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Umgangskosten und SGB II - Druckversion

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RE: Umgangskosten und SGB II - sorglos - 30-06-2014

(29-06-2014, 23:49)Sixteen Tons schrieb: Nur weil ich mit denen mal beim Friseur war, sei ich ja noch lange kein guter Vater.
Ob du ein "guter Vater " bist? - Zu dieser Fragestellung sind die Äußerungen und Befindlichkeiten der Kimu und ihrer Sippschaft im wesentlichen ohne jede entscheidungserhebliche Bedeutung. Allenfalls peripher lästig.

Darüber richten mittel- und längerfristig ausschließlich die Kinder.
.


RE: Umgangskosten und SGB II - karlma - 30-06-2014

(29-06-2014, 23:49)Sixteen Tons schrieb: Vielleicht bekomme ich ja jetzt vom Ministerium für Arbeit, Familie und Soziales einen Rüffel,

Na, das wird sich die Kriegsministerin nicht nehmen lassen!
Die Zustellung erfolgt per Leo im Vorgarten.


RE: Umgangskosten und SGB II - beppo - 30-06-2014

Ich dachte für Zustellungen dieser Art würden nun extra die neuen Drohnen angeschafft.
Schließlich soll die Bundeswehr doch nun ein genauso moderner Arbeitgeber werden wie Amazon und die Einsatzprofile sondern völlig andere sein, als bei den anderen Kämpfern für Frieden und Freiheit.


RE: Umgangskosten und SGB II - the notorious iglu - 30-06-2014

Da von einer höheren Instanz die Rede war, kann es sich nur um eine Bulle von Papst Franziskus handeln. Mir als Protestant wäre auch das wurscht.
Bei ST scheint jedenfalls die Erstattung eingetroffen zu sein.Big Grin


RE: Umgangskosten und SGB II - karlma - 30-06-2014

(30-06-2014, 17:43)beppo schrieb: Kämpfern für Frieden und Freiheit.

Du meinst für Anstand und korrektes Denken, wie neulich vom Präsi erwähnt.


RE: Umgangskosten und SGB II - beppo - 30-06-2014

Natürlich.
Friede, Freiheit, Anstand, korrektes Denken und für eine generell bessere Welt nach meiner Facon.
Und für eine gute Verdauung!
Dafür kann einem keine Kugel zu schade sein.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 01-07-2014

(30-06-2014, 18:06)the notorious iglu schrieb: Bei ST scheint jedenfalls die Erstattung eingetroffen zu sein.Big Grin

Nee, leider nicht. Aber es war ja kurz vorm Ersten des Monats. Big Grin

Wegen der Erstattung stellt sich JC jetzt tot.
Muß ich wohl mit § 201 SGG auffahren. 1000 Euro Ordnungsgeld,
beliebig oft wiederholbar. Vielleicht geht's dann schneller.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 02-07-2014

(13-06-2014, 10:14)Sixteen Tons schrieb: Der Treppenwitz ist hier doch, das jetzt ein anderer Großelternteil
die Betreuung übernimmt. Meine Mutter darf allerdings nichts regeln. Sie hat "Hausverbot", auch bei den Eltern der Mutter.

Heute wurde ich von Ex gebeten, meine Mutter zu fragen, ob sie
unsere Kinder in den Sommerferien ein paar Tage betreuen kann.
Na also, geht doch.


RE: Umgangskosten und SGB II - the notorious iglu - 02-07-2014

Die Dinge kommen zu dem, der warten kann.Wink

Eine Prise Unnachgibigkeit und Härte schadet auch nicht.


RE: Umgangskosten und SGB II - wackelpudding - 02-07-2014

(02-07-2014, 10:20)the notorious iglu schrieb: Eine Prise Unnachgibigkeit und Härte schadet auch nicht.

Bei vorhandener Restvernunft: Wenn man Menschen die Probleme läßt, die sie machen, kommen sie irgendwann darauf, dass man besser keine macht...


RE: Umgangskosten und SGB II - the notorious iglu - 02-07-2014

Hier hatte einmal jemand eine sehr schöne Signatur:"Wer lange genug am Fluss sitzt, sieht irgendwann die Leichen seiner Feinde vorbeischwimmen."

Also, bloß nicht vom Fluss vertreiben lassen!Big Grin


RE: Umgangskosten und SGB II - michxo - 02-07-2014

Hartz4 Regeln sollen sich ändern........???

Kinder sollen zukünftig immer nur einer Hauptbedarfsgemeinschaft zugeordnet werden. Auch wenn die Eltern geschieden sind und sie zeitweise den anderen Elternteil besuchen. Bisher ist eine taggenaue Berechnung nötig.

Was hätte das für folgen?


