KG Berlin, 19 WF 276/11 Eltern-Grundrechte von Vater sind gebührenpflichtig - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Information (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Gerichtsurteile (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: KG Berlin, 19 WF 276/11 Eltern-Grundrechte von Vater sind gebührenpflichtig (/showthread.php?tid=6035) |
KG Berlin, 19 WF 276/11 Eltern-Grundrechte von Vater sind gebührenpflichtig - sorglos - 22-05-2012 Das Ansinnen auf Wahrnehmung der Eltern-Grundrechte hält das Kammergericht Berlin für gebührenpflichtig. Es ging um ein Verfahren auf (teilweise) Übertragung der elterlichen Sorge nach dem Beschluss des BVerfG vom 21.7.2010 (1 BvR 420/09) durch einen nichtehelichen Vater. Das Gericht führt aus: Zitat:Der Ansatz von Gebühren gegen den Vater verstößt entgegen der Argumentation des Vaters auch nicht deshalb gegen Art. 3 GG, weil "der Mutter für die Attestierung der elterlichen Sorge nach BGB keine Kosten entstehen".(Hervorhebungen hinzugefügt) ... ist ja klar (und m.M. ein Ansatz für Verfassungsbeschwerden), dass derjenige anders behandelt wird, der erst durch eine Kindeswohlprüfung durch muß, als diejenige, die bereits feststehende Rechte hat. Also junge Männers aufgepaßt: Abschlußprüfung, Führerscheinprüfung, Kindeswohlprüfung... RE: KG Berlin, 19 WF 276/11 Eltern-Grundrechte von Vater sind gebührenpflichtig - Absurdistan - 22-05-2012 Ja ja, Frauen stimmen ja auch IMMER der gemeinsamen Sorge zu wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht. Mütter haben ja grundsätzlich keine Machtinteressen und werden auch überhaupt nicht von Helferindustrie zu Alleinsorge aufgefordert oder beraten. RE: KG Berlin, 19 WF 276/11 Eltern-Grundrechte von Vater sind gebührenpflichtig - beppo - 22-05-2012 Es ist eben schon deswegen nicht das Selbe, weil das eine eben Geld kostet und das Andere nicht! Das ist doch logisch. Jedenfalls für Richter und andere Menschenrechtsverletzer. |