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Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Druckversion

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RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Jessy - 01-03-2013

Es geht nach wie vor zäh voran. Einen Nachholtermin für den letzte Woche ausgefallenen Termin haben wir inzwischen (übernächste Woche) - da sind dann schon wieder knapp 12 Wochen ohne Kontakt zu den Kindern vergangen (das JA hat sich nicht um die Bitte, zwischenzeitlich zumindest einen begleiteten Umgang stattfinden zu lassen, geschert).
Für`s Hauptsacheverfahren gibt es noch keinen Termin.

Kleine Überraschung heute: Die Familienrichterin rief bei meinem LG an. Die KM habe bei ihr angerufen, es ginge um das Betrugsverfahren nächste Woche. Die Richterin legte meinem LG nahe, da nicht in irgendeiner Form truimphal oder gehässig aufzutreten, wie von der KM befürchtet, denn das würde dann schon ein schlechtes Licht in der Umgangssache auf ihn werfen....
Schon interessant, dass man die Richterin selbst nicht ans Telefon bekommt, sie aber Wünsche der KM, die überhaupt nichts mit der Umgangssache zu tun haben, weiterleitet.

Mein LG hat der Richterin dann ganz direkt gesagt, er habe den Eindruck, als Querulant dazustehen. Die Richterin verneinte dies, meinte aber sehr deutlich, mein LG wisse ja schon die rechtlichen Rahmenbedingungen für sich zu nutzen, und sie hätte von meinem LG erwartet, ein dickeres Fell zu haben und mit den Spirenzchen der KM besser klarzukommen (wir erinnern uns - es ging nicht um Kleinigkeiten, sondern um Strafanzeigen, dauernde Terminverschiebungen, kompletten Umgangsboykott, finanzielle Ausbeutung, Beleidigung, Bedrohung), da sie ja so jung Mutter geworden sei, etc. Mein LG hat dann gefragt, wieviel und wielange er sich solche Aktionen denn noch gefallen lassen müsse, und ob das auch im Sinne der Kinder sein könne. Darauf blieb die Richterin eine Antwort schuldig und meinte nur wieder, sie erwarte von meinem LG da mehr Geduld, etc.

Ich finde es erschütternd, dass eine deutsche Familienrichterin der Ansicht ist, man müsse sich als Vater auf der Nase herumtanzen lassen, sich beschimpfen, bedrohen und finanziell ausnehmen lassen, nur um dann unter großzügiger Duldung der Mutter einen Minimalkontakt zu den Kindern haben zu dürfen.
Sowas geht einfach nicht in meinen Kopf rein. Inzwischen ärgere ich mich nicht mehr darüber - aber aus dem Wundern komm ich irgendwie nicht mehr raus.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - iglu - 01-03-2013

Nahezu jeder ist der Meinung, dass man sich als Vater auf der Nase herumtanzen lassen muss.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - blue - 01-03-2013

(01-03-2013, 17:26)Jessy schrieb: - aber aus dem Wundern komm ich irgendwie nicht mehr raus.
Sowas kann auch nur jemand verstehen, wer den Driss mitgemacht hat.
Ihr solltet auch so langsam anfangen, nicht mehr an eine deutsche Familiengerichtsbarkeit, die wirklich fair und realitätsnah ist, zu glauben.

Ein dickeres Fell? Eher alles mit Humor nehmen? Den Abschied vom Kind in Betracht ziehen?

Letzteres hat mich selbst zu einem erfüllteren Leben gebracht.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - wackelpudding - 01-03-2013

(01-03-2013, 19:18)iglu schrieb: Nahezu jeder ist der Meinung, dass man sich als Vater auf der Nase herumtanzen lassen muss.

Muss man natürlich nicht. Wieviele Kontaktabbrüche gehen wohl auf das Konto dieser Meinung?


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - iglu - 01-03-2013

Ich verstehe die Frage nicht.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - wackelpudding - 01-03-2013

(01-03-2013, 21:02)iglu schrieb: Ich verstehe die Frage nicht.

Dieses "auf der Nase herumtanzen" geht nur, solange Väter sich um Umgang bemühen...


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - iglu - 01-03-2013

ah, mag so sein. aber auch dann beibt immer noch der Unterhalt etc. mit dem man Vätern auf der Nase/Existenz herumtanzen kann.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - wackelpudding - 01-03-2013

Sicher, aber das ist "nur" Geld...


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - p__ - 01-03-2013

(01-03-2013, 17:26)Jessy schrieb: Kleine Überraschung heute: Die Familienrichterin rief bei meinem LG an.

Erstaunlich. Vor allem erstaunlich unprofessionell. Und dann noch der schwachsinnige Inhalt ihrer Aussagen. Ist das nun die gelobte "weiblicher gewordene Justiz" oder nur Ausdruck zickiger Kungelei auf einer Ebene, die der Sache nicht angemessen ist? Windet sich hier jemand wie ein Wurm, um nicht eine klare Umgangsregelung aussprechen zu müssen?

Man muss schon arg suchen, um positives da rauszuziehen. Versuchen wir es mal:

- der Richterin ist der Fall wenigstens wichtig. Meistens geht es dem juristischen Personal nur darum, den Fall schnell vom Schreibtisch gefegt zu haben, egal wie.
- offenbar liegt der Ex extrem viel an einem günstigen Verlauf des Betrugsverfahrens, so viel dass sie sogar über die Richterin in einem ganz anderen Verfahren agiert. Sie hängt am Haken.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - wackelpudding - 01-03-2013

Nur ´mal hypothetisch: Was könnte geschehen, wenn der LG von Jessie im Betrugsverfahren jede Aussage verweigert mit Hinweis auf das mit der Richterin geführte Telefonat, da er ansonsten für das Wohl seiner Kinder fürchten müßte?