RE: Umgangskosten und SGB II - Camper1955 - 07-07-2014

(02-07-2014, 20:38)michxo schrieb: Hartz4 Regeln sollen sich ändern........???



Was hätte das für folgen?

Hallo Michxo,

Es wäre schön, wenn Du uns die Quelle nennen könntest, damit wir uns zunächst einmal schlau machen können.

lg

Robert


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 10-07-2014

(07-07-2014, 05:10)Camper1955 schrieb: Hallo Michxo,

Es wäre schön, wenn Du uns die Quelle nennen könntest, damit wir uns zunächst einmal schlau machen können.

lg

Robert

Ich meine, den Artikel hatte Sorglos hier auch schon mal irgendwo
eingestellt:

http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/forderung-vom-staedte-und-gemeindebund-sanktionen-bagatellgrenzen-pfaendung-so-radikal-sollen-sich-die-hartz-iv-regeln-aendern_id_3960172.html

In meinem Fall praktiziert das JC jetzt jedenfalls nach rund 8 Wochen nach dem gerichtlichen Vergleich weiterhin die U-Boot-Taktik. Mein Sozialverband verabschiedetet sich letzte Woche allerdings schon mit einem freundlichen Textbaustein aus den Verfahren.

Zwischenzeitlich lag ich vor 3 Wochen fast 14 Tage lang mit Grippe flach. Nachdem ich diese halbwegs auskuriert hatte, zerfaserte mein linker Wadenmuskel bei der ersten sportlichen Betätigung. Als Ergebnis fing ich mir eine innerliche Blutung ein und der Mist enzündete sich auch noch, so das ich mich vergangenen Donnerstag in die Notaufnahme schleppte, mit einem Unterschenkel, der an eine gewaltige und tiefrote Presswurst erinnerte. Man hat mich dann gleich im Krankenhaus behalten und ich bekam ein schönes Zimmer mit Fensterblick, drei Mahlzeiten am Tag und jede Menge Coolpacks für das kaputte Bein. Das Personal war überaus zuvorkommend und freundlich. Flatscreen-TV im Zimmer und so ein geiles Remotecontrol, mit dem man das Licht ausknipsen, die Glotze steuern und sogar telefonieren konnte. WLAN gab es auch, aber ich hatte gerade nicht so den Bedarf nach Internet. Jedenfalls kann man bei einem Schnäppchenpreis von 10 Euro am Tag über die Unterbringung nicht meckern.

Es war ja ein Papa-Wochenende und die KM wollte auf eine Hochzeitsfeier. Leider mußte ich ihr mitteilen, das ich unpässlich bin und
die Reaktion war so, das man hätte meinen können, die KM würde jetzt ihre eigene Hochzeit verpassen. Eigentlich hätte nur noch gefehlt, mir zu unterstellen, das ich absichtlich krank geworden bin. Wie es gesundheitlich um mich bestellt ist, war nicht so interessant, nur wann ich wieder "funktioniere".

Nachdem ich über das Wochenende Unmengen an Antibiotika intravenös
verbrauchte und die Zeit in mehreren Fieberschüben verdöste, habe ich Anfang der Woche dann meinen Sozialassesor noch einmal motiviert,
die Tauchfahrt meines JC mit einer Wasserbombe zu beenden oder wenigstens zu behindern.


RE: Umgangskosten und SGB II - the notorious iglu - 10-07-2014

Beantrag beim Gericht eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs. Das Jobcenter hat nicht gerne den Gerichtsvollzieher im Haus, zumal das sehr medienträchtig ist. Aber wer hat schon gerne den Gerichtsvollzieher im Haus. Viele von uns dürften sich freilich schon daran gewöhnt haben.Big Grin

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Gerichtsvollzieher-muss-im-Jobcenter-vorsprechen

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bezieher-laesst-jobcenter-pfaenden-9001059.php

und einige mehr.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 15-07-2014

Nach einer Meldung der Zeitung "Junge Welt" ist ein vorläufiger Abschlußbericht des BMAS im Umlauf, das sich auf die "Rechtsvereinfachungen" im SGB II bezieht. Hier gibt es auch schon einen Konsens bei den Arbeitsgruppen in 36 von 124 Vorschlägen zu den Rechtsvereinfachen. Hierbei geht es auch um
die zeitweisen Bedarfsgemeinschaften.

