Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? (/showthread.php?tid=6454) |
Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - StayinAlive12 - 12-09-2012 Ich habe vorgestern nachmittag eine gerichtl. Ladung für nächste Woche Mittwoch zur mündlichen Anhörung i.S „Gewaltschutz“ bekommen: KM plädiert auf „Nachstellung“ und fordert Kontaktverbot sowie eine Bannmeile um sich. Ein paar Fakten: geschieden seit 5 Monaten, KM wohnt mit gemeinsamen minderjährigem Kind 1,5km (!)von mir entfernt. Durch das (auch vor der Scheidung) gewachsene gemeinsame soziale Umfeld wie z.B. Sportverein, Dorffeste, Flohmarkt, kirchl. Veranstaltungen, Schule ist ein Zusammentreffen oftmals unvermeidlich, wird aber von der KM nunmehr als „Nachstellung“ interpretiert & ausgenutzt Sie hat dem Gericht (über Anwalt) 6-wöchiges Protokoll über von mir „erzwungene“ Treffen/Telefonate als „Beweis“ zukommen lassen.. . Diese Vorwürfe kann ich guten Gewissens größtenteils widerlegen, habe aber dazu noch einige formelle Fragen: • Besteht für mich in dieser Sache Anwaltspflicht? Würde gerne - auch aus Kostengründen - darauf verzichten..zumal ich es mir besser zutraue, die Anschuldigungen persönlich zu entkräften, als diese jetzt noch lang und breit einem Dritten (Anwalt) zu erläütern • Kann ich Verfahrenskostenhilfe (Umstände liegen vor) auch ohne anwaltliche Beiordnung beantragen? • Ich habe zu jedem Protokollpunkt der KM eine Gegendarstellung vorbereitet inkl. Beweismitteln wie gespeicherten SMS und anderer Urkunden. Soll ich diese Darstellungen dem Gericht vorab einreichen oder auf die mündliche Anhörung warten? Müssen die genannten Beweismittel vorab zugelassen werden oder reicht die Präsentation im Termin ? Ich vermute, was Ihr denkt: Warum fragt er das alles nicht seinen Anwalt ? Antwort: 1.War mit seiner Interessenvertretung bzgl. des Scheidungstermins nicht ganz zufrieden (zu lasch-> ihm auch gesagt) und glaube, als persönlich Beteiligter an den Vorfällen deutlich präziser informiert zu sein und das Gericht von der Haltlosigkeit überzeugen zu können 2. Zeit- und Kostengründe Bin gespannt auf Eure Erfahrungen und Tips. Danke RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - p__ - 12-09-2012 Du hast noch Glück, dass nicht bereits ohne Anhörung im Eilverfahren entschieden worden ist. - keine Anwaltspflicht. Die Ex kriegt aber tatkrätige Hilfe von der nächsten Frauenberatungsstelle. - Verfahrenskostenhilfe kann ohne Anwalt beantragt werden. - Lange Gegendarstellungen liest kein Richter. Widerlege bei der Anhörung. RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - sorglos - 13-09-2012 Stimme p zu, möchte aber zum dritten Punkt etwas anmerken: Wir haben in letzter Zeit die Erfahrung gemacht, dass eine extrem sachliche, knappe Stellungnahme vorab durchaus hilfreich sein kann. Die wird durchaus gelesen und regt zum (Hinter-)Fragen an. Die "Widerlegung im Termin" kann bei typisch provozierenden AnwältinnEN leicht schief gehen, zumal wenn bei den Beteiligten die Vorverurteilung im Kopf schon stattfand und der Vater sich wirklich dort noch provozieren läßt. Für eine solche Stellungnahme muss man die Strukur der Vorwürfe (und derer die noch kommen könnten) gut auf Relevanz analysieren. Offen Fragen wären: - Besteht eine regelmäßige, praktizierte Umgangsregelung? - Wie alt ist das Kind? Wurde Kind von Jugendamt "vernommen"? - Gabs Gespräche mit JA? etc. RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - p__ - 13-09-2012 (13-09-2012, 02:33)sorglos schrieb: Wir haben in letzter Zeit die Erfahrung gemacht, dass eine