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - p__ - 01-03-2013

Er ist Zeuge und kann die Aussage deshalb nicht verweigern, Ausnahmen in §55 ZPO, die aber hier nicht zutreffen dürften.
Ausnahme, wenn er mit der Ex verheiratet war, dann §383 ZPO. Unverheiratet: Aussageverweigerung nicht erlaubt.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - wackelpudding - 01-03-2013

Nun hat die Richterin seinen Kindern aber mit Nachteilen gedroht, wenn er sich nicht so verhält, wie sie sich das vorstellt - also, ich sähe mich außerstande, da unbeeinflußt zu sein...


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - p__ - 01-03-2013

Unabhängig von dem mafiaähnlichen Gehabe der Richterin (Stil a la: "Sie wollen doch, dass ihnen im Umgangsverfahren nichts zustösst?") ist der Vater sowieso gut beraten, seine Aussagen sachlich und korrekt zu machen. Wenn das Gericht in der Strafsache nämlich den Eindruck bekommt, er würde bloss seine Ex in die Pfanne hauen wollen, dann wäre das noch viel kontraproduktiver.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - wackelpudding - 01-03-2013

Es gibt ja keinen Grund anzunehmen, dass der LG von Jessie etwas anderes als sachliche und korrekte Aussagen gemacht hätte - also hat man doch davon auszugehen, dass die Richterin genau diese nicht wünscht. Und ´mal ehrlich: Ich k ö n n t e in diesem Fall die Aussage verweigern. Deshalb meine Frage: Was wären die Konsequenzen?


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - p__ - 01-03-2013

Häufig werden Zeugen in solchen Verfahren zwar geladen, aber dann doch nicht gehört. Also keine Konsequenzen.
Ansonsten würde sich der Vater nur zum Deppen machen: Erst anzeigen, dann nichts sagen wollen. Ob das Verfahren dadurch anders läuft, wage ich aber zu bezweifeln. Es geht da wohl mehr um Zahlen als um Aussagen von Leuten. Die Ex würde so oder so jubilieren und lernen: Erpressung durch illegale Mauschelei mit dem Richter zahlt sich aus.

Der richtige Mittelweg ist: Ruhig, ehrlich, sachlich bleiben. Das ist am wenigsten angreifbar, egal von wem.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - wackelpudding - 01-03-2013

Also muß ein Gericht n i c h t darauf reagieren, wenn ein nicht zuständiges Gericht versucht Zeugen in einem Strafverfahren zu beeinflussen?


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Jessy - 02-03-2013

Ich persönliche denke nicht, dass die Aussage meines LG das Betrugsverfahren großartig beeinflusst. Natürlich - er war der Stein des Anstoßes, aber mein LG hat gestern die Richterin auch gefragt, ob sie wirklich der Ansicht ist, die Staatsanwaltschaft würde ein Verfahren einleiten, nur weil ein nicht zahlungswilliger Vater die KM vermeintlich als Racheaktion anschwärzt.

Ganz privat bin ich folgender Ansicht: Selbst WENN mein LG sich mit breitem Grinsen in den Zuhörerraum setzen würde, dürfte das auf die Umgangssache keinerlei Einfluss haben, denn würde irgendjemand tatsächlich das Verhalten der Eltern als Maßstab für "Wie oft sehe ich mein Kind?" ansehen, dann würde die KM im Leben ihre Kinder nicht mehr sehen. Tut letztlich aber auch nichts zur Sache, denn mein LG wird nichts weiter tun, als seine schriftliche Aussage sachlich wiederholen. Ich gehe auch davon aus, dass der Strafverteidiger der KM ggf. genau die Schiene fahren wird, meinen LG einer gemeinen, haltlosen Racheaktion zu bezichtigen. Aber: Die KM hat höchstpersönlich in Briefen an das Gericht bestätigt, einen dauerhaften LG zu haben, ich wüsste nicht, wie sie sich da noch rausreden will, Aussage, Intention und Glaubwürdigkeit meines LG hin oder her.
Vermutlich wird mein LG nach seiner Aussage nicht mal dem Verfahren weiter folgen, da er nur seine Ruhe haben will und ihn das alles nur noch annervt. Allerdings werde ich das tun, da der Ausgang letztlich beeinflusst, ob wir endlich die noch immer aufrecht erhaltene Forderung des JC zurückweisen können.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Jessy - 02-03-2013

Achso @ wp - Konsequenz auf Aussageverweigerung ist meines (nicht nachrecherchierten) Wissens u.a. Beugehaft.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - wackelpudding - 02-03-2013

Na ja, ich könnte mir z. B. vorstellen, den Richter im Strafverfahren zu fragen, was ich im Falle einer Aussageverweigerung unter den gegeben Umständen -Bedrohung des Wohls meiner Kinder durch einen anderen Richter- erwarten müßte...


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Jessy - 02-03-2013

Wäre das nicht eher kontraproduktiv? Zum einen hackt dort doch eine Krähe der anderen kein Auge aus, zum anderen steht man dann noch mehr als Querulant da. Ganz abgesehen davon, dass niemand diesen Anruf der Richterin, bzw. dessen Inