Beabsichtigter Widerruf der Bewährung wegen Auflagenverstoß - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Beabsichtigter Widerruf der Bewährung wegen Auflagenverstoß (/showthread.php?tid=6471) |
Beabsichtigter Widerruf der Bewährung wegen Auflagenverstoß - Nappo - 15-09-2012 Ich habe am Montag morgen sowieso einen Telefontermin mit meinem (und Campers) Anwalt. Heute am Samstag, erreicht mich ein Brief des Gerichts, ich solle am 20.09. zum Termin erscheinen. Es sei der Widerruf der Bewärung wegen Auflagenverstoß zu prüfen. Unlängst sandte ich dem Gericht umfangreiche Bewerbungsunterlagen, ARGE.-Unterlagen etc. Der Richter kann mich begründetermaßen nicht leiden ;-) Er hat ja auch schon eine Dienstaufsichtsbeschwerde etc. von mir kassiert. Am 26.09 habe ich erneuten Termin vor Gericht wegen dem 170er, weshalb mein Anwalt anreist. Bis heute hat man ihm nicht bestätigt, dass Er als Pflichtverteidiger zugelassen würde. Er hat unlängst nochmals erinnert. Ich vermute, das Amtsrichterlein will vor dem 26.09. den Sack zu machen. Soweit ich informiert bin, kann man aber auch gegen die Aufhebung der Bewährung Widerspruch einlegen ? Ab dem 01.10. habe ich einen neuen Job. Davon wissen die aber noch nichts. Wie seht Ihr das. Wie sollte ich nach Meinung des Forums am Besten vor gehen unabhängig meines Telefonats mit dem Anwalt. RE: Beabsichtigter Widerruf der Bewährung wegen Auflagenverstoß - Nappo - 15-09-2012 Ja, wenn das geht. Befangenheit gefällt mir. Habe genug dahingehend vor zu legen. Mal sehen..... RE: Beabsichtigter Widerruf der Bewährung wegen Auflagenverstoß - Ibykus - 15-09-2012 (15-09-2012, 14:35)Nappo schrieb: Ich habe am Montag morgen sowieso einen Telefontermin mit meinem (und Campers) Anwalt. dann gehst Du am 19. zu deinem Hausarzt und läßt dich wegen Durchfall krank schreiben. Am 20. rufst du bei der betreffenden Geschäftsstelle des Gerichts an und teilst ihnen mit, dass du krank bist und -leider- nicht kommen kannst. Wenn sie fragen, was du hast, kündigst du die Einreichung der AUB an und verabschiedest dich höflich. Richter freuen sich immer, wenn sie wegen der Scheisse, die sie selbst produzieren und die anderen auf den Darm schlägt, neu terminieren müssen. C'est la rue ... de la vies! Kein Befangenheitsantrag - das ist absurd. RE: Beabsichtigter Widerruf der Bewährung wegen Auflagenverstoß - Nappo - 15-09-2012 Das werde ich machen... RE: Beabsichtigter Widerruf der Bewährung wegen Auflagenverstoß - Azrael1966 - 16-09-2012 Was ist mit dem Bewährungshelfer?. Normalerweise ist seine Stellungnahme ausschlaggebend, nicht unbedingt ein Anwalt, da reagieren se etwas "gereizt" und lassen keine 5 gerade sein. So eine Anhörung ist im Grunde eine Formalität, man geht hin, schaut bedröppelt und gelobt Besserung...das wars dann. Jut, kommt auch auf den Bewährungsverstoss drauf an,..fordert man den Staat da zu sehr heraus pfeifen sie auf Knete und stecken einen in den Bau um zu zeigen wer der "Herr im Haus" ist. Ist immerhin ein vollstreckbares Urteil und das vollstrecken sie halt wenn man nicht Männchen macht. Ich hatte damals verpennt nen Umzug mitzuteilen, meldete mich nicht beim Bewährungshelfer weil ich das alles zu bekloppt fand...von 6 Monaten habe ich dann 5 in Berlin-Moabit abgesessen. Denke bei sowas sollte man nicht unbedingt kontra geben, kann mehr schaden als nutzen und das Essen im Bau ist mies, Zellengenossen meistens auch nicht die Elite des Landes, kann man sich ersparen. RE: Beabsichtigter Widerruf der Bewährung wegen Auflagenverstoß - Nappo - 16-09-2012 @Azrael: Weshalb warst Du da ? § 170 StGB ? Von einem Bewärhungshelfer weiß ich nichts. Davon wurde seinerzeit im Verfahren abgesehen. Man muß bedenken, dass dieser Amtsrichter hier als Popo bekannt ist. Einer von der Sorte : Ich habe