Fragen zu Geldtransfer, Termine und Vertragspflichten vor Ausland - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Fragen zu Geldtransfer, Termine und Vertragspflichten vor Ausland (/showthread.php?tid=6437) |
Fragen zu Geldtransfer, Termine und Vertragspflichten vor Ausland - newborn2012 - 07-09-2012 Vorweg: Ich habe Detlefs Bibel nicht nur 1x gewälzt und bin ihm für alles sehr dankbar. Trotzdem habe ich noch das ein oder andere Problem. I.: Mit dem Geldtransfer habe ich irgendwie noch so meine Verständnis-/Umsetzungsprobleme. Wenn ich alles so mache, wie Detlef es geschrieben hat und das Konto in Österreich eröffnet habe, liegt da quasi mein gesamtes Haben - weit weg von mir auf einem Konto mit meinem Namen. Wenn ich dann also an meinem Ziel angekommen bin und ein Girokonto eröffnet habe, schreibt Detlef, sollte ich via Onlinebanking das Geld ins Zielland transferieren. Aber was dann....? Abheben und vergraben? Dann hätte ich es quasi auch in der Tasche mitnehmen können. Ist der Gedanke falsch, dass, wenn meine Bleibe irgendwann einmal auffliegen sollte, bei einem Pfändungsversuch auch im Ausland die mir zugeordneten Konten als erstes abgegrast werden? Ist es denn so utopisch mit Geld am Mann den Weg ins Zielland anzutreten, gerade, wenn man wie ich, auch wenn es ein recht weiter Weg ist, nicht das Flugzeug benutzen möchte? Ich hoffe, ihr versteht meine Gedankengänge ein wenig. II.: Mir machen die demnächst wachsenden Unterhaltsschulden gar nicht mal die größten Bauchschmerzen. Viel mehr die Ungewissheit, was mit plötzlich nicht mehr bedienten Mobilfunkverträgen, Dispoüberzug bei der Hausbank, zeitlich gebundenen Versicherungen etc. passiert. Natürlich erfolgt vor Abgang eine Kündigung der betreffenden Verträge, welche aber ja bekanntlich wie z.B. beim Handy erst sehr viel später , nämlich nach dem Ablauf der 2 Jahre, greift. Wie wird es sein. Ist es eine Überbewertung meines kleinen Lichtes, dass die Unternehmen selber Nachforschungen anstellen und vielleicht ein Großunternehmen andere Möglichkeiten besitzt? III.: Meine Trennung ist nunmehr 2 Jahre zurück, ich bin jedoch noch immer nicht geschieden. Terminiert ist die Scheidung und der finale Todesschuss (Betr.-Unterhalt bis an die Pfändungsgrenze) für Dezember. Die Ladung wurde mir selbstverständlich zugestellt. Spricht irgendwas dagegen, dem Richter formlos, wie in Detlefs Bibel beschrieben, mitzuteilen, dass man ausgewandert ist und basta, oder ist es ratsamer, den Termin abzuwarten und einen vollstreckbaren Beschluss und die Scheidung entgegenzunehmen. VIELEN DANK FÜR EURE HILFE. Fragen zum Thema GELDTRANSFER, TERMINWAHRNEHMUNG und VERTRAGSVERPFLICHTUNGEN vor Ausw - Zahlmeister - 07-09-2012 Um es kurz zu machen: Bargeld über 10k€ mitzunehmen ist keine gute Idee da deklarationspflichtig. Deshalb der Weg über z.B. eine Bank in Österreich. Von dort in ein Drittland überweisen. Im Drittland kannst Du es beruhigt auf dem Konto lassen da dort Pfändungsversuche aus D nicht funktionieren (Achtung: gilt nicht für alle Länder, mach dich vorher schlau) GELDTRANSFER, TERMINWAHRNEHMUNG und VERTRAGSVERPFLICHTUNGEN vor Ausw - Leutnant Dino - 07-09-2012 Vor einer Auswanderung zahlt man den ausgeurteilten Unterhalt, weil dann am Flughafen keine Überraschung zwecks Pfändung entstehen kann. Das Geld muss ja irgendwo liegen und die Auswahl von zuverlässigen Banken ist groß. Österreich, Hongkong, Singapur ... Jedoch sollte man die Entscheidung von der Geldsumme abhängig machen. 8 Kilo in die Hosentasche ist kein Problem, auch nicht mit dem Zoll. Der Rest wird eben transferiert, aber eben nur das was man braucht. In Thailand bekommt man z.B. Geld zwar gut rein, aber nicht wieder raus. Das muss beachtet werden. Ich bekomme bei einigen österreichischen Banken kein Konto. Mein Name ist gelistet und das liegt an meiner redaktionellen Tätigkeit. Wahrscheinlich kommen zu viele nach Österreich keine Sorgen - peter pan - 07-09-2012 zu Punkt 2. letzter Satz... JA es wird nichts aber auch gar nichts kommen ..rechne einfach mal so Handy 24 Monate a sagen wir mal 50,- ist 1200,- mach ca. 6 Stunden Rechtsvertreher , bei Ratte die sich international auskennt wohl nur 5 Stunden. Und dann muss ersteinmal bekannt sein WO Du bist. Einfach machen wie CD geschrieben hat dann klappt das schon. Eventuell noch Firma gruenden und Geld lauft auf Firma ... RE: Peter Pan - newborn2012 - 08-09-2012 @ Peter Pan Natürlich versuche ich alles so zu machen, wie CD es beschrieben hat. So deutlich kommt das nur nicht raus. KLar schreibt CD, "..alle Verträge kündigen" . Was dann allerdings die Folge davon ist, konnte ich nicht erlesen. MIt der Aufrechnung hast Du schon recht. Würdet ihr das Smartphone, was es zum Vertrag dazu gab, und noch fast neu ist, an den ANbieter zurücksenden? @ Dino Ich habe doch seit 2 Jahren jeden Monat brav meinen KU bezahlt, welcher auch beurkundet ist. Natürlich zahle ich den weiter. Ich hatte doch gefragt, was mit dem offenen Verfahren ist. Kann ich ungeschieden gehen? Was passiert mit dem geforderten zusätzlichen Betreuungsunterhalt von 800 per Monat und der daraus folgenden Rückrechnung auf 2 Jahre , sprich 24 X 800. Meine Frage war, ob es einen UNterschied macht, den Prozess abzuwarten, oder nicht. @ Dino II Ich verstehe das schon. Aber ich hatte auch geschrieben, dass ich nicht unbedingt fliegen muss. Kannst Du nicht irgendeinen "verschlüsselten" Tipp geben, welche österreichische Bank ich wählen sollte? Ist es zwingend notwendig, selber vor Ort zu sein, oder kann dieses Konto auch von meiner Warte aus der BRD eingerichtet werden. One Way wären das für mich knapp 1000 Kilometer. Fragen zu Geldtransfer, Termine und Vertragspflichten vor Ausl. - p__ - 08-09-2012 Wenn du so konform bist, dass du brav hinter dir aufräumst damit es die liebe Ex und der Staat leichter hat, kannst auch auch hierbleiben. Ungeschieden zu gehen ist doch kein Problem. Wenn man persönlich bei Banken im benachbarten Ausland auftauchen will, macht man dort Urlaub. RE: Fragen zu Geldtransfer, Termine und Vertragspflichten vor Ausland - Leutnant Dino - 08-09-2012 Alle Verträge, die kündbar sind, kann man kündigen. Muss aber nicht unbedingt gemacht werden, weil sich diese Schulden nach den KU Schulden einordnen. Ist also wurscht. Bei Banken muss man selbstredend persönlich auftauchen, sonst wird das nichts. Geliehene Sachen, wie Smartphone etc, gibt man natürlich zurück. Dein Leidensdruck ist noch nicht so hoch, denn Du machst Dir zu viele