uns Dodgy. Zuvor hatte sie noch betont, das sie endlich von zu Hause weg wollte. Bei Problemen hat sie sich meist auch grundsätzlich erst an die Eltern gewandt und erst danach an mich.

Tja, paßt irgendwie zu der Freundin, die sich ein Verwandter von mir vor einiger Zeit zugelegt hatte. Die schlief noch bis Ende dreissig im Bett zwischen ihren Eltern.


RE: Umgangskosten und SGB II - the notorious iglu - 02-04-2014

Du diskutierst ja immer noch?!


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 02-04-2014

Ja. Aber nicht mehr lange. Jedenfalls nicht mehr nach
morgen. Wink


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 03-04-2014

Post vom Landessozialgericht!

Das Gericht teilt mit, das in dem Verfahren zur
temporären Bedarfsgemeinschaft eine Entscheidung Mitte April
ergehen wird.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 04-04-2014

Heute noch einen Schnack mit einem Vater wg. temp. BG in
Niedersachsen gehabt. Bei dem läuft es leider ganz schlecht. Das hiesige Sozialgericht dort ist der Meinung, das der Vater den Unterhaltsvorschuß anteilig von den Müttern herausverlangen soll und verweist auf das BSG Urteil von 2009, B14 AS 54/08 R. Das Urteil vom 12.06.2013, B14 AS 50/12, stehe dieser Auffassung nicht entgegen.
Das die Mütter den UV für den vergangenen Zeitraum, um den es hier geht, in der Zwischenzeit längst verballert haben könnten, ist noch keinem zu Gedanken gekommen.


RE: Umgangskosten und SGB II - sorglos - 04-04-2014

(04-04-2014, 01:16)Sixteen Tons schrieb: Das hiesige Sozialgericht dort ist der Meinung, das der Vater den Unterhaltsvorschuß anteilig von den Müttern herausverlangen soll ...
Auf diese abseitige Idee kam unserallerliebstes JC auch schon mehrfach. Wir haben dann jeweils Antrag ans Jugendamt gestellt, dieses UVG anteilig an den Vater auszuzahlen. Wer zur Mitwirkung aufgefordert wird, sollte möglichst viele auffordern an der Mitwirkung mitzuwirken.
Die Antwort war regelmäßig sinngemäß: "Wir zahlen nur an die Eine (Mutter)-Eltern." Nach Vorlage dieses Schreibens und dem Hinweis, dass so "keine bereiten Mittel zu beschaffen sind, die den Bedarf des Kindes tatsächlich decken könnten" hatte sich das bisher immer erledigt.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 04-04-2014

Ich habe mir zwischenzeitlich doch mal eine Auseinandersetzung
mit der Ex und ihren Eltern gegeben, aber eher im Interesse der Kinder, nämlich um festzustellen, wie Ex die Kinderbetreuung für die Zeit ihrer Umschulungsmaßnahme sicherstellen will. Fazit: Katastrophe.

Sie hat bereits einen sanktionsbewehrten Maßnahmenvertrag beim JC unterzeichnet, alleine auf die mündliche Zusage des JA hin, das sie eine Betreuungsperson bekäme. Üblicherweise Die Fachkraft stellte sich auch im Haushalt der Mutter vor, konnte aber keine Betreuung in dem geforderten Umfang leisten. War also nix. Weitere geeignete Kräfte hat das JA derzeit nicht. Die Mutter muß sich also jetzt vor dem JC nackig machen, das eine gesicherte Betreuung der Kinder bei Bewilligung der Umschulung nie gegeben war. Ich kann mir nicht vorstellen, das das JC die Maßnahme (Umschulung) überhaupt bewilligt hätte, wenn die Mutter dem JC nicht auch eine gesicherte Kinderbetreuung zugesagt hätte. Ich kann mir aber gut vorstellen, das
der Grundsicherungsträger das als Täuschungsversuch auslegen könnte.

Dann noch Arbeiten in Schichten mit Betreuungslücken von bis zu 20 Wochenstunden in der Spätschicht. Das ist ohne entsprechende finanzielle Mittel und ohne massiven Einsatz des Netzwerkes von Familien und Freunden nicht machbar. Ich bin entsetzt.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 04-04-2014

(04-04-2014, 13:36)raid schrieb: Und das Problem mit der Solidargemeinschaft hat sich dann ggf. für dich erledigt, wenn Du deine Ex zukünftig in Anspruch nehmen darfst Dodgy

Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Das würde überhaupt nicht
zu den Vorzeichen passen.