extrem sachliche, knappe Stellungnahme vorab durchaus hilfreich sein kann. Wenn man das probiert, sollte man es unbedingt von einer oder mehreren neutralen Personen gegenlesen lassen. In der Regel ist die Betroffenheit viel zu gross, um knapp und sachlich bleiben zu können. Dann kommen mehrseitige Werke raus, in denen man sich mit Formulierungen verstrickt. Dann lieber gar nichts wie so was. RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - Ibykus - 13-09-2012 Im Gewaltschutzverfahren geht es ausschließlich darum, die unter eidesstattlicher Versicherung vorgebrachten Anschuldigungen zu entkräften. Das kann man in der Regel NICHT im mündlichen Anhörungsverfahren. Wer es so weit kommen läßt, ohne die gegen ihn erhobenen Vorwürfe schriftlich zu widerlegen -und zwar sehr genau und detailliert!- wird in der mündlichen Anhörung nicht mehr die Gelegenheit dazu erhalten. Denn dort tritt die Gegenseite mit ihrer Anwältin auf, die sehr genau darauf achten wird, dass zwischen den Parteien ein Verhältnis ähnlich dem zwischen Staatsanwalt als Ankläger und armes Sünderlein als Angeklagter besteht. Das Gericht selbst geht davon aus (es muss wegen der eidesstattlichen Erklärung und wegen der anwaltlichen Belehrung davon ausgehen), dass die Anschuldigungen zutreffend sind. Damit bist Du in der Verteidigung! "Wer sich verteidigt, klagt sich an", sagt ein altes Sprichwort und meint damit, dass man als Angeklagter vvh die Arschkarte stecken hat. Wenn schon das Gesetz Dir wegen der relativ strengen Rechtsfolge beeidigter Vorwürfe die Möglichkeit eingeräumt hat, schriftlich Stellung zu beziehen, solltest Du das ernst nehmen und nicht leichtfertig darauf verzichten. Denn was Du schreibst muss - und wird das Gericht ganz sicher auch lesen, beachten und bewerten. Im eigenen Gewaltchutzvrfahren, dass mich aus allen Wolken fallen ließ, habe ich nicht nur die Vorwürfe entkräftet und den vorgetragenen Sachverhalt richtig gestellt, sondern selbst heftig und intensiv gegen die KM Anschuldigungen erhoben, im Übrigen mit Blick auf den auffälligen Zusammenhang zu ihren Bindungstoleranzdefiziten (Umgang) die Gründe und die wahre Intention ihrer schäbigen Lügereien aufgedeckt (über 10 Seiten in voller Breite!). Das Verfahren ging nach Hinten los: ich erhielt (obwohl im rechtshängigen Umgangsverfahren zunächst gar nicht beantragt) einen weiteren innerwöchentlichen Umgangsnachmittag! Du musst auf ALLES(!) was sie Dir vorwirft und womit sie ihren Antrag begründet, eingehen und es widerlegen und endlich selbst Deine Gegendarstellung eidesstattlich versichern. Nimm das sehr genau! Was Du übersiehst und nicht -wenigstens mit Nichtwissen- betreitest, bleibt hängen und wird gegen Dich verwendet werden. Und nimm einen Anwalt mit, wenn Du schon VKH bewilligt bekommen wirst! RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - Clint Eastwood - 13-09-2012 stimme Ibykus voll und ganz zu. Die Gegendarstellung ebenfalls an Eides Statt versichern. Einen Anwalt brauchst Du dazu nicht, einfach unterschreiben und mit AZ an das Gericht faxen. Die schriftlichen Dinge sind insbesondere wichtig, wenn es eine Instanz hoeher gehen sollte (was ich Dir nicht wuensche). Gerichtsgebuehren sind niedrig, das zahlst Du aus der Portokasse. Teuer wird's nur, wenn das Gericht entscheidet, die gegnerische RAttin zu zahlen.. Viel Glueck! Halte uns auf dem Laufenden! RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - p__ - 13-09-2012 Im Gewaltschutzverfahren geht es selten eine Instanz höher. Der Normalfall sind Richter, die den Papierstapel mit Verteidigungen