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Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Druckversion

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RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - iglu - 09-02-2013

Ich habe mir die Chose noch einmal durchgelesen. Euer Vergleich ist mangels konkreter ausgestaltung gar nicht vollstreckbar.

Da liegt wohl auch das Grundproblem.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Jessy - 09-02-2013

@ iglu - Da hast du wohl vollkommen Recht. Wir waren (ganz schön dämlich) einfach der Ansicht, die KM würde sich nach der heftigen Schelte im ersten Verfahren schon kooperativ genug zeigen.

Fakt ist aber, dass die KM nicht angekündigt hat, sich nicht an den Vergleich zu halten, sondern DASS sie sich nicht daran gehalten hat. Und da der Vergleich eben nicht vollstreckbar ist, muss eben jetzt etwas vollstreckbares her. Eigentlich keine überzogene Forderung, oder?

Auch ansonsten ist die Begründung der Richterin etwas lachhaft, wie ich finde. Besonders gefallen hat mir der Satz mit der Nichtfestlegung, dass Termine fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail vereinbart werden müssen. Welche Arten gibt es denn noch? Persönlich? Klar, wir fahren 400 km, um mit der KM einen Termin persönlich mündlich zu vereinbaren.

Wie auch immer - im Hauptsacheverfahren wird die Richterin eine konkrete, vollstreckbare Festlegung des zukünftigen Umgangs wohl kaum ablehnen können. Oder doch?


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - iglu - 09-02-2013

Nein, da ist ja gerade euer Denkfehler. Ihr könnt nicht, platt und einfach gesagt, etwas bestrafen lassen, was, zu dem Zeitpunkt, noch gar nicht passiert war.

Euer Vergleich, und da sind wir uns wohl einig, ist nicht das Papier wert auf dem er steht.
Dein LG hat sich mit warmen und lauten Worten einseifen und verarschen lassen.

Was ihr braucht ist eine Abänderung des Vergleichs, und das müsst ihr auch so beantragen!
Rechtsgrundlage aus dem Gedächtnis: 1696 BGB/166 FamFg.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Jessy - 09-02-2013

Okay, Danke erstmal.

Was ich scheinbar immer noch nicht durchblickt habe: Es geht ja gar nicht darum, etwas bestrafen zu lassen. Die KM hat schriftlich mitgeteilt, dass sie den Januar-Termin platzen lässt. Gilt das nicht als "sich nicht an den Vergleich halten"?

Mit dem Vergleich hast du leider Recht.

Der Paragraph (Danke dafür!) ist mir neu. Ist ein Antrag auf konkrete Festlegung der Umgangszeiten aber nicht damit gleichzusetzen? Kann man das einem Nicht-Rechtsanwalt vorwerfen, dass er statt Abänderung des Vergleichs einen konkreten Beschluss auf Basis des Vergleichs beantragt hat?
Macht es Sinn, da jetzt zurück zu rudern, den neuen Antrag zurückzuziehen, sich für den "Formfehler" zu entschuldigen und stattdessen die Abänderung des Vergleiches zu beantragen?


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - iglu - 09-02-2013

Zitat:Die KM hat schriftlich
mitgeteilt, dass sie den Januar-
Termin platzen lässt. Gilt das
nicht als "sich nicht an den
Vergleich halten"?

Das habt ihr wohl nicht richtig rübergebracht. Wie gesagt, ihr habt wohl in die falsche Richtung argumentiert und beantragt.

Grundsätzlich müssen Anträge so interpretiert und behandelt werden, wie sie gemeint sind. Eure Richterin wird wohl wissen, was ihr wollt, will sich aber aus irgendeinem Grund (welchem auch immerBig Grin) nicht darauf einlassen.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Theo - 10-02-2013

(09-02-2013, 22:35)Jessy schrieb: Auch ansonsten ist die Begründung der Richterin etwas lachhaft, wie ich finde. Besonders gefallen hat mir der Satz mit der Nichtfestlegung, dass Termine fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail vereinbart werden müssen. Welche Arten gibt es denn noch? Persönlich? Klar, wir fahren 400 km, um mit der KM einen Termin persönlich mündlich zu vereinbaren.