1.) Die Sach- und Rechtslage wurde vor Gericht schon dahingehend erörtert, das der Anspruch besteht und der Grundsicherungsträger leisten muß.

2.) Ist hier strittig, ob Unterhaltszahlungen im Haushalt des umgangsberechtigten Elternteils berücksichtungsfähiges Einkommen auf den sozialrechtlichen Bedarf sind oder eben nicht (nicht bereite Mittel).

3.) Das Jobcenter hat nur wenige Tage vor dem nun angekündigten Beschluß einen Bescheid ohne die strittigen Punkte ausgereicht. Es ist daher nicht zu erwarten, daß das LSG jetzt eine Rolle rückwärts macht. Hätte das LSG den Anspruch abweisen wollen, dann hätte es das schon viel früher machen können. Über den Zeitraum von 14 Monaten kann man ja schon fast von Rechtssicherheit in Bezug auf das erstinstanzliche Urteil des SG sprechen. Der vorsitzende Richter am LSG hat mir ja gesagt, das sich der Senat viele Gedanken machen muß, wie er den Anspruch begründet. Das Problem ist, daß das Kindereinkommen in Form von Unterhalt eben ein "Störfaktor" für den Bestand der temp. BG ist. Wenn die Kinder durch die Anrechnung den eigenen Bedarf decken können, fallen sie gleich wieder aus der BG raus. Ergo kein Anspruch.

Man wolle aber auch nix über zwei Grundsicherungsträger hinweg verrechnen. Das sei nicht verwaltungspraktikabel. Das ich das Geld bei der Mutter bekommen könnte, war bei dem Gerichtstermin nie das Thema. Also müsse die Grundsicherung in diesem Fall eben "ein bisschen" mehr leisten.
So sagte der Richter zum Schluß des Gespräches zu mir: "Ich kann Sie schon verstehen, das Sie ihren Kindern auch einen Teller Suppe hinstellen wollen."
Sogleich an die JC-Dame gewandt."Ich kann Sie auch verstehen, daher werden wir auch die Revision zulassen. Damit haben Sie Gelegenheit, das höchstrichterlich klären zu lassen."


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 05-04-2014

(04-04-2014, 22:43)raid schrieb: Wie hochnäsig und von oben herab. Für die sind wir doch nur ein Stück Dreck, den es einfachst zu entsorgen gilt.

Man kann das auch positiv sehen. Er hätte ja auch sagen können:
"Klären Sie das mit der Mutter."
In meinem Fall war aber zuzugeben, das ich eben wirklich ein armes Schwein bin, da mich meine Unterhaltslast bei einer anständig bezahlten Tätigkeit in Vollzeit zum totalen Sozialfall gemacht hat und die Mutter mir schriftlich bestätigt hat, das sie das Problem der Umgangsfinanzierung einen feuchten Kehricht angeht. Ausserdem hat das Sozialgericht
quasi aus dem Liveticker die Schriftsätze der Rechtsanwälte zu dem Unterhaltsverfahren bekommen, bei dem der Rechtsanwalt von der Ex sinngemäß schreibt:
"Herr Amtsrichter, der Unterhalt reicht doch vorne und hinten nicht. Die Gelder, die Herr Sixteen Tons von der öffentlichen Hand für das Umgangsrecht erhält, die hätten wir dann gerne auch noch!". Schlußendlich gibt es tatsächlich etwas weniger Unterhalt, aber noch eine dicke Schippe "fiktiv" oben drauf, also linke Tasche, rechte Tasche. Ich schätze, das muß doch Eindruck bei der Sozialgerichtsbarkeit hinterlassen haben.

Da ist das Angebot mit dem Teller Suppe dann vielleicht immer noch
besser als ein abweisendes Schreiben von dem Gericht, was der Leidensgenosse weiter oben im Fred bekommen hat.
Hummer und Kaviar bekommt man im Sozialrecht sowieso nicht.

(04-04-2014, 22:43)raid schrieb: Nö, die Dame vom Jobcenter kann ich absolut nicht verstehen, da es um sehr wichtiges Geld für deine Kinder geht.


Aus Sicht der Kommune ist es aber Geld, was möglichst nicht in Umlauf kommen soll. Es ist quasi der Job der Dame, dafür zu sorgen. Schliesslich
hat sich die Gemeinde gerade erst unter den fiskalen Rettungsschirm des Landes Niedersachsen begeben. Davor war der Zustand hier quasi wie in Griechenland, nur eben auf Kommunalebene.

