OLG Düsseldorf II - 2 UF 135/06 zur Unterhaltsverteilung bei mehreren ber. Frauen - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Information (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Gerichtsurteile (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: OLG Düsseldorf II - 2 UF 135/06 zur Unterhaltsverteilung bei mehreren ber. Frauen (/showthread.php?tid=6) |
OLG Düsseldorf II - 2 UF 135/06 zur Unterhaltsverteilung bei mehreren ber. Frauen - p__ - 06-08-2008 Volltext Urteil: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/presse/material/entscheid/2008-05-05_urt_unterh_berechn.pdf Pressemeldung: http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/21_05_2008/ Ein gutes Beispiel für die wahnwitzige Hin- und Herrechnerei im Unterhalts"recht", die auf 15 vollen Seiten ausgebreitet wird. Ich hab den starken Eindruck, das OLG blickt selber nicht mehr durch. Schon bei der Numerierung der Zeiträume und -räumchen sind Fehler drin. Wesentlich ist Punkt i) für den Zeitraum von Januar bis März 2008. Darin sind mehrere Neuerungen, nicht nur das was in der Pressemeldung steht, sondern auch zur Einkommensberechnung des Verpflichteten und zwar zu seinem Nachteil. Das OLG Düsseldorf hebt darin einen kuriosen Unterhaltshaufen aus der Taufe, denn bei der Differenzmethode des BGH ist es den Richtern ziemlich mulmig geworden. Da wäre in manchen Fällen zu viel Geld in der Vater-Next-Familie geblieben, das die Richter gemäss dem Unterhaltsmaximierungsprinzip gerne der Ex zuschaufeln möchten. Im vorliegenden Fall unterscheiden sich die Zahlbeträge allerdings gerade mal um ca. 30 EUR. Die Einkommen der (Ex-)Ehefrauen werden auf einen grossen Haufen geworfen, nachdem alle möglichen Bedarfe, Anreizrabatte, Prozente und sonstigen Beträge herausbereinigt werden. Dieser Haufen wird dann wieder unter den Damen verteilt ähnlich der Beuteaufteilung in einer Räuberbande. Daraus entsteht eine riesige rechnerische Bedarfsgemeinschaft über mehrere Teilfamilien hinweg. Richtig nachvollziehbar und begründet ist die Rechnung nicht. Interessant auch Punkt 4, der in meinen Augen einen klarer Rechtsbruch darstellt. Dort wird eine Befristung des Anspruchs rundweg abgelehnt. Abgestellt wird u.a. auf den Gesundheitszustand der Unterhaltsberechtigten, den das Gericht selber in paar Kapitel vorher als im Grunde gut und ausreichend für eine Erwerbstätigkeit ansieht. Es gibt auch keinerlei Anzeichen für eine Krankheit, die sich mit der Zeit verschlimmert. Die ganze lange Urteilsbegründung zeigt eigentlich nur eines mit Klarheit: Dieses Recht ist nicht reformierbar. Die Rechnungen werden immer länger und immer weniger nachvollziehbar. Immer neue Sonder- und Spezialfälle tun sich auf, neue Theorien bestimmen neue Teilbereiche, darauf aufbauend neue Modifikationen ohne Ende. Kafkaesk. An dem 26-seitigen Urteil haben mehrere gutbezahlte Richter samt anderer Hilfstruppen wochenlang gearbeitet, die Kosten dafür werden in vielen Fällen die Streitwerte überschreiten. |