Zitat:Neue Hürden drohen getrennt lebenden Eltern. Bezieht ein Umgangsberechtigter Hartz IV, kann er Besuche seines Kindes als »temporäre Bedarfsgemeinschaft« geltend machen. Künftig soll er die Zusatzleistung nur dann bekommen, wenn er nachweisen kann, daß mit dem Partner keine interne Einigung möglich war. Bezieht der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Hartz IV, sollen diesem im Gegenzug die anteilige Hartz-IV-Leistung für das Kind abgezogen werden. Bescheide soll es dafür nicht mehr geben. Das bedeutet: Betroffene können im Notfall nicht mehr klagen


http://www.jungewelt.de/2014/07-15/021.php


RE: Umgangskosten und SGB II - sorglos - 15-07-2014

(15-07-2014, 14:20)raid schrieb: Folgendes gefällt mir:
1. Erhöhung des Bewilligungszeitraums von 6 auf 12 Monate.
Mir gefällt das gar nicht. Das hält viele noch mehr "zwangshaft" im Bezug. Absolut demotivierend - armutsverschärfend.
Schon jetzt werden Einmalzahlungen auf mehrere Monate umgelegt, wie Weihnachtsgeld, Abfindungen, etc. Man kann sich dann quasi nicht mehr zeitweise abmelden, um evtl. damit Altschulden zu tilgen oder auch wieder neu Schonvermögen aufzubauen.

War es bisher möglich den Sommer auf der Alm oder Plantage gut zu leben und Reserven zu füllen und nur im Winterhalbjahr (oder umgekehrt auf Weihnachtsmärkten kloppen, dann drei Monate Südsee und den Sommer ) beim Amt, ist man künftig Ganzjahres-Schikane-verhaftet.

HartzIV wird noch mehr zur Enteignungsmaschine für Kleinsparer und untere Mittelschicht, insbesondere wer sich vor einem Bezug (die meisten sind doch nur 12-24 Monate von H4 entfernt) irgendetwas gespart hat, wird das verlieren.

Die verschärfte Repression führt in zunehmende gesellschaftliche Depression. Ein Grundeinkommen würde mehr unternehmerisches Denken fördern.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 15-07-2014

(15-07-2014, 23:06)raid schrieb: Wenn man die Regeln mitspielt bzw. die Vorgaben korrekt einhält und sich zu 100 Prozent redlich und gesetzestreu verhält, dann ist ALG2 bereits heute eine Art Grundeinkommen.

Erzähl das mal denen, die mit dem ständigen Fordern von Nachweisen zur eigenen Bedürftigkeit gar keine Zeit mehr für eine vollständige Rückkehr auf den Arbeitsmarkt haben und trotzdem noch jedem Cent hinterrennen müssen.

Wer da länger in der Mühle drinhängt und dessen JC nicht so nachsichtig ist wie deines, der holt sich fast zwangsläufig das nächste Trauma weg.

Ich bin mittlerweile so sauer auf den Laden, das ich schon darüber nachgedacht habe, einen Stapel Strafanträge wegen Betrugs und des Bildens einer kriminellen Vereinigung zwecks Bedürftigenverarschens auf die Reise zu schicken. Aber dann habe ich ja noch mehr Arbeit am Hals und kein Staatsanwalt wird sich dafür ein Bein ausreissen, die zu bearbeiten.


RE: Umgangskosten und SGB II - sorglos - 15-07-2014

(15-07-2014, 23:06)raid schrieb: Mein Schonvermögen ist mein Kopf.
Angel Wenn ich jetzt hämisch wäre, würde ich sagen: Stimmt. Wo nichts ist, kann man nichts mehr wegnehmen. Big Grin Aber das wäre nicht nett.


(15-07-2014, 23:06)raid schrieb: Wenn man die Regeln mitspielt bzw. die Vorgaben korrekt einhält und sich zu 100 Prozent redlich und gesetzestreu verhält, dann ist ALG2 bereits heute eine Art Grundeinkommen.
Wenn es mal so einfach wäre..... also wenn sich diese Behörde mal selbst "100 Prozent redlich und gesetzestreu" verhielte, dann wären Threads wie dieser und unzählige Gerichtsverfahren gar nicht nötig.

Auch das nicht, wofür du sie liebst:
(15-07-2014, 23:06)raid schrieb: PPS. Bitte denke an meine Fahrtkosten-Nachzahlung.



RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 16-07-2014

Was sollen in diesem Zusammenhang die Artikel zu Einsparungen und
Stellenabbau?
Um zu verarmen, muß man nicht bei VW oder Karstadt beschäftigt sein. Diese Argumentationskette erinnert mich an diesen Witz von dem Mann, der in einem Kornfeld sitzt und angelt. Da kommt ein Polizist vorbei und meint: "Hier ist aber Baden verboten!". "Wieso?" fragt der Mann zurück. "Es ist doch erst halb elf."


RE: Umgangskosten und SGB II - sorglos - 16-07-2014

(16-07-2014, 00:46)raid schrieb: Was ist dein Alternativ- oder Eventualvorschlag?