(04-04-2014, 22:43)raid schrieb: Deshalb Respekt an dich, dass Du das durchkämpfst!

Das geht nur, weil viele Leute mithelfen. Hier aus dem Forum, Freunde, Verwandte, Arbeitgeber, Rechtskundige. Ansonsten gilt: Hinfallen ist keine Schande, aber Liegenbleiben.

Bin auch gespannt auf den Beschluß und danach kommt der Presseartikel dran. Die Moral von der Geschichte soll etwas mit dem Bürokratiewahnsinn der Arbeitsämter zu tun haben. Ich denke, ich muß den Redakteur da noch mal besser auf die Zusammenhänge mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen, Staatsgarantie für geschütztes Familienleben und den Sparfüchsen á la Pinneberg hinweisen. Es geht m. E. nicht alleine um bürokratische Hürden, sondern vor allem darum, das längst gerichtlich bestätigte verfassungsrechtliche Grundsätze durch das (Nicht)Handeln der Behörde ausser Kraft gesetzt werden. Schade, das diese Art der Berichterstattung in renommierten Tageszeitungen von der Redaktion als uncool wahrgenommen wird.
Das Problem ist aber auch, das man für Aussenstehende, also im Querschnitt der öffentlichen Wahrnehmung, ein Freak ist, der keine anderen Hobbies hat, als Gerichte mit teuren Spinnerein zu beschäftigen.
Gerade reibt sich alles an dem Urteil, das ein Vater sein Kind in Indonesien besuchen darf. Die Leserkommentare zu der jeweiligen Onlineausgabe aus dem Presseartikel sprechen Bände.

Was wird also Otto Normal jetzt wohl sagen, das sich da jetzt ein Typ zuerst sinnlos vermehrt, dann die arme Mutter samt Kinderschar treulos im Stich lässt, völlig zu Recht horrenden Unterhalt zahlen muß und sich nun anmaßt, sich einen Teller Suppe für die Kinder aus der Staatskasse zurückzuholen? Das wird bestimmt noch spannend.

(04-04-2014, 22:43)raid schrieb: Ich drücke täglich meine Daumen!, obschon ich mich momentan noch nicht traue aus Angst vor Umgangsproblemen anteilige Regelleistung bzgl. temp. BG zu beantragen.

Anhand des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ist das nachvollziehbar. Wenn man in deinem speziellen Fall nach dem Antrag anschliessend ein halbes Dutzend Verfahren im Familienrecht führen muß, überlegt man sich das dreimal, ob man nicht selber auf die Suppe verzichtet, damit das Kind den Teller bekommt.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 13-04-2014

Auch bei dem hiesigen Sozialgericht gewinnen die rechtsanhängigen
Verfahren an Fahrt.

Es wurde ein Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage für Mitte Mai anberaumt.
Herbei werden die Streitsachen zu zwei Hauptverfahren diskutiert.

Themen:

1.) Ist die Nutzung eines Dienstwagens berücksichtigungsfähiges Einkommen im SGBII (und falls ja, in welcher Höhe)?

2.) Sind die Kosten der Unterkunft auch dann in voller Höhe zu übernehmen, wenn die Wohnung grösser ist als die vom Grundsicherungsträger vorgegebenen 75qm für die zeitweise Bedarfsgemeinschaft, bestehend aus 6 Personen? Sind die Kosten auch dann angemessen, wenn zwar die Kaltmiete höher ist, als die vom Jobcenter ausgewiesene Referenzmiete für 75 qm, aber die Nebenkosten deutlich darunter liegen und damit die Gesamtkosten der Wohnung nicht teurer sind, als eine Wohnung mit einer Gesamtgrösse von 75 qm kosten würde?

Das Jobcenter hatte zuletzt argumentiert, das es das Umgangsrecht ermöglichen, aber nicht optimieren muß.
Der Kläger argumentiert unter anderem, das er sonst kaum Wohnraum findet, weil Mehrkindfamilien im Allgemeinen als laut und störend empfunden werden:

Zitat:Besonders deutlich wird die Vernachlässigung der Belange von Familien beim Zugang zu Wohnraum. Die Probleme bei der Suche nach einer Mietwohnung gehören vor allem für kinderreiche Familien zu den schmerzhaftesten Benachteiligungserfahrungen im Alltag. Diese Familien werden durch das Antidiskriminierungsgesetz in seiner jetzigen Form weder berücksichtigt noch unterstützt. Denn wenn sie als Mieter gegenüber Wohnungsinteressenten ohne Kinder den Kürzeren ziehen, handelt es sich beim Ablehnungsgrund in den meisten Fällen weder um die ethnische Herkunft, das Geschlecht oder die Religion noch um eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität. Sie werden schlicht abgelehnt, weil der Vermieter oder die Nachbarn lebhafte Kinder nicht im Haus tolerieren wollen

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrkindfamilie#Diskriminierung_von_Mehrkindfamilien


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 27-04-2014

Ein Beschluß in Sachen temp. BG wurde ja für Mitte April in
Aussicht gestellt. Der Monat ist jetzt fast durch.

