Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR (/showthread.php?tid=6236) |
Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR - Pennfred - 18-07-2012 Hallo zusammen, hat jemand Erfahrung wie schnell die Franzosen meine neue Arbeit und ein neues Gehaltskonto in Deutschland finden? Meine Ex kennt ja mein altes Konto, wollte ein neues in DE eröffnen. Da ich noch ca. 3-4 Monate in DE bleibe, benötige ich noch ein Gehaltskonto. Auf ein Konto von Dritten wird kein Gehalt eingezahlt. Bei mir geht's nur um Ehegattenunterhalt, keine Kinder. Vielen Dank. Gruß Pennfred RE: Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR - MitGlied - 18-07-2012 Besteht schon ein Titel, also Urkunde die sofortige Vollstreckung ermöglicht? Wenn nein, dann kannst du ganz cool ein Konto für max 3-6 Monate aufmachen. Bis es der Titel erstellt, alle Formalitäten durchgezogen sind und bis das Konto dann bekannt ist vergehen schon mal 3 Monate vom Ausland aus gesehen. Deine Ex muss das erst mal alles selbst bezahlen. Wenn schon ein Titel besteht, kann das schneller gehen. Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR - Pennfred - 18-07-2012 Hallo und vielen Dank, @ Mitglied Das französische Familiengericht hat ja ein rechtskräftiges Urteil zur Unterhaltszahlung bis zur Scheidung erlassen. Dieses Urteil ist ja vollstreckbar, auch in Deutschland. 3 Monate sind recht kurz. Ich muss dann eben noch einen Monat bezahlen bevor ich das einstelle. @ Rumpel Zum Spuren verwischen ist es noch zu früh. Kommt wenn ich ins gelobte Land gehe. Vielen Dank. Gruß Pennfred RE: Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR - Austriake - 18-07-2012 (18-07-2012, 10:27)Pennfred schrieb: Zum Spuren verwischen ist es noch zu früh. @pennfred Dazu ist es nie zu früh. Ich würde das mal als kleinen Test machen, mal sehen, wieviel Energie die Exe und die Behörden investieren um dich ausfindig zu machen. Da die Banken ja per IBAN internationalisiert sind- kannst Du kein Gehaltskonto in einem Drittland aufmachen und selbiges per online-Banking verwalten? Habe ähnliches vor; bin ab nächster Woche für einige Zeit in Kanada und will mir zumindest einen Teil meiner Bezüge auf ein kanadisches Konto zahlen lassen. Hauptwohnsitz mit Steuerpflicht usw. bleibt in Deutschland. Austriake RE: Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR - MitGlied - 18-07-2012 Also wenn deine Ex bereits weiss, dass du in D wohnst, arbeitest, dann braucht sie überhaupt keine Kontopfändung zu machen. Da genügt schon eine Pfändung direkt beim Arbeitgeber. Wenn sie deinen Arbeitgeber nicht kennt, dann eröffne doch ein Konto in z.B. Österreich auf deinen Namen und lass dir dein Gehalt dort hin überweisen. Dein Arbeitgeber wird erst bekannt, wenn er für dich eine Sozialversicherungsmeldung macht, also ist der erste Monatslohn schon mal sicher. Und erst da merkt deine Ex, dass sie nix mehr bekommt. Jetzt beginnt erst mal die Suche, Informationen sammeln etc. Also ist das 2te Gehalt auch noch sicher. Ab dann könnte es dann kritisch werden. Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR - Pennfred - 18-07-2012 @ Austriake Erstmal keine schlafenden Hunde wecken. La Grande Nation schläft gerade für 8 Wochen. Überweisungen mit IBAN auf Konten ist ausgeschlossen, schon klar. Diesbezüglich ist schon alles geregelt. Der deutsche Arbeitgeber wird aber nicht nach Österreich überweisen. Wenn der Pfändungsapparat erstmal läuft, gibt's kein zurück mehr. Gruß Pennfred Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR - Pennfred - 18-07-2012 @ Mitglied Die Ex weiß noch nichts. Denkt ich sitze noch in der Schweiz, aber man weiß ja nie. Ich zahl nochmal und dann gibt's Saures. Gruß Pennfred RE: Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR - Petrus - 18-07-2012 Warum willst Du denn in eines des Pfändungswunderländer ziehen, wenn es auch Länder, wie Spanien, Norwegen oder Schweden gibt? Da steht sie dann auf dem Schlauch und kann so lange auf Holz beissen, bis die Bäume in Frankreich gefällt sind... RE: Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR - Austriake - 18-07-2012 (18-07-2012, 11:16)Pennfred schrieb: @ Austriake Sorry, aber dann verstehe ich nicht, warum der deutsche Arbeitgeber nicht auf ein Konto ausserhalb Deutschlands überweisen will? Sind die Lohnbuchhalter nur zu faul, die IBAN-Nummer zusätzlich zur Konto-Nummer einzugeben (mehr Aufwand ist es nicht...)