von Unterhaltsrecht keine Ahnung und es ist mir auch sch.... egal. Der hat zu zahlen und Basta. Von dem ist nichts zu erwarten. Mein Anwalt hat sich nun für das Verfahren am 26.09. angekündigt. Das gefällt dem Amtsrichterlein überhaupt nicht. Beim ersten Verfahren war ich ja alleine da. Leider...... Gegen die evtl. Aufhebung einer Bewährung kann man Beschwerde einlegen. Das ich ab dem 01.10. einen Job habe, habe ich noch nicht mitgeteilt. Aus gutem Grund. Ich werde es mitteilen, wenn der 26.09 rum ist und sowieso in Berufung gegangen worden ist. Denn im Verfahren wird die Ex als Zeugin sitzen und dort muß sie es noch nicht erfahren. Der Amtsrichter will VOR dem Verfahren mir noch Eins rein drücken. Das wird nicht gehen, wenn ich eine AU einreiche. Dann muß Er einen neuen Termin machen. Schade..... ;-) . Mal sehen, was Montag der Anwalt dazu sagt. @Rumpel : Bei allem Respekt für Dich und dem was Du erlebt hast. Wir sollten in diesem Forum mal wieder dazu übergehen, nicht diejenigen zu beleidigen, die hier in Teilbereichen das meiste Fachwissen haben. Polemik usw. wende ich auch gerne an, hilft aber nicht beim Beseitigen der Probleme ! In letzter Zeit haben sich hier gerade wegen unqualifizierter Kommentare einige zurück gehalten, die was zu sagen haben, aber keine Lust mehr verspüren, das Niveau a la "Gute-Frage.net" zu unterstützen. Antworten die beginnen mit : "Ich glaube......." können sehr schnell zum Rohrkrepierer werden. RE: Beabsichtigter Widerruf der Bewährung wegen Auflagenverstoß - Ibykus - 16-09-2012 (15-09-2012, 21:40)Rumpel schrieb:natürlich! Weshalb sonst sollte ich hier sein?(15-09-2012, 20:12)Ibykus schrieb: Kein Befangenheitsantrag - das ist absurd. Rumpel, dessen Reaktion ich gut verstehen kann, schrieb:In Absurdistan ist nichts absurd.Ich könnte auch zu Allem ein lachendes Gesicht machen. Diese Art von Zynismus möchte ich mir aber vorbehalten, an geeigneterer Stelle anzuwenden. Ich würde es begrüßen, wenn auch Du (und andere) das eigene Foto im Profil zu veröffentlichen bereit wären. Denn ich bin überzeugt, dass man die Argumente der Väter dann wesentlich mehr ernst nimmt, als wenn irgendein anonymer Schreiberling sich 'mutig' und 'vollmundig' äußert. Das stärkt im Übrigen auch die Meinungsfreiheit in "diesem unremn Lamnde". RE: Beabsichtigter Widerruf der Bewährung wegen Auflagenverstoß - Ibykus - 16-09-2012 (16-09-2012, 18:34)Rumpel schrieb: Entschuldige Ich mich für meine harte Reaktion.das ist bei mir nicht so rübergekommen - und wenn, dann sollte man (in diesem Fall ich) auch nicht zu zimperlich sein. Zitat:Fotos von mir und Namen habe Ich hier schon veröffentlicht.siehste denn sooo schlimm aus, dass man bei deinem Anblick das Strafrecht bemühen muss? RE: Beabsichtigter Widerruf der Bewährung wegen Auflagenverstoß - Ibykus - 17-09-2012 (16-09-2012, 22:37)Rumpel schrieb: ist noch keine Wiedergekommendas liest sich aber widersprüchlich! RE: Beabsichtigter Widerruf der Bewährung wegen Auflagenverstoß - Azrael1966 - 20-09-2012 @Nappo Zitat:@Azrael: Weshalb warst Du da ? § 170 StGB ? Jup, ich Döskopp hatte gekündigt weil ich stinkig war,..war dann zu meinem Nachteil sag ich mal Ich würde da an deiner Stelle mit deinem Anwalt kleine Brötchen backen, sagen was der Richter hören will und jut is. Hier dreht es sich nicht um das "Recht haben" sondern um einen Widerruf der Bewährung abzuwenden, um in Freiheit zu bleiben. Der Gutste kann nämlich durchaus auch noch die Bewährung verlängern, bis zu 5 Jahre. Ab und an ist da halt "Duckmäusertum" angesagt, vor allem dann wenn so ein Richter eher nach der Nase urteilt...also ist "zerknirscht und verloren sein" angesagt. Denn kommste so einem zu blöde, biste wech vom Fenster,..Gründe dafür findet er sicherlich wenn er die Gesetze punktgenau umsetzt. |