Darum geht es nicht. Es geht um die von der KM gemachte Aussage, Dein LG hätte den Januartermin telefonisch abgesagt. Da nicht festgelegt wurde, dass die Terminvereinbarungen schriftlich zu erfolgen haben, gilt die Absage per Telefon genauso viel wie eine schriftliche Vereinbarung.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Jessy - 10-02-2013

Nachvollziehbar - aber was bringt die Richterin dazu, der Aussage der KM zu glauben, zumal wir eine E-Mail vorgelegt haben, in der eindeutig steht, dass der Januar-Termin seitens meines LGs stattfinden kann?


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - p__ - 10-02-2013

Fast hätte ich gesagt "vielleicht ist sie Borderlinerin" :-) Oh Gott, knapp vorbei.
Im Ernst: Das sind genau die Unwirklichkeiten, die einen in so einem Verfahren verweifeln lassen. Die Richterin kann das nun mal einfach tun, nach eigenem Ermessen.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Das Nerdliche Orakel - 10-02-2013

(10-02-2013, 23:21)Jessy schrieb: Nachvollziehbar - aber was bringt die Richterin dazu, der Aussage der KM zu glauben, zumal wir eine E-Mail vorgelegt haben, in der eindeutig steht, dass der Januar-Termin seitens meines LGs stattfinden kann?
Hat dein LG bestritten, dass es dieses Telefonat gab?
Soll ich dir mal ein Emails mit Absender der KM schreiben?


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Jessy - 11-02-2013

@ p - Der war gut. ;-)

@ Das nerdliche Orakel - Danke für das Angebot, aber besser nicht. Smile

Nochmal in die Runde gefragt: Was für Optionen bleiben? Wir haben ja den Antrag auf "Nachholung" des mündlichen Verhandlungstermines gestellt, ich vermute aber, da wird sich eine Terminanberaumung endlos hinziehen und insgesamt auch zu keinem anderen Ergebnis führen.
Zwei weitere Optionen gingen mir noch durch den Kopf:
1. Hat jemand Erfahrung damit, eine Richterin abzulehnen (oder gar wegen Rechtsbeugung anzuzeigen)?
2. Um jetzt den Kontakt zu den Kindern nicht ganz abreißen zu lassen, könnte man sich ggf. nochmal ans JA wenden zwecks weiterer begleiteter Umgänge (streng begrenzt bis Ende des Gerichtsverfahrens)? Oder schießen wir uns damit selbst ins Knie?

Darüberhinaus hab ich noch drei weitere Fragen:
1. Macht es bei ca. 2.000 € Einkommen Sinn, VKH zu beantragen? Ich weiß, klingt nach viel Geld, aber mit drei Kindern, Privatinsolvenz etc. bleibt nicht mehr sooo viel übrig, jedenfalls nicht genug, einen Anwalt selbst zu bezahlen. Was nimmt ein Anwalt eigentlich für einen Gerichtstermin und den dazugehörigen Verwaltungsaufwand?
2. Wenn wir das Verfahren durchstehen und die Kosten dabei stetig mehr werden, steigt die Chance, dass wir - falls wir verlieren - die Gerichtskosten gar nicht bezahlen können. Weiß jemand ob diese Kosten trotzdem von der (aktuell noch nicht laufenden) Privatinsolvenz erfasst werden, oder geht das irgendwie dran vorbei?
3. Die KM bat ja in einem Schreiben ans Amtsgericht um Fristverlängerung, da sie einen Anwalt verpflichten müsse. Wie lange wird das Fristverlängerung gewährt?


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - iglu - 11-02-2013

Euren Antrag bezüglich der Anhörung solltet ihr zurückziehen. Der Drops ist gelutscht und es macht keinen Sinn da jetzt trotzig zu sein.
Bei der Koordinierung der zukünftigen Umgangstermine solltet ihr das JA einbeziehen, schon um einen Zeugen zu haben.

Um die Richterin abzulehnen reicht es hier m.M.n nicht.

VKH sollte etwas werden, wobei ihr beachten müsst, dass es nicht nur an der Bedürftigkeit hängt.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - p__ - 11-02-2013

Optionen:

1. Sinnlos, denn es gibt keine auch nur annähernd tragfähige Begründung.
2. Dort um Hilfe fragen, warum, nicht? Schadet nicht mehr. Dokumentiert auch das intensive Bemühen, den Kontakt zum Kind fortzuführen.

