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Konto für das Kind - Druckversion

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Konto für das Kind - IPAD3000 - 07-09-2012

Hallo,

nachdem meine Ex bei der Bank auf Granit gestossen ist, als sie allein ein Konto für unsere Kinder eröffnen wollte, drängelt sie nun, ich solle SOFORT UNTRSCHREIBEN.

Typisch mal wieder, dass ich ein vorausgefüllten Kontoantrag von ihr bekomme wo sie selbst schon unterschrieben, aber das Kind noch nicht unterschrieben hat. Ich kann das Ding also nicht direkt zur Bank schicken, es muss nochmal über die Mutter "zurücklaufen". Und der traue ich zu, dass dann noch Antragsbestandteile geändert oder ergänzt werden.

Genauso traue ich ihr zu, dass sie sich bei "Bedarf" auch selbst am Konto unserer Kinder "bedienen" wird, sofern sie mal wieder "klamm" ist. Hat sie bereits mit den Sparschweinen so gemacht.

Sie hat dementsprechend angekreuzt:
Jeder Elternteil soll allein verfügungsberechtigt sein

Im "Normalfall" wäre das auch ok, da sie ja den Alltag mit den Kindern regelt und ich eigentlich aussen vor sein möchte, Wenn ich denn Vertrauen haben könnte, was ich nicht habe.

Was passiert wenn ich "Gemeinsame Verfügung" ankreuze ? Bekomme ich dann Stress, hat sie möglicherweise sogar Anspruch auf Alleinvertretung ? Schließlich leben wir ja getrennt.

Wirkt sich die gemeinsame Vefügung auf Geldgeschäfte des Kindes aus ? Oder es auch Sicht des Kindes gleichwertig zu benutzen ?


RE: Konto für das Kind - Austriake - 07-09-2012

Lass es doch einfach. Wenn ein Kind ein eigenes Konto haben will, dann richte ihm eins ein. Ohne Exe.

Austriake


RE: Konto für das Kind - Jessy - 07-09-2012

Wenn gemeinsame Sorge besteht, betrifft das auch die gemeinsame Vermögenssorge.
Insofern - wenn das ein Alltagskonto für das Kind ist (Alter?), dann würde ich darum keinen Wirbel machen, sonst entscheidet ganz am Ende vielleicht ein Richter, dass sie allein verfügungsberechtigt sein sollte, um die Dinge nicht unnötig kompliziert zu gestalten. Sollte sich deine Ex ohne plausiblen, kindbezogenen Grund an Vermögen bedienen, das eindeutig dem Kind zusteht, so wäre das - falls nachweislich - ein Grund, ihr die Vermögenssorge zu entziehen.

Soll es dagegen ein Sparkonto sein, oder irgendein anderes Konto, auf dem "größere" Beträge auflaufen (Ansparung des Kindes für die erste eigene Wohnung, das erste Auto, Führerschein, etc.), würde ich auf einer gemeinsamen Verfügung bestehen. Da in diesem Fall ja auch keine dauernden Kontobewegungen zu erwarten sind, kann man sich bei den dann wenigen Gelegenheiten sicher absprechen.

Die gemeinsame Verfügung wirkt sich auf Geldgeschäfte dahingehend aus, dass nicht nur eine, sondern eben beide Zustimmungen benötigt werden.


RE: Konto für das Kind - JahJahChildren - 07-09-2012

Hi IPAD,

wofür soll das Konto denn genutzt werden? So ne Art Taschengeld Konto, damit Kiddis lernen, mit Geld umzugehen?
Deine Befürchtungen, dass die Mutter sich am Geld vergreifen könnte, würde ich verstehen, wenn du oder deine Eltern dort regelmäßig z.B. Taschengeld oder Geldgeschenke einzahlen. Sofern nur die Mutter dort auch einzahlt, wäre mir es nur recht, wenn eben keine gemeinsame Verfügung eingerichtet würde, oder willst du wegen jedem Mist mit "SOFORT UNTRSCHREIBEN" gegängelt werden?

Wenn du generell weder mit Kontoeröffnung oder alleiniger Verfügung etwas am Hut haben möchtest, schreibe der Mutter doch nen netten Brief zurück.

"Liebe Ex,

habe da noch das ein oder andere bezüglich Konto für unsere Kiddis auf dem Herzen. Du weißt ja, dass es bei mir finanziell echt blöd aussieht. Ich mache mir große Sorgen, dass, wenn es bei mir doch zur Pfändung kommen sollte, und dadurch dass auch ich alleine Verfügungsberechtigt bin, evtl Rückgriff auf das Konto von Kiddis genommen werden kann. Kenne mich da zwar nicht so genau aus, ob das möglich wäre, aber ich will da halt auch nichts falsch machen. Wenn nächsten Monat wieder neues Geld da ist, geh ich mal zum Anwalt und lasse mich da beraten. Geht ja schließlich um das Geld der Kids. Oder du fragst mal dein Mietmaul, ob er sich auch mit sowas auskennt. Vielleicht ist es auch möglich, dass ich dir eine Vollmacht ausstelle, eben für dieses Rechtsgeschäft (Kontoeröffnung) die alleinige Vermögenssorge ausüben zu können. Weiß nicht, ob sowas geht, sollte aber auch der Anwalt beantworten können.

Was meinst du?"

:-)

Oder zu unterzeichnest und schickst es direkt zur Bank. Das Kind kann dann mit Mutti zur Bank und dort unterschreiben. Ob der Banker dann eine nachträgliche Änderung durchgehen lässt, "sollte" zumindest fraglich sein. ;-)