BGH, 5 StR 433/11 - Revision nach Vergewaltigungsurteil durch LG-Bremen - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Information (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Gerichtsurteile (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: BGH, 5 StR 433/11 - Revision nach Vergewaltigungsurteil durch LG-Bremen (/showthread.php?tid=5868) |
BGH, 5 StR 433/11 - Revision nach Vergewaltigungsurteil durch LG-Bremen - carnica - 06-04-2012 Ob es seit dem Kachelmann-Schauprozess etwaige Nachdenkprozesse in manchen Köpfen gegeben hat, kann ich nicht unterstellen. Tatsache ist, das ein Urteil eines Landgerichtes über einen Vergewaltigungsvorwurf nach dem Beziehungsende (ca. 5 Monate danach) seziert wird: BGH schrieb:... Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=3&nr=59277&pos=108&anz=627 Kommentiert wird das Urteil auch hier, von Gabriele Wolff, Oberstaatsanwältin a.D. und Autorin: "... Eins fällt jedenfalls auf: in jüngster Zeit hat sich der BGH eingehend mit unzulänglichen richterlichen Beweiswürdigungen in diesen klassischen Aussage-gegen-Aussage-Fällen bei der Erhebung von Vergewaltigungsvorwürfen nach dem Ende einer Beziehung befaßt –: und in beiden Fällen Verurteilungen der Vorinstanzen aufgehoben. ..." http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/04/04/vergewaltigungsvorwurfe-nach-dem-beziehungs-aus-der-bgh-setzt-masstabe/ RE: BGH, 5 StR 433/11 - Revision nach Vergewaltigungsurteil durch LG-Bremen - Bluter - 06-04-2012 Wo waren Eltern, Wächteramt und Familiengericht, die über das Kindeswohl, der damals 15-jährigen Pubertierenden, wachten? Im Jahr 2003 war die junge Frau volljährig, als Kind längst in den Brunnen gefallen, der, wegen Vergewaltigung vorverurteilte Mann und gleichfalls in seinem Sozialverhalten gestört, bereits etablierter Herrscher über ihr Wohl und Leid. Im Jahr 2006 erstattete die Frau erstmals Anzeige. Eigentlich zeigt auch dieser Fall nur, dass (Bewährungs-) Strafen ohne begleitende Maßnahmen (Therapien) oftmals nicht viel bewirken und zu Opfern und Tätern sozialisierte Menschen sich in entsprechende gegenseitige Abhängigkeiten begeben. Hier gehören beide therapiert, denn das gewohnte Opferdasein der jungen Frau wird noch heute so gelebt, statt neutralisiert. Was hat sie, nach erfolgter Trennung mehr davon, wenn ihr Peiniger nun weggeschlossen wird, als ebendie Bestätigung eines Status, den sie mit von Stolz geschwellter Brust vor sich her und in die nächste/n Beziehung/en trägt? |