Ob ich auf die Zustellung des Beschlusses auch noch mal 8 Wochen warten muß, wie nach meiner Sachstandsanfrage? Also das LSG macht es ja wirklich spannend.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 06-05-2014

Immer noch keinen Pieps vom Landessozialgericht trotz Ankündigung einer
Entscheidung für Mitte letzten Monats.

Ich mutmaße, das man sich ziert, eine unpopuläre Entscheidung zu treffen, der dem Betreuungselternteil einen Teil des Kindesunterhalts für Umgang wieder wegzunehmen, oder vielleicht setzt man setzt das Verfahren aus und überlässt wegen einer gesetzlichen Regelungslücke die Entscheidung dem BVerfG. Mal sehen.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 14-05-2014

Drückt mir mal die Daumen für morgen. Da sitze ich vor
einer Sozialrichterin.

Schade, mit dem heiß ersehnten Beschluß von dem LSG hätte ich mir noch
etwas den Rücken stärken können, aber die waren wohl zu
optimistisch einen Termin für Mitte April für eine Entscheidung
zuzusagen.


RE: Umgangskosten und SGB II - the notorious iglu - 14-05-2014

Alle drei.


RE: Umgangskosten und SGB II - beppo - 14-05-2014

Ich drücke auch alles was ich habe!


RE: Umgangskosten und SGB II - wackelpudding - 14-05-2014

Alles Gute!


RE: Umgangskosten und SGB II - Weia - 14-05-2014

Ich kann für morgen insgesamt 8 gedrückte Daumen melden. Viel Glück, alles Gute!


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 15-05-2014

Also das war doch irgendwie eine skurille Vorstellung heute. Danke für's Drücken.

Vor dem Termin karrte die Richterin den Aktenwagen in den
Gerichtssaal und zwinkerte mir im Vorbeigehen zu. Das wertete
ich erst mal als gutes Omen.

Der Vertreter vom Jobcenter hielt ich der Kleidung nach erst für einen bedürftigen Kläger, der auch auf einen Verhandlungstermin wartet.
Er wirkte auch ziemlich gebeutelt. Später wurde mir klar, warum.

Nachdem mein Prozessbevollmächtigter, der Beauftragte vom Landkreis, die Richterin und meine Wenigkeit Platz genommen hatten,
wurde erst mal 5 Minuten über die sonst übliche Sitzordnung debattiert, die wir gerade eben nicht eingenommen hatten. Das sollte wohl der Entspannung dienen.

Dann fiel der Jobcentervertreter mit einer unverhofften Litanei ein,
das dies hier seine letzte "Vorstellung" wäre. Er hätte genug von
Hartz IV und würde jetzt eine andere Stelle im Landkreis besetzen.
Er dürfe sich künftig als Standesbeamter verdingen. Die Richterin äußerte Verständnis und beglückwünschte ihn zu seinem Karriereschritt. Mein Sozialassesor und ich grinsten uns verlegen an.

Bei der nächsten Ansprache der Richterin fiel mir fast die Kinnlade herunter. Sie erklärte, das sie nur vertretungsweise Erörtungstermine abarbeitet und eigentlich eine andere Kammer für meine Fälle zuständig sei. Eigentlich hätte man den Termin wieder absagen müssen, aber das war jetzt einem Missgeschick der Verwaltung und dem Geschäftsverteilungsplan geschuldet.

Meine Kinnlade öffnete sich weiter:
Ihr Standardvorgehen sei jedenfalls hier, einen Vergleich herbeizuführen, denn dem Bedürftigen nützt dann das sofort ausgezahlte, wenn auch geringere Geld mehr, als wenn er noch Monate oder Jahre lang auf einen endgültigen Gerichtsbeschluß warten muß um dann eine grössere Nachzahlung zu erhalten. Das propagierte sie als "faire" Vorgehensweise. Man kann sich ausmalen, was dies für Leute bedeutet, die ausschliesslich am Hartz IV-Tropf hängen.