Gedanken. Um den Gegner zu entmachten muss er spüren, dass es Dir komplett egal ist. Ich habe letztens einen Urheberrechtsprozess vor dem Landgericht verloren. Habe mich gutgelaunt ohne Anwalt hingesetzt und mit einem Versäumnisurteil verloren. Keine freute sich, weil alle wussten, dass es nicht einen Cent geben wird. 1.000 km Fahrt ist doch nichts. Ich war letztes Wochenende in Bosnien. Das ist die gleiche Entfernung. Man wandert natürlich zum 2. des Monats aus, weil am 3. des Monats der Unterhalt fällig ist, den man dann nicht mehr bezahlen kann ... RE: Peter Pan - Leutnant Dino - 08-09-2012 (08-09-2012, 09:08)newborn2012 schrieb: Was passiert mit dem geforderten zusätzlichen Betreuungsunterhalt von 800 per Monat und der daraus folgenden Rückrechnung auf 2 Jahre , sprich 24 X 800. Das werden dann Schulden. Ist doch egal wie hoch die sind. BU ist eh nicht befristet und die Schuldenuhr tickt lustig bis zum eigenen Tod weiter. RE: Fragen zu Geldtransfer, Termine und Vertragspflichten vor Ausland - newborn2012 - 08-09-2012 Werde ich denn dann in meiner Abwesenheit geschieden, oder wird da ein neuer Termin anberaumt, von dem ich dann eh nichts mehr mitbekomme? Würdet ihr es als Vorteil ansehen, dass ich direkt nach der Scheidung einen neuen Namen annehmen könnte, weil ich meinen Jungennamen damals meiner Exe "geschenkt" habe? Das wäre ein Weg zum Amt und ohne jede Wartezeit habe ich einen völlig anderen Namen. Das blöde ist nur, mein frischer RP ist natürlich mit meinem Ehenamen ausgestattet und dem dazugehörigen Geburtsnamen. Bei Namensänderung müsste ich dann wohl wieder einen neuen beantragen, Wartezeit in Kauf nehmen, Führerschein usw ebenfalls ändern. Viel Wartezeit , ufwand und Geld was da flöten geht. Wahrscheinlich habe ich mir die ANtwort damit schon selbst gegeben - oder? RE: Fragen zu Geldtransfer, Termine und Vertragspflichten vor Ausland - p__ - 08-09-2012 Scheidung ohne den Geschiedenen ist überhaupt kein Problem. Es gibt Versäumnisurteile, öffentliche Zustellung. Darauf braucht man keinen Gedanken verschwenden. RE: Fragen zu Geldtransfer, Termine und Vertragspflichten vor Ausland - Leutnant Dino - 08-09-2012 (08-09-2012, 10:21)newborn2012 schrieb: Würdet ihr es als Vorteil ansehen, dass ich direkt nach der Scheidung einen neuen Namen annehmen könnte, weil ich meinen Jungennamen damals meiner Exe "geschenkt" habe? Bringt nichts. Ist doch egal wie man heisst. Fragen zu Geldtransfer, Termine und Vertragspflichten vor Ausland - Clint Eastwood - 09-09-2012 Über Geldtransfer würde ich mir erst ab 500'000 Euro Gedanken machen. Wer darüber liegt, wird A) nicht hier im Forum sein und B) sich nicht in die Hose machen wegen eines Handyvertrags. Welche Bank Du wählst, ist völlig egal. Streuung auf 2-3 Banken (falls entsprechend Masse da ist) Mach' einfach, wie Du es für richtig hältst. Mit oder ohne Smartphone. Dino's Weg ist sehr radikal und man(n) braucht Eier aus Stahl und ein gutes Netzwerk um diesen Weg zu gehen. Viele Männer können ihre Kinder auch nicht völlig aufgeben. Finde Deinen eigenen Weg, Du kannst Dir ja gerne Tipps holen, aber Copy & Paste funktioniert nicht. Das ist das richtige Leben... Versuche Dir auszumalen, wie Dein Leben in 20 Jahren aussehen soll, das hilft.. |