irgendwo unter anderen Papieren liegen haben, sich zurücklehnen, die Hände falten und etwas fragen wie "Stellen sie ihrer Ex-Frau nach?". RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - Ibykus - 13-09-2012 (13-09-2012, 09:12)p schrieb: Im Gewaltschutzverfahren geht es selten eine Instanz höher.Deswegen ist es besonders wichtig, alle Vorwürfe auszuräumen. Bleibt was "stecken", geht es aber nicht selten ins Strafverfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung etc. Und aus DIESER Nr. kommt man dann nicht ohne anwaltliche Hilfe (Verteidiger sind nicht billig) wieder raus! p schrieb:Der Normalfall sind Richter, die den Papierstapel mit Verteidigungen irgendwo unter anderen Papieren liegen haben, sich zurücklehnen, die Hände falten und etwas fragen wie "Stellen sie ihrer Ex-Frau nach?".*lach* nein, nein! Ganz so ist es dann doch nicht! RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - terrax - 13-09-2012 @StayinAlive12; für das kommende Verfahren musst Du Dich gewissenhaft vorbereiten; dabei ist Deine innere Einstellung von grosser Wichtigkeit; wenn es sein muss, sag Dir deswegen immer wieder innerlich vor; "ich bekämpfe dort das Rechtsinstrument aber nicht die Kindsmutter" Was hilft Dir in so einem Verfahren: 1) die emotionale Lage der Kindsmutter, sie soll am Ende als abgedrehte hysterische Zicke dastehen. 2) die Zeit als Abnützungsfaktor. Die KM will Dich sofort entsorgen. Jedoch Du spielst das ganze maximal in die Länge. Auf alle Fälle musst Du Dich bereits jetzt innerlich auf ein Rekursverfahren einstellen. Was ist das Ziel: das Ziel ist den Beschluss abzuwehren. Denn ein rechtskräftiger Beschluss wird Dir immer und immer wieder negativ für die kommenden 16,5 Jahre ausgelegt werden. meine Empfehlung wäre; 1) nimm noch vor der Verhandlung eine Familienberatung in Anspruch. Warum? ...keine Gewalttäter nimmt eine Familienberatung in Anspruch, sondern schlägt sofort zu. Sag auch dem Pudel in der Amtsrobe, dass es für Dich sehr wichtig ist, mit Konflikten auf der Paarebene besser umgehen zu wollen und die Elternebene stärken möchtest. Du hast das alles bereits in die Wege geleitet. Die Mutter ist herzlichst eingeladen mitzuwirken. Trick: an diesem Punkt muss sie sich vor dem Richter deklarieren. Sagt sie nein, dann kann Ihr das vom Richter und spätestens im Rekursverfahren negativ ausgelegt werden. 2) Mach Dir noch vor der Verhandlung mehrere Termine bei der Familienberatung aus. Das bringt Bonuspunkte. ad Anwalt; Das Mitbringen eines Anwaltes wird Dir negativ ausgelegt werden. Ich würde mich zwar schon im Hintergrund anwaltlich beraten lassen, Ihn aber erst bei Bedarf im Rekursverfahren beiziehen. Somit hast Du immer einen Joker im Hintergrund. im Verfahren; Lass die Ex ruhig mit Giftpfeilen herumschiessen, vor Gericht in Tränen oder einem Heulkrampf ausbrechen,...sie wird dort emotional alle Register der weiblichen Manipulation ziehen, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen. Nimm auf alle Fälle eine "Vertrauensperson" zur Verhandlung mit. Der Richter muss eine Vertrauensperson zulassen. Damit sorgst Du für weitere Falschbeschuldigungen oder Eskalationen im Warteraum vor. Vertrauenspersonen beruhigen, weil es sich dann nicht mehr so trefflich lügen lässt. Bei Gericht wird grossteils Dein Verhalten bewertet. Die Richter wissen aus Ihrer langjährigen Erfahrung, wer eine Gewalttäter ist und wer nicht. Dennoch will der Kapserl das Verfahren rasch zu Ende bringen, damit er in der Pause ein paar Minuten länger seine Flamme im Sekretariat anbaggern kann. Er zielt darauf ab Dich bald zu entsorgen. Das ist sein Ziel. Er will ja seine Ruhe haben. bei der Befragung; wenn Du auf die Beschuldigungen emotional, unhöflich aufbrausend reagierst, hast Du verloren. Falschbeschuldigungen zielen immer darauf ab, Dich aus der Fassung zu bringen, dass Du Deine Selbstbeherrschung verlierst. Wenn Du aber innerlich darauf vorbereitet bist, dann prallen diese Lügen vor Dir wie ein laues Lüftchen ab. Höre Dir die Beschuldigungen wie ein Politiker oder Unternehmer an, mach Dir Notizen und gib erst eine Stellungnahmen ab, wenn Du gefragt wirst. Wenn Du mit weiblichen Lügen noch nicht umgehen kannst, dann lass Dich von Deinen besten Freunden oder Freundinnen für eine 1/2 Stunde auf das übelste beschimpfen...zur Vorbereitung. 3) Du hast Rechte bei einem Gericht,..und Du hast das Recht auf einen Rekurs, wenn Dir das Ergebnis nicht passt. Ziehe den Scheiss solange wie möglich in die Länge auf Basis einer Zermürbungstaktik. Zuletzt: Bitte, bitte unterbinde jeglichen Kontakt zur Kindsmutter. Sie muss auf Dich zukommen, wenn sie etwas will. Mach Dir eine schönes Leben, mach Dich nicht abhängig von einem Menschen, der Dir im Grunde genommen nur Schaden zufügen will. RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - Kasimir - 13-09-2012 Ich hab damals einem mehrere 100 meter Meter Verweis zugestimmt. Ich sehe nach wie vor meine Ex samt Kind immer und immer wieder. Die fortwährenden Anzeigen bei der Polizei verlaufen sich im Sande. Der Rechtsanwalt fordert fortwährend zunächst 500,- €, dann bis zu 250.000,- €, dann 250,- €, auch 1.000,- € Bussgeld, das Gericht spielt aber irgendwie nicht mehr mit. Ich selbst reagier da nicht mal mehr drauf, entsorg die gelben Briefumschläge samt Inhalt und gut. Irgendwann, sollte ein Bussgeld kommen, werde ich es kostengünstig absitzen, auf Steuerzahlers Kosten versteht sich. Getreu dem Motto, wer den Schaden verursacht, der muss ihn auch bezahlen. RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - Ibykus - 13-09-2012 (13-09-2012, 10:58)Kasimir schrieb: Ich hab damals einem mehrere 100 meter Meter Verweis zugestimmt. Ich sehe nach wie vor meine Ex samt Kind immer und immer wieder.das bedeutet doch zunächst einmal nur, dass Du über ein ganz normales Sehvermögen verfügst. Gründe, weswegen die Anträge der Gegenseite ins Leere laufen, kann man daheraus aber nicht ableiten. Gewaltschutzverfahren sind eine sehr ernst zu nehmende Angelegenheit und können fatale Folgen haben! Wer sich damit nicht auskennt, sollte anderen keine leichtfertigen Ratschläge geben (auch wenn ein unterschwelliger Zynismus erkennbar ist). @terrax Zitat:wenn Du auf die Beschuldigungen emotional, unhöflich aufbrausend reagierst, hast Du verlorener hat verloren, wenn er die gg ihn erhobenen und eidesstattlich versicherten Vorwürfe nicht zur Überzeugung des Gerichts ausräumt! RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - Kasimir - 13-09-2012 (13-09-2012, 10:58)Kasimir schrieb: Wer sich damit nicht auskennt, sollte anderen keine leichtfertigen Ratschläge geben (auch wenn ein unterschwelliger Zynismus erkennbar ist).In keinster Weise Zynismus. Das ist gelebte Realität. Ich bin mir selber aber auch im klarem darüber, das ich eines Tages untergehen werde, wie ein Märtyrer. Bisher ermahnt die Justiz immer wieder mit erhobenen Zeigefinger unter Androhung von jedes mal neu angesetztem Geldern oder Freiheitsstrafe. Die Krux an der Geschichte ist und bleibt aber: Wenn ich jetzt Geld zahlen würde, oder Freiheitsstrafe verbüsse, wird damit dann garantiert, das ich der Ex und auch meinem Kind dann nicht doch wieder zufällig in der Zukunft über den Weg laufe? Nein! Und so zerbröselt die Gewaltschutzmassnahme dann nun mal. Bisweilen zumindest noch ;-) RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - Ibykus - 13-09-2012 na ja, Kasimir, bei unverschuldeten Zufälligkeiten und bei 'berechtigtem Interesse' liegt auch kein Verstoß gg Gewaltschutzmaßnahmen vor! (Im Übrigen ist das obige Zitat von mir ... ! ) RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - StayinAlive12 - 14-09-2012 Hallo, vielen Dank für die spontanen und zT sehr umfangreichen Kommentare/Tips ! Hab schon einen Plan (siehe II), aber brauche noch weiter Eure Hilfe ! I Ausgangsituation(Update) - Es gibt eine gerichtliche Umgangsvereinbarung (von mir angestossen), die zu 70% funktioniert. Inhaltlich ist sie mir zu wenig, dem Kleinen zu wenig, aber das ist eine andere Baustelle. - Es gab auch bereits x Wochen Familienberatung (auch von mir terminiert ) gute Ansätze , aber Vereinbarungen werden zum Teil von der Ex nicht einhgehalten - Gespräche vorm JA (ergebnislos) fanden vor der Umgangsvereinbarung statt II Mein Vorgehen - Werde ohne Anwalt zum Termin erscheinen, ihn aber tel. vorab ins Bild setzen (Vielleicht änder ich da auch noch meine Meinung, aber nach den l letzten Erfahrungen bin ich mir eher selbst von Nutzen) - Werde auch keine expliz. Schriftl.Gegendarstellung einreichen. Weil : 1. Diese kann aufgrund der Schwierigkeit des Sachverhalts nur ellenlang und emotional ausfallen. 2. Ich hab nicht in allen Punkten 100% wasserdichte Argumente. Einiges könnte man „so oder so“ sehen. Muss also vor Gericht ein paar gute mdl. Punkte machen und den Rest evtl. nicht zur Sprache kommen zu lassen. 3. Es ist Praxis des zuständigen FG, vor einer mündlichen Anhörung nicht lange Schriftsätze auszutauschen (so von meinem RA bestätigt) Ich bin mir natürlich der Gefahr bewußt, in der Anhörung nicht alles so darlegen zu können wie auf 10 Seiten Papier und evtl auch von gegnerischer RAttin das Wort abgeschnitten zu bekommen. Aber mittlerweile kenne ich diese taktik und werde mich darauf einstellen. III Meine offenen Fragen - Nur zur Sicherheit: Es handelt sich bei einer Einstweiligen Anordnung um einen Beschluß, nicht um eine Vereinbarung, nicht wahr? Das heißt, wenn ich mit der Auffassung des Gerichts i d Anhörung nicht einverstanden bin, nützt mir das gar nichts. Mir bleiben nur die Rechtsmittel? - das evtl. zeitnah eingelegte Rechtsmittel (Beschwerde gem, § 58 ff. FamFG) setzt die Vollziehung nicht aus, oder? - Angenommen, es kommt zu einer EA: Wie sieht die Beweislast bei Verstößen aus ? Ich unterstelle mal Boshaftigkeit und die Ex bringt mit einfacher eidesstattl. Versicherung einen Verstoß zur Anzeige. Worst case: Ordnungsgeld nicht beitreibbar Knast? - wichtig: Wie sieht es mit „zufälligen“ Begegnungen aus? (Bäcker,Tankstelle, Supermarkt, Sportplatz ) . Muß ich mich bei Erscheinen entfernen oder umgekehrt darf das Gelände nicht betreten? (Alles schon dagewesen…die Welt ist klein!) Noch dazu: Dorffeiern, Kirche, Laternenumzug . Ist mir das dann Alles untersagt oder muss ich nur zusehen, dass ich als Erster da bin ? Bin sehr gespannt/ Danke ! RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - Kasimir - 14-09-2012 Hey Staying Alive, es wird sich aus dem Verfahren ein evidentes Problem ergeben. Sollte es zu einem gerichtlichem Beschluss kommen, warum auch immer, ist es ja unheimlich schwer, deiner Ex und dem Kind nicht zu begegnen, wenn es zum 70%tig eingehaltenen Umgang kommt. Soviel zur Logik. Als Tip kann ich dir nur mitgeben, bei der Anhörung auf keines der Punkte seitens deiner Ex im Worte einzugehen. Z.B. vermeidest du es tunlichst zu sagen, das der eine oder der andere Vorwurf stimmt, den die Ex anprangert. Der Richter oder -in wird versuchen, dir Bestätigungen abzujagen, aus denen er oder sie dir dann ein Negativ Urteil formen kann. Achte dezent auf seine Eingaben, die er ins Protokoll eingibt. Dann merkst du früh, wohin die Reise gehen wird. Sinngemäßes Praxis Beispiel: Die Ex wirft dir vor, sie ständig anzurufen Du verneinst das mit den Worten. Nein, das war sogar mit der Mutter abgesprochen, das ich die sie anrufe, zwecks Umgang mit dem Kind. Der Umgang blieb aber aus. Ich wollte wissen, was los ist. Nach mehrmaligen Versuchen die Mutter zu erreichen, habe ich dann davon abgesehen, da es sinnlos ist. Die Ex wirft dir vor, ihr in der Kommune bei Vereinen, Veranstaltungen, etc nachzustellen Das verneinst du. Nein, ich war dort, um mit meinen Kumpels zu feiern. Das die Mutter ebenfalls gegenwärtig war, war weder von mir so abgesehen, sondern liegt in der Natur, das Mutter und ich in der selben Gemeinde leben. Weder die Gemeinde noch meine Freunde haben etwas gegen mich, ich verstehe den Antrag der Mutter nicht. Wenn der Mutter das aber so widerspricht mich in der Gemeinde anzutreffen, so liegt es bei der Mutter frei zu entscheiden, dort nicht aufzutauchen und grinsst mal fragwürdig freundlich den Richter an. Du merkst, in welche Gedankengänge ich dich hinschubsen möchte. Hab keine Angst. Die meisten Fragen werden sich von selbst in Luft auflösen. Richte dich darauf ein, das das Verfahren wie ein Kaugummi in die Länge gezogen wird, um dir dann doch die eine oder andere Bestätigung abzuluxxen. Sei gelassen, nimm dir Zeit für das Verfahren und bleib standhaft. Dein Zitat: Muß ich mich bei Erscheinen entfernen oder umgekehrt darf das Gelände nicht betreten? (Alles schon dagewesen…die Welt ist klein!) Noch dazu: Dorffeiern, Kirche, Laternenumzug . Ist mir das dann Alles untersagt oder muss ich nur zusehen, dass ich als Erster da bin ? Das ist schwierig zu beantworten, auch wenn eigentlich leicht. Sollte ein Urteil besagen, das du dich nicht an Ort A aufhalten sollst, so kann man dir nicht negativ auslegen, das du dich an Ort B aufhälst, an dem dann die Mutter auftaucht. Tenor der Polizei: Wenn sie merken, das sich Mutter an Punkt B aufhält, so haben sie sich dort zu entfernen. Wenn Sie z.B. wissen, das Kind bei St. Martin Umzug XY anwesend ist, so begeben sich sich in Gefahr, das Urteil zu verletzen. Ich verneine gegenüber der Polizei und Justiz vehement, Örtlichkeiten zu verlassen, wo Mutter samt Kind zufällig auftauchen. Das sind auch die fortwährenden Anzeigen, die mich von Seiten der Mutter treffen, die dann im Sande verlaufen. Viel schlimmer noch ergänze ich dann um Tatsachen, die sich nachteilig gegen die Mutter auswirken. Z.b. Mein Sohn hat mich gesehen, hat mir "Hallo Pappa" gesagt. Was soll ich als Vater in einem solchen Moment denn machen? Mich umdrehen und weggehen? Das ist zwar auf Dauer sicher nervig, aber man kommt durch. Ibykus Zitat trifft hierzu den Nagel auf den Kopf, denn so läuft das dann. Zitat Ibykus: bei unverschuldeten Zufälligkeiten und bei 'berechtigtem Interesse' liegt auch kein Verstoß gg Gewaltschutzmaßnahmen vor! RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - Kasimir - 14-09-2012 Als Hinweis "Staying Alive12" sollte noch erwähnt sein, das ich die Absolution deutscher Gerichtsbarkeit für mich in grössten Teilen verinnerlicht habe. Wie du merken wirst, gehen meine Äusserungen und Hinweise nicht konform mit über der Hälfte der Meinungen unserer anderen Sach- und Lachkundigen hier im Forum. Von Justiz habe ich keine Ahnung, von den meisten Gesetzen will ich nichts wissen, da sie für mich schlichtweg nicht existend sind. In meiner Kopfvorstellung kann es kein Gesetz geben, das über meinen Verstand hinausragt. Das heisst nun nicht, das ich mit 150 km/h durch die Ortschaft fahre, noch den Eindruck habe, wir hätten hier den wilden Westen. So komisch das aber vl klingt, fahre ich mit meiner Art ganz gut und schlittere um Haaresbreiten an Verurteilungen vorbei. Das kann sich natürlich jederzeit ändern. Alles in allem ist es so, die Tinte auf meiner Akte wird bei mir nie trocken, da habe ich auch schon das nächste Verfahren am Hintern, einfach weil ich mein Kind liebe. Meine Hinweise sind nur auf eigenen Erfahrungen beruhend. Bitte selbst differenzieren und für dich jederzeit passende und gesunde Entscheidungen treffen. Gutes Gelingen! RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - terrax - 15-09-2012 @Staying Alive Zitat: Es gibt eine gerichtliche Umgangsvereinbarung (von mir angestossen), die zu 70% funktioniert. Inhaltlich ist sie mir zu wenig, dem Kleinen zu wenig, aber das ist eine andere Baustelle. na schau mal; Umgang mit Kid funktioniert zu 70%, ....und dennoch leiert Deine Teuerste ein Gewaltschutzverfahren gegen Dich an. An Deiner Stelle würde ich den Umgang weiterhin so wahrnehmen wie bisher, und erst im Rekursverfahren dezent darauf hinweisen, dass die verhaltensoriginelle Mama Dich zwar als Gewalttäter identifiziert hat, aber dennoch nichts dagegen hat Dir eine schutzbedürftigen Menschen zwecks Umgang zu überlassen. Das ist ein weiterer Joker, der aber erst im Rekursverfahren gezogen werden soll. Lass die Alte genau dort und genau an diesem Punkt auf die Schnauze fallen. Viel Glück dabei. RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - Tigerfisch - 15-09-2012 Bei mir hat die Richterin, das direkt (Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht und Kontaktsperre) innerhalb von einem Tag alles abgelehnt. Ich war aber auch sofort nach dem polizeilichen Rausschmiß - am naechst möglichen Tag - beim FamGericht und habe mich dort persönlich mit Schlips und Kragen vorgestellt und dasselbe habe ich am selben Tag beim JA gemacht. Ich habe den Vorwürfen meiner Ex nicht widersprochen, sondern einfach nur gesagt, daß es nicht sein kann, daß der Kontakt gerichtlich verhindert wird. Da ein Kontakt bei gemeinsamen Sorgerecht notwendig ist, hat die Richterin die beiden Anträge innerhalb von einem Tag abgelehnt. Kosten hatte meine Exe. Manchmal ist es am besten die Exen machen zu lassen, wenn die Vorwürfe absurd und unhaltbar sind. Wichtig ist, vorstellig zu werden und einen Eindruck und Interesse am Kind zu zeigen. Niemals die eventuell bestehende zeitige Umgangsregelung kritisieren. Das Kind gehört zur Mutter, wenn bis jetzt nichts anderes entschieden ist!!!!! Das bei einer Vorstellung anzufechten wäre fatal. Bei mir war das entscheidend. Die Richterin hat geurteilt, das keinerlei Gefahr für Mutter und Kind besteht und das der Vater den natürlichen Platz des Kindes, an der Seite der Mutter nicht in Frage stellt. RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - Absurdistan - 15-09-2012 (15-09-2012, 15:05)Tigerfisch schrieb: den natürlichen Platz des Kindes, an der Seite der Mutter nicht in Frage stellt. wieso arbeitet die Richterin? In ihrer Weltvorstellung wäre ihr natürlicher Platz zu Hause, dort zu putzen und ihrem Mann die Füsse zu küssen. |