Fragen:

1. Ja. Denn auch wenn nichts übernommen wird, sondern nur Ratenzahlung angeordnet, wäre das eine Entlastung.
2. Hängt von dem genauen Stand der Privatinsolvenz ab. Der Insolvenzberater sollte darüber Bescheid wissen.
3. Freie Richterentscheidung.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Theo - 13-02-2013

(09-02-2013, 20:02)Jessy schrieb: Nochmal in die Runde gefragt: Was für Optionen bleiben? Wir haben ja den Antrag auf "Nachholung" des mündlichen Verhandlungstermines gestellt, ich vermute aber, da wird sich eine Terminanberaumung endlos hinziehen und insgesamt auch zu keinem anderen Ergebnis führen.

Ein mündlicher Verhandlungstermin wird nicht "nachgeholt" werden. Es gibt einen Beschluss und damit ist das EV-Verfahren beendet.

(09-02-2013, 20:02)Jessy schrieb: Notfalls werden wir für das Hauptsacheverfahren die Richterin ablehnen,

Dass das bei der gegebenen Sachlage sinnlos ist, wurde Dir ja schon mehrfach bescheinigt.

Zitat: aber eventuell sieht sie ja durch unsere Antwort, dass wir uns nicht verarschen lassen und ihr nur mehr Arbeit machen, wenn sie nicht vernünftig fundierte Entscheidungen trifft.

Mehrarbeit? Das Fax, das Du geschrieben hast, wird nach einem Überfliegen der Richterin desselben mit amüsiertem Grinsen in der Akte abgeheftet (Deinem LG wäre es zu wünschen, es würde in den Papierkorb wandern, denn er hat sich mit diesem Schreiben ziemlich ins Knie geschossen, wie unten zu sehen ist).

Zitat: Wird wohl nix bringen, aber langsam geht es schon auch ums Prinzip.


Grundsätzlich sollte Dein Lebensgefährte überlegen, was er möchte: Geht es darum, regelmäßige Umgänge zu bekommen, oder ständig irgendwem eins auszuwischen.

Zitat:...
Im Weiteren verkennt das Gericht offensichtlich, dass es nachweislich (E-Mail vom 18.12.2012) eine konkrete Terminvereinbarung hinsichtlich des Januar-Umgangstermins zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin gab. Insofern erschließt sich hier nicht, weshalb das Gericht der Auffassung ist, es sei zu keiner konkreten Terminvereinbarung gekommen.
Der seitens des Antragstellers vorgeschlagene und seitens der Antragsgegnerin bestätigte Termin am 25.01.2013 musste einzig auf Grund der kurzfristigen Absage der Antragsgegnerin ausfallen, zudem machte die Antragsgegnerin deutlich, Ihren Lebensgefährten zum Umgangstermin mitbringen zu wollen.

Die Argumentation da oben ist ein böser Widerspruch in sich selbst: Die AG sagte also ab und machte zudem deutlich, ihren LG zu dem Termin mitbringen zu wollen? Wie geht denn das? Sie will also ihren LG zu dem nicht stattfindenden Termin mitbringen?

Für das Hauptsacheverfahren sollte sich Dein LG überlegen, wie er diesen Widerspruch auflöst.

Zitat:Die Antragsgegnerin teilte im Weiteren überdies mit Schreiben vom 04.02.2013 nicht mit, sie sei mit dem Umgangsbegehren des Antragstellers einverstanden, sondern ein Umgangstermin sei bereits geregelt. Dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit. Ein solcher Termin war zwischen Antragsteller und Antragsgegnerin nicht vereinbart und auch unter den vorherrschenden Umständen nicht durchführbar.

Auch mit dem Nichtannehmen dieses Termins hat sich Dein LG ins Knie geschossen, wie ja schon von anderer Seite geschrieben wurde. Das Schreiben von 4.2. kann als Angebot gesehen werden, auf das Dein LG weder eingegangen ist, noch einen fundierten Gegen- oder Abänderungsvorschlag gemacht hat. Dass in dem Angebot kein konkreter Ort ausgemacht war, bedeutet ja noch nicht, dass man es ignorieren kann (kann man schon, aber dann macht man sich eben unglaubwürdig, wenn man es der Gegenseite als Fehler anlastet).