Nehmen wir z.B. den Vorschlag:
Zitat:"Wir brauchen in Europa ein Grundeinkommen für alle". Jean-Claude Juncker au sujet de l'actualité européenne
http://www.gouvernement.lu/906488/20juncker_rundschau



RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 22-07-2014

Heute mußte ich mich durch drei Aktenordner kämpfen,
um dem Sozialgericht in einem meiner "sozialrechten Familienverfahren" Rede und Antwort aus der Zeit des mittleren Tertiärs zu stehen.

Zum Schluß hatte ich einen neuen, halbvollen Aktenordner, dessen
Papier sich irgendwie mit dem rechtsanhängigen Sachverhalt beschäftigte.
Eine schier endlose Verflechtung von Bescheiden, Änderungsbescheiden, Mitteilungen, Widersprüchen und Stellungnahmen.

Dabei stellte ich fest, das der von mir beklagte Leistungsbescheid (zeitweise Bedarfsgemeinschaft, fiktives Einkommen) auch noch in Form
eines Bescheides zu einem Überprüfungsantrags in einem weiteren Verfahren rechtsanhängig ist.

Ich glaube, ich muß morgen mal meinen Sozialverband anrufen, der da auch noch involviert ist. Ansonsten muß ich mir wohl endlich ein EDV-gestütztes DMS zulegen, damit ich den ganzen Schriftverkehr verschlagworten kann und dann ab in die Cloud damit.Rolleyes


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 14-08-2014

In zwei weiteren Verfahren vor dem SG rudert das JC jetzt von seinem Vergleich in Sachen Dienstwagen aus Mai zurück
(Wovon ich übrigens bis heute keinen Cent gesehen habe).

Ich weiß nicht, was die Dame aus der Rechtsabteilung so für Vorstellungen hat, aber jetzt wird es wirklich interessant.

Sie trägt dem Gericht vor, nur der Anteil für Privatnutzung sei mit dem Mobilitätsanteil aus dem Regelsatz als
Einkommen zu beziffern. Es bliebe die Frage, wie der steuerliche Verkehrswert für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit
bei der Leistungsberechnung zu bewerten wäre. Aber ich hätte durch den Firmenwagen ja keine Kosten, um meinen Arbeitsplatz zu erreichen, der Betrag dafür wird mit "Fahrten Wohnung/Arbeit" auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Diese Ersparnis wäre demnach ein Einkommen oder Sachbezug in Geldeswert. Nach §11b Abs. 2 ist ein solcher Aufwand für Fahrten zur Arbeit bereits vorgesehen.
Zur Vermeidung einer "Doppelberücksichtigung" wird also nun der Verwehrswert für die Anfahrt zur Arbeit lt. Gehaltsabrechnung als Einkommen angerechnet und sogleich auch als Absetzbetrag bei der Festsetzung des Leistungsanspruchs abgezogen.

Im Ergebnis schmälert das also meinen Erwerbstätigenfreibetrag.

Wo bleibt denn da der Gleichbehandlungsgrundsatz? Dann möchte ich gerne mal von dem Jobcenter vorgetragen bekommen, in welchen Fällen sich leistungsberechtigte Erwerbstätige ersparte Aufwändungen von ihrer FREIBETRAGSPAUSCHALE abziehen lassen müssen. Das ist ja die Krux, das der Freibetrag pauschal gewährt wird, egal ob die Aufwändungen anfallen oder nicht.

Da mir nichts zufliesst, ich meine "kostenlosen" (versteuerten) Fahrten zur Arbeit nicht in Geld am "Markt" tauschen kann und auch kein Aufwand entsteht, da der Arbeitgeber alle Betriebskosten des Fahrzeugs trägt, gibt es hier weder Einkommen noch eine Absetzmöglichkeit als Aufwand.

Was nehmen die Leute, die so fabulieren, eigentlich so?


RE: Umgangskosten und SGB II - wackelpudding - 14-08-2014

Das würde der Chef dann privat machen müssen, womit ihm Betriebsausgaben flöten gingen. Aber selbst dann wäre noch längst nicht sicher, ob das Finanzamt es nicht doch als geldwerten Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis ansehen und die Juristin des Jobcenters dies dann entsprechend verwursten würde.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 15-08-2014

(14-08-2014, 22:15)wackelpudding schrieb: ob das Finanzamt es nicht doch als geldwerten Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis ansehen [..]würde.

Genau so hat mein Chef das auch gesehen. Ich hatte ihn schon
gebeten, einen Vertrag aufzusetzten, daß das Fahrzeug nur dienstlich genutzt und nach Feierabend auf dem Betriebshof abgestellt wird. Da hätte es schon gereicht, wenn ich mit dem Auto bei der Ex nach der offziellen
Arbeitszeit durch den Ort gefahren wäre, um bei dem Finanzamt verpfiffen zu werden. Er wollte sich hier nicht angreifbar machen, zumal er bei der letzten Steuerprüfung schon empfindliche Nachzahlungen für den Fuhrpark tätigen mußte.