Nun denn, wir sprachen zuerst über das Thema Wohnungskosten.
Die Richterin haute dem Jobcentervertreter das schlüssige Konzept um die Ohren, das keines war und stellte fest, das eine Wohnung für 2 Personen nach Wohngeldtabelle ohne 10% Zuschlag in meinem Wohnort schon teurer wäre als eine Wohnung mit 3 Personen, wie vom JC genehmigt. Ich würde ja nun wirklich sehr preiswert wohnen und da der strittige Betrag lediglich 18 Euro monatlich beträgt, regte man den Landkreis an, Anerkenntnis zu leisten. Das tat dieser dann auch. zum Umgangsrecht und Verfassungsrag, soweit kamen wir erst gar nicht.

Als Nächstes ging es um den Sachbezug Dienstwagen. Die Richterin zerpflückte den Bescheid und die Gehaltsabrechnung und weil sie sich nicht erklären konnte, wie sich das fiktive Einkommen in meinem Leistungsbescheid zusammensetzte, erklärte ich ihr das. Ich hatte
das JC ja zig-fach auf den Fehler hingewiesen.
Der Jobcentervertreter redete sich heraus, das seine Kollegin sich verrechnet hätte. Allerdings zog sich ihr Fehler durch 4 Leistungsbescheide á 6 Monate. Außerdem hat die Kollegin ihren Fehler ja auch vehement im Widerspruchsverfahren schriftlich verteidigt und sich dafür eine Fachaufsichtsbeschwerde eingefangen.

Nun denn, also künftig geht man dann von dem Auszahlungsbetrag auf meinem Gehaltszettel als Einkommen aus und nicht mehr vom Netto nach Brutto-Steuer- und Sozialabgaben. Im Übrigen gelte hier lt. Richterin die Sachbezugsverordnung. Dann kamen noch ein paar Halbsätze von 1% Regelung i. V. m. Urteilen zu Krankenhausaufenthalten. Das passte hier und jetzt zwar nicht hin, aber da der Landkreisvertreter einen Betrag von 24 Euro und 7 Cent als künftigen Betrag für Sachbezüge in meinem Fall aufbot und das genau der Betrag für Mobilität und Verkehr aus dem Regelsatz ist, bat dich die Richterin, diesen Betrag für die Dienstwagennutzung aufzuschreiben, was sie denn auch tat.

Das werden einige hier zwar nicht so schön finden, aber zu diesen beiden Punkten habe ich dann in einen Vergleich eingewilligt, der einen Leistungszeitraum über 12 Monate betrifft und 2 Verfahren wären damit erledigt. Der Vergleich hat also keine Außenwirkung. Das JC hat nun endgültige Bescheide zu erstellen und eine Nachzahlung vorzunehmen. Hoffentlich ist der Nachfolger des jetzt scheidenden Jobcentervertreters da besser aufgestellt. Der Landkreis muß 75 % der Kosten meiner Rechtsvertretung bezahlen. Er hat ja maßgeblich dazu beigetragen, das ich so viele Gerichtsverfahren lostreten mußte.
Der Vergleich enthält konkret die strittigen Punkte, damit ich der Behörde das wider Erwartung bei Bedarf in der Zukunft auch mal wieder vorzeigen kann.
In der Summe kommt dann jetzt wohl eine vierstellige Summe zusammen.

Zum Schluß wurde ich von dem Vertretungsberechtigten des Jobcenters ermahnt, ich möge künftig mehr den Dialog im Gespräch suchen und nicht gleich in eine Widerspruchs- oder gar Klageverfahren gehen. Im JC arbeiten auch nur Menschen. Die Richterin meinte, ich solle das beherzigen. Grund für den Termin heute war auch die Befürchtung, das ich das hiesige Gericht weiter mit Klagen überhäufe. Ich weiss es von meinen JC's zwar besser, wie sich dort Wort und Tat unterscheiden, gelobte aber dennoch in die Runde strahlend Besserung.

Nun sind noch 2 Hauptsachverfahren wegen temp. Bedarfsgemeinschaft und das Beschwerdeverfahren am LSG über 12 weitere Monate Leistungsbezug offen.
Mit diesen Fällen geht es erst weiter, wenn das LSG irgendwann einmal entscheidet. Hier wird es aber auf jeden Fall einen Beschluß geben, darauf habe ich bestanden.


RE: Umgangskosten und SGB II - wackelpudding - 15-05-2014

Neben der Tatsache, dass Du im Wesentlichen gekriegt hast, was Du wolltest, hast Du ja auch bei JC und Gericht Eindruck gemacht. Glückwunsch!