Zitat:Sofern der Antragssteller das stattgefundene Telefonat mit dem Lebensgefährten der Antragsgegnerin bisher in den Augen des Gerichtes nicht ausreichend nachgewiesen hat, reicht der Antragsteller hiermit einige der Beweise ein, die auch schon der Polizei (wg. Beeinflussung eines Zeugens in einem laufenden Verfahren und wg. Nötigung) übergeben wurden

Das war natürlich auch ein Fehler. Im EV-Verfahren sind eben alle Beweise gleich am Anfang zu erbringen. Wenn man schon Eilbedürftigkeit geltend macht, dann muss man auch zusehen, dass man selbst alle notwendigen Sachen beisammen hat. Was nicht vorliegt, wird nicht berücksichtigt.

Ein Verfahren wird auch nicht durch nachträgliches Jammern wiedereröffnet.

Mein Tip für das weitere Vorgehen: Erst einmal runterkommen, dann mit kühlem Kopf überlegen, was das Ziel ist, und dann drauflosgehen und schließlich einen Schriftsatz lieber noch einmal überschlafen, bevor man ihn einreicht und ein zweites Mal überprüfen, ob der Schriftsatz dem angestrebten Ziel dienlich ist.

Nur noch als kleine Ergänzung: Warum zum Teufel schreibt Dein LG von sich in der 3. Person? Das wirkt unfreiwillig komisch. Und Anrede- und Grußformel gehören nicht in ein Schreiben an ein Gericht oder Amt.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - wackelpudding - 13-02-2013

(13-02-2013, 20:32)Theo schrieb: Nur noch als kleine Ergänzung: Warum zum Teufel schreibt Dein LG von sich in der 3. Person? Das wirkt unfreiwillig komisch. Und Anrede- und Grußformel gehören nicht in ein Schreiben an ein Gericht oder Amt.

Wenn Antragsteller und Antragsgegner definiert sind, macht man dem Gericht das Lesen durch die Wahl einer ihm geläufigen Form sicher nicht schwerer. Und mein letztes Schreiben v o m Gericht (07.02.) beginnt mit "Sehr geehrter Herr..." und endet "Mit freundlichen Grüßen": Weshalb man sollte auf Höflichkeit nicht höflich antworten?


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Jessy - 13-02-2013

@ Theo - Tu uns beiden einen Gefallen und halte dich aus diesem Thread raus. Deine Postings sind nicht nur dumm, sondern auch noch sachlich falsch.
Der Anhörungstermin für die EA wurde auf nächste Woche gelegt, Verfügung dazu kam gestern, also innerhalb eines Tages. Soviel mal dazu.
Grundsätzlich solltest du mal lesen lernen und hier weder die Hilfesuchenden noch die Helfenden mit deinen dümmlich-polemischen Stänkerpostings nerven.
Die KM hat den Termin abgesagt - das Mitbringen Ihres LG betraf die zukünftigen Termine.
Das Schreiben vom 04.02. kann nicht als Angebot gesehen werden, da wesentliche Voraussetzungen nicht erfüllt waren, und auch die Formulierung des KM-Schreibens kein Angebot war, das Umgangsbegehren anzunehmen, sondern die Behauptung, es sei ein Termin außergerichtlich geregelt worden. Selbst wenn mal wohlwollend sagen möchte, dass man bezüglich des Tages einig wurde, bleiben noch Uhrzeit, Ort und Begleitung.
Und ob es ein Fehler war, nicht die Sachen bezüglich des Telefonats gleich vorzulegen? Kann sein. Allerdings sind wir hier nicht in einem Strafverfahren, und uns liegt auch nichts daran, irgendjemanden anzuschwärzen. Es kann also nicht zwingend notwendig sein, jedes geführte oder nicht geführte Telefonat nachzuweisen.
All in all - halt dich bitte einfach mit deinen ungebetenen, sachfremden und juristische Unkenntnis zeigenden Kommentaren zurück.

Achso - mir wurde mal beigebracht, wie man einen Brief schreibt. Natürlich kann ich auch jedes Mal Anschreiben und Antrag trennen, aber das ist nur eine Seite mehr für`s Gericht zu lesen. Abseits dessen schreiben wir sehr bewusst in der dritten Person. Das macht es, wie @ wp schon erkannt hat, einfacher zu lesen, zum anderen bringt es eine gewisse Neutralität in die Schreiben. Sobald du "ich" schreibst, wirkst du automatisch persönlicher. Hier geht es aber um Fakten, nicht um Meinungen oder persönliche Befindlichkeiten.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Jessy - 14-02-2013

Achja, Feedback vom JA: Kein Handlungsbedarf, da ja nächste Woche Gerichtstermin ist.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - karlma - 15-02-2013

Habe ich auch erlebt. Gericht verwies mich ans Jugendamt, Jugendamt ans Gericht. Nur dass ich den Hinweis vom Gericht auch schriftlich bekommen habe. Damit habe ich dann der Dame vom JA einen Freitag Nachmittag versaut, indem ich auf Umsetzung bestanden habe. Gebracht hat es nichts, der Umgang wurde verhindert.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Jessy - 20-02-2013

Kurz vor knapp, also einen Tag vor dem morgigen Anhörungstermin erreichten uns gerade noch interessante Neuigkeiten. Fakt ist, dass die Richterin richtig stinkig auf uns ist und sehr offensichtlich Mittel und Wege sucht, uns eins reinzuwürgen.
So hat sie zum einen beim Jugendamt eine Stellungnahme dazu angefordert, ob meinem LG - in Hinblick auf die Vorwürfe der KM im vorangegangenen Verfahren (!) - die Alleinaufsicht während der Umgänge anvertraut werden kann. Zwar wird es vermutlich eine für uns positive Stellungnahme werden (zumindest hat die JA-Mitarbeiterin mitgeteilt, sie sähe hier nicht mal im Ansatz ein Problem, sogar der eigentlich zuständige Kollege hat uns aus seinem Urlaub angerufen und das bestätigt), aber irgendwie wird uns die Richterin schon einen Strick daraus drehen können.
Zum anderen hat die Richterin sich bei der Polizei erkundigt, ob mein LG denn schon eine Aussage zu den durch den LG der KM zur Anzeige gebrachten Vorwürfen gemacht hat, und ob die Polizei nicht auch der Meinung sei, mein LG wolle nur Ärger machen. Das hat der Beamte zwar knapp verneint und der Richterin mitgeteilt, seiner Ansicht nach würde nur die KM den Umgang verhindern wollen, ich habe allerdings arge Zweifel, dass selbst dies die Meinung der Richterin ändern wird.

Mit Spannung erwarten wir also morgen - mit 95%er Wahrscheinlichkeit tippe ich darauf, dass die Richterin wieder begleiteten Umgang verfügen und das Hauptsacheverfahren ruhen lassen wird, bis endlich alle Strafanzeigen vom Tisch sind. Sollte man so einen faulen Kompromiß akzeptieren, oder wirklich die harte Schiene fahren und nötigenfalls bis vors OLG streiten (sofern der Beschluss beschwerdefähig sein wird)?

Zudem stellt sich noch eine andere Frage: Mein LG ist inzwischen gesundheitlich wirklich sehr angeschlagen, und es schwirrt uns beiden im Kopf herum, die Sache heute noch kurzfristig abzublasen. Würde sich das ggf. wie eine Art "Schuldeingeständnis" auf das Strafverfahren auswirken können?


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - wackelpudding - 20-02-2013

(20-02-2013, 12:39)Jessy schrieb: Mit Spannung erwarten wir also morgen - mit 95%er Wahrscheinlichkeit tippe ich darauf, dass die Richterin wieder begleiteten Umgang verfügen und das Hauptsacheverfahren ruhen lassen wird, bis endlich alle Strafanzeigen vom Tisch sind. Sollte man so einen faulen Kompromiß akzeptieren, oder wirklich die harte Schiene fahren und nötigenfalls bis vors OLG streiten (sofern der Beschluss beschwerdefähig sein wird)?
Dass die Richterin konkret fragt, verstehe ich schon: Wäre ja blöd, wenn irgendein Anwalt damit Unsicherheit erzeugen könnte. Darüber hinaus hat sie ja schon Erfahrung gemacht, wie man sich zusätzliche Arbeit einkauft...
Ich wäre da nicht ganz so pessimistisch wie Du...