? Ich weiß, dass z.B. in den Daimler-Werken Rastatt und Wörth jede Menge französische Staatsbürger arbeiten, die ihre Lohn-/Gehaltskonten in Frankreich haben. Die kriegen ihren Lohn auch nach F überwiesen- sogar brutto, weil die Franzosen selbst versteuern.... Austriake RE: Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR - MitGlied - 18-07-2012 Ist auch ein organisatorisches Problem: Stell dir vor, man fängt irgendwo neu an zu arbeiten und muss seinem Arbeitgeber erst mal erzählen, dass er das Gehalt auf das Konto einer anderen Person überweisen soll, bzw. auf ein Konto im Ausland. Es gibt immer noch Buchhaltungsprogramme die IBAN etc. nicht können, bzw. Lohnbuchhalter, die damit nicht umgehen können. Auf Konten mit fremden Namen überweisen macht auch Stress, weil ja der Empfänger des Geldes auf der Überweisung steht, aber die Bank, die das verbuchen soll unterschiedliche Namen bekommt. Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR - Pennfred - 18-07-2012 Hab einen super Job im gelobten Land. Was soll ich hier noch. Als Zahlesel für die Alte und die Anwälte fungieren. Nee Danke. Mein französischer Anwalt schafft das seit 12 Monaten nicht die Scheidung einzureichen, da erst ein Notar eine Vermögensaufstellung machen muss, obwohl nichts vorhanden ist. Trick von meiner Alten, kriegt sie länger Kohle. Max. 12 Wochen noch und dann geht's mit one Way Ticket ins gelobte Land. Gruß Pennfred RE: Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR - Austriake - 18-07-2012 (18-07-2012, 13:31)Pennfred schrieb: Hab einen super Job im gelobten Land. Was soll ich hier noch. Als Zahlesel für die Alte und die Anwälte fungieren. Nee Danke. Good Luck und einen furiosen Start wünsche ich. Und lass ab und an mal was lesen, wie sich die Dinge weiter entwickeln, damit andere von deinen Erfahrungen lernen können. Austriake Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR - Pennfred - 18-07-2012 Mach ich doch gerne. :-) RE: Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR - Bruno - 20-11-2015 (18-07-2012, 12:10)MitGlied schrieb: Stell dir vor, man fängt irgendwo neu an zu arbeiten und muss seinem Arbeitgeber erst mal erzählen, dass er das Gehalt auf das Konto einer anderen Person überweisen soll, bzw. auf ein Konto im Ausland. Zumindest in D wird der in der Überweisung angegebene Name nicht bei der Bank bei der die Zahlung ein geht überprüft. Da kannste in D hinschreiben was du willst. Es geht da echt nur nach iban und bic. Und warum sollte sich der AG dafür interessieren (dürfen) in welchem EU Land dein Konto ist ? Da fallen doch nichteinmal (andere) Überweisungskosten an als in D. Die Bic fällt bei Inlandsüberweisungen ab dem 01.02.2014 weg. International ab dem 01.02.2016 RE: Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR - Austriake - 20-11-2015 Ich habe das die letzten anderthalb Jahre vor meiner Auswanderung praktiziert, das Gehalt vom deutschen Arbeitgeber auf ein Konto in einem anderen EU-Land überweisen lassen. Ging völlig problemlos. Schwierig war nur, die Lohnbuchhaltung dazu zu bringen, dieses Konto NICHT auf die Lohn-/Gehaltsabrechnung zu drucken. Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR - Pennfred - 20-11-2015 Keine Ahnung. Habe alles nach rechtsstaatlichen Prinzipien vollzogen. In Deutschland nach DE Regeln auf mein DE Konto, im Ausland auf ein Auslandskonto. Haha, lol, war für die Exe sicher bis heute ein Spaß |