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§ 84 FamFG Rechtsmittelkosten - Pistachio 00 - 27-08-2012 Hallo liebe Mitstreiter, ich habe dazu mal eine Frage ... GSR-Verfahren am AG durch Beschwerde am OLG weitergeführt, mittels Beschluss vom Februar diesen Jahres abgewiesen. Danach hatte ich noch Anhörungsrüge gestellt, die ebenfalls abgewiesen wurde. Ich erhielt bezügl. des AG-Verfahrens 2011 eine Kostenrechnung zur Übernahme der gegenerischen RA-Kosten und zahle diese seit dem in Raten ab. Nun erhielt ich eine neue Forderung bezügl. des OLG-Verfahrens, wieder zur Übernahme der gegenerischen RA-Kosten. Für beide Gerichte wurde VKH für beide Parteien bewilligt. Im Protokoll der mündlichen OLG-Verhandlung steht: Zitat:Der Senat weist darauf hin, dass im Ergebnis der Beratung die Beschwerde des Vaters ohne Erfolg sein wird.Meine Beschwerde hatte ich jedoch aufrechterhalten, diese richtete sich gegen die GSR-Entscheidung selbst, sowie gegen die Kostenentscheidung des AG. Die Gegenseite verfasste einen 4-seitigen Schriftsatz (überflüssig, da Sache des OLG - wohl zur Erhöhung der RA-Gebühren ) auf meine Anhörungsrüge, beantrage die Zurückweisung meiner Anhörungsrüge und wies (das OLG!) darauf hin: Zitat:Nach § 84 FamFG sind bei einem erfolglos eingelegtem Rechtsmittel die Kosten stets dem Beschwerdeführer aufzuerlegen. Die abschliessende Kostenentscheidung des OLG beruft sich ganz offensichtlich darauf, dass das OLG bereits in der mündlichen Verhandlung auf den mangelnden Erfolg meines GSR-Antrages (ohne weitere Prüfung) hingewiesen hatte. Somit muss ich nun, trotz bewilligter VKH die gegnerischen RA-Kosten in Höhe von: - 586 € für das AG-Verfahren, sowie - 653 € für das OLG-Verfahren zahlen. Ist das alles so korrekt und kann ich Einsicht in die letzte RA-Rechnung erhalten ? erboste Grüße, Pistachio RE: § 84 FamFG Rechtsmittelkosten - iglu - 27-08-2012 bkh mit oder ohne ratenzahlung? wie war die kostenentscheidung in der ersten instanz? RE: § 84 FamFG Rechtsmittelkosten - Pistachio 00 - 27-08-2012 Was heisst bkh Die Kostenentscheidung im GSR-Verfahren in der ersten Instanz: Zitat:Der Antragsteller trägt die Kosten der Verfahrens. PS Damals lief parrallel noch ein Umgangsverfahren, dort hingegen stand im Beschluss: Zitat:Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. RE: § 84 FamFG Rechtsmittelkosten - iglu - 27-08-2012 sollte vkh werden. RE: § 84 FamFG Rechtsmittelkosten - Pistachio 00 - 27-08-2012 Bei der VKH steht nix von Ratenzahlung. RE: § 84 FamFG Rechtsmittelkosten - iglu - 27-08-2012 dnn ist es wahrscheinlich so, dass deine vkh durch die kostenentscheidungen aufgehoben wurde. 125 zpo RE: § 84 FamFG Rechtsmittelkosten - Pistachio 00 - 27-08-2012 Um Missverständnissen vorzubeugen: sowohl die Gerichtskosten als auch meine RA-Kosten werden von der VKH abgedeckt. Mir geht es um die Auferlegung der gegnerischen RA-Kosten und der künstlichen Erhöhung selbiger durch überflüssige Schriftsätze. RE: § 84 FamFG Rechtsmittelkosten - iglu - 27-08-2012 achso. 123 zpo. RE: § 84 FamFG Rechtsmittelkosten - Pistachio 00 - 27-08-2012 (27-08-2012, 19:07)iglu schrieb: 123 zpo.Danke, dann wird das wohl so zutreffen. Offenbar liegt die Kostenentscheidung im alleinigem Ermessen des Richters - auch Willkür genannt. Noch einmal: kann ich denn Einsicht in die letzte RA-Rechnung erhalten, um nachträglich die künstliche Kostengenerierung anzugreifen? RE: § 84 FamFG Rechtsmittelkosten - iglu - 27-08-2012 mal ne frage zwischendurch: was reitet dich eigentlich bei bewilligter vkh auf einen anwalt zu verzichten? RE: § 84 FamFG Rechtsmittelkosten - Pistachio 00 - 27-08-2012 Wieder ein Missverständnis - ich hatte natürlich einen Rechtsbeistand: Zitat:sowohl die Gerichtskosten als auch meine RA-Kosten werden von der VKH abgedeckt RE: § 84 FamFG Rechtsmittelkosten - iglu - 27-08-2012 dann bin ich heute wohl nicht auf der höhe. letzte frage: warum fragst du nict deinen ra? RE: § 84 FamFG Rechtsmittelkosten - Pistachio 00 - 27-08-2012 Mein RA hat Urlaub und ich eine Frist zur Zahlung. RE: § 84 FamFG Rechtsmittelkosten - iglu - 27-08-2012 nach diktat verreist ja, das kenne ich. |