(20-02-2013, 12:39)Jessy schrieb: Zudem stellt sich noch eine andere Frage: Mein LG ist inzwischen gesundheitlich wirklich sehr angeschlagen, und es schwirrt uns beiden im Kopf herum, die Sache heute noch kurzfristig abzublasen. Würde sich das ggf. wie eine Art "Schuldeingeständnis" auf das Strafverfahren auswirken können?
Er sollte ´mal mit seinem Hausarzt reden - der weiß sicherlich, was in so ein Attest für´s Gericht ´rein gehört...


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Jessy - 20-02-2013

@ wp - Dass sie fragt, verstehe ich schon auch. Ich meine nur die Art WIE sie fragt (zu dem Polizeibeamten: "Meinen Sie nicht auch, dass der KV nur für Ärger sorgen will?") lässt relativ eindeutige Schlüsse auf ihre Gesinnung zu...


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - wackelpudding - 20-02-2013

Ähm... ich habe da ´mal gelesen, dass es günstig ist, jemandem zuzustimmen, wenn man erfahren möchte, wie er wirklich denkt. Das kann man ja auch in Frageform tun... Wenn der Polizeibeamte jetzt der Meinung der Richterin gewesen wäre, hätte er möglicherweise nicht knapp geantwortet.

Ich kann nicht ausschliessen, dass Du richtiger liegst mit Deiner Annahme - würde das aber erstmal kommen lassen. Für mich wäre ohnehin klar, dass ich bei einem nicht akzeptablem Ergebnis zum OLG gehen würde...


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - p__ - 20-02-2013

(20-02-2013, 12:39)Jessy schrieb: Zudem stellt sich noch eine andere Frage: Mein LG ist inzwischen gesundheitlich wirklich sehr angeschlagen, und es schwirrt uns beiden im Kopf herum, die Sache heute noch kurzfristig abzublasen. Würde sich das ggf. wie eine Art "Schuldeingeständnis" auf das Strafverfahren auswirken können?

Der Hinwerfgedanke ist am Tag vor dem Termin immer maximal. Nix da. Wenn aufgeben, dann geplant und berechnet, z.B. nach dem Bruch einer vorher definierten Grenze. Impulsives Aufgeben bringt selten das Ergebnis, das man sich dadurch erhofft (meistens "Ruhe", die aber dadurch nicht eintritt weil es erst recht wühlt, man unwillkürlich Dolchstosslegenden erzeugt).



Noch was im Nachtrag: Ihr denkt, grübelt und interpretiert zu viel, vermutlich diskutiert ihr das alles auch zu lange in eurer Beziehung. Heizt eure eigenen Emotionen nicht noch zusätzlich an. Die Richtung muss eine andere sein: Kühl und abgebrüht gehts leichter durch die Termine wie vielbesprochen und aufgeheizt.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - wackelpudding - 20-02-2013

Tja, ist die Frage, wie akut etwas ist - und es ist sicherlich auch zu berücksichtigen, welche Auswirkungen das haben könnte, wenn man ohne Anwalt unterwegs ist...


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - sorglos - 21-02-2013

(20-02-2013, 13:14)Jessy schrieb: Ich meine nur die Art WIE sie fragt (zu dem Polizeibeamten: "Meinen Sie nicht auch, dass der KV nur für Ärger sorgen will?") lässt relativ eindeutige Schlüsse auf ihre Gesinnung zu...
Na ja. Das kennt ihr doch auch nur vom Hörensagen ? Also aus der Erzählung der JA-Person? Er wollte euch damit WIE er es erzählt hat eher warnen. Oder?

Ins gesamt, denke ich wie @p. Ihr interpretiert viel zu viel. Angst fressen Seele auf.
Daher: Runterkochen, Ruhe bewahren, Hinsetzen und gaanz ruhig angehen. Aber nicht aufgeben.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Jessy - 21-02-2013

Kurz und knapp: Wir haben uns die Ratschläge zu Herzen genommen, haben mit sofortiger Wirkung aufgehört alles zu diskutieren und eine Grenze festgelegt, bis zu der wir gehen werden. Der heutige Anhörungstermin ist entfallen, Nachholtermin ist vermutlich in drei Wochen, bis dahin wird es vermutlich zwischenzeitlich einen begleiteten Umgangstermin geben, damit der Kontakt zu den Kindern nicht ganz flachfällt (hat die Richterin unbürokratisch angeleiert).