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NNN: Sechsjähriger vor dem Richter - p__ - 17-02-2012 http://www.nnn.de/nachrichten/home/top-thema/article/111/eheaus-sechsjaehriger-vor-dem-richter.html Eine Mutter die Umgang verweigert und ein Vater der Umgang will. Zwei Anwälte, Richter Dallmann, Verfahrensbeistand Mensch, Umgangspfleger Daetz, und sei sechsjähriges Kind. Der Schluss des Artikels ist kennzeichnend für das deutsche Familienrecht: Ende offen. Was bedeutet: Der Umgang darf von der Mutter fröhlich weiter sabotiert werden, bis der Vater oder das Kind "endlich" aufgeben und der Fall somit als "gelöst" in den Akten sterben kann. Vorher lässt sich aber noch kräftig was verdienen von den fünf Koryphäen der Helferindustrie. Ein Kommentar dazu aus der Kommentarspalte: "Was macht einen Mann zum Täter? Ist es, dass er einen Umgangsantrag beim Familiengericht Hagenow stellt, „womit auch Klaus das erste Mal vor einen Richter gezerrt wird“? Mit Sicherheit nicht, auch wenn der so formulierte Satz im Artikel dies suggerieren mag. In hochstrittigen Familiensachen, in denen Kinder betroffen sind, ist es nur natürlich mit möglichst viel Dreck zu werfen, in der begründeten Hoffnung, dass irgendetwas schon hängen bleibt. Drogenmissbrauch ist hier noch die mildere Variante, denn auch Gewalt- oder Missbrauchsvorwürfe zählen zu den üblichen, bisher noch weit überwiegend von den betreuenden Elternteilen angewandten, Methoden. Dabei ist interessant zu beobachten, dass diese strafrechtlich relevanten Vorwürfe ausschließlich im Zivilrecht verfolgt werden; ein Indiz dafür, dass an denen überwiegend nicht ausreichend dran ist, um zu einer Verurteilung in einem Strafprozess zu führen. Im Gegensatz zur Beweispflicht im Strafrecht genügt im Familienrecht eine Schuldvermutung (z.B.: „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Vater das Kind (sexuell) missbraucht hat“), um Umgangskontakte zu erschweren oder auszusetzen. Und nun folgt das Gericht mit einer wenig zielführenden Entscheidung dem Anliegen der Mutter: Der Umgang soll in ihrem Beisein stattfinden! Die sich fetzenden Elternteile mögen sich in dieser Situation einander aussetzen. Und nun, oh Wunder, es funktioniert nicht. Was nun folgt ist mitnichten ergebnisoffen, denn während der langen Zeit der Begutachtung und des Umgangsausschlusses wirkt die Entfremdung. Am Ende werden Klaus und Harald getrennte Wege gehen müssen. Man muss in solchen Fällen schon hoffen, das dann wenigstens die Jutta gewinnt und der Klaus sich oder anderen Menschen später kein Leid zufügt. Familienrichter Dallmann empfehle ich ein Kamingespräch mit Hans-Christian Prestien." RE: NNN: Sechsjähriger vor dem Richter - Bluter - 17-02-2012 Danke p! Ein grausiger Artikel und ein passender Kommentar, von einem der es offenbar besser weiß, als die Tippse des Regionalblattes. Zitat:Im Bereich des Amtsgerichtes Hagenow funktioniert das mittels eines "Kooperationspapiers zum Wohle des Kindes", welches von Mutter oder Vater ausgefüllt werden muss.Wie toll das funktioniert zeigt der geschilderte Fall, der so eben nicht gelöst wurde. Es beschleicht mich beim lesen des als "Top-Thema" ausgewiesenen Artikels das ungute Gefühl, als wolle sich die üppig personalisierte und angenehm dotierte Clique, mitsamt und um Familienrichter Dallmann herum, bei der Leserschaft als Cochem-Plus² einschleimen?! Zitat:Am Ende werden Klaus und Harald getrennte Wege gehen müssen.Ich kann dem Kommentator aus meiner Erfahrung heraus nur zustimmen: Das Ergebnis steht bereits exakt und in dieser Form fest! RE: NNN: Sechsjähriger vor dem Richter - sorglos - 21-02-2012 Die ersten Erfahrungen also, die der sechsjährige Klaus mit dem Rechtsstaat macht, bestehen darin, dass dieser Rechtsstaat in allen elementaren Bedürfnissen und Rechten des sechsjährige Klaus komplett versagt. RE: NNN: Sechsjähriger vor dem Richter - Petrus - 21-02-2012 Das ganze kommt mir irgendwie bekannt vor. In Norwegen wäre es garnicht zu dieser Schlammschlacht gekommen. Andererseits fragt man sich, warum der Mutter Umgangsverweigerungen durchgelassen werden. Offensichtlich glauben die Richter, dass es für das Kind besser ist, das ergebnislos vor Gericht zu zerren anstatt, die Mutter sofort zu sanktionieren. Die strafrechtlichen Vorwürfe gehören auch nicht in ein Familiengericht, sondern vor ein Strafgericht, wo entweder der Täter oder der Falschbeschuldiger bestraft werden. RE: NNN: Sechsjähriger vor dem Richter - Bluter - 22-02-2012 Der gewünschte Artikel steht leider nicht mehr zur Verfügung Vieleicht war der Artikel doch nicht so klasse, wie auch deren gefeiertes Kooperationspapier und diejenigen Professionellen, die damit hantieren? RE: NNN: Sechsjähriger vor dem Richter - Bluter - 23-02-2012 In diesem konkreten Fall: Der Vorwurf des Drogenmissbrauchs, ausschließlich vor dem FamG, mit dem Ziel den Vater auszugrenzen, vorgetragen. Grundsätzlich: Unvermögen, mit Gelegenheit. |