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Klagebefugnis - Druckversion

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Klagebefugnis - marecello - 24-08-2012

Bin ich befugt eine Klage im Interesse meiner minderjährigen Tochter vor dem Sozialgericht zu beantragen, wenn das Jobcenter die anteiligen Umgangstage bei mir rechtswidrig vom Sozialgeld meiner Tochter abzieht?

Meine Tochter lebt bei ihrer Mutter in Frankfurt mit ABR.
Ich habe das gemeinsame Sorgerecht.


RE: Klagebefugnis - Sixteen Tons - 24-08-2012

Hallo marecello,

als sorgeberechtigter, gesetzlicher Vertreter deines Kindes bist du
umfassend klageberechtigt. Es kann allerdings sein, das die Mutter als
Mitsorgeberechtigte auch mit vorgeladen wird.

Vor dem SG klagt jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft für sich selber.
Die Vertretung der Bedarfsgemeinschaft aus §38 SGBII endet im (erfolglosen) Widerspruchsverfahren.
Du vertrittst dann quasi das Kind als Kläger und gesetzlicher Vertreter.


RE: Klagebefugnis - sorglos - 24-08-2012

Du bist befugt in deinem und namens (!) deiner Tochter die Klage beim Sozialgericht einzureichen. Allein schon zur Fristwahrung. Allerdings bist du deswegen noch lange nicht vertretungsberechtigt. Entweder die Kimu erteilt dir eine schriftliche Vollmacht, dass du das gemeinsame(!) Sorgerecht in dieser Sache alleine ausübst oder du must auf fam.gerichtlichen Wege die Vertretungsbefugnis erlangen. Siehe www.umgangskosten.de

Das SG wird dich auffordern die Vertretungsbefugnis zu belegen und dir gestatten das Verfahren ruhend zu stellen, bis famgerichtl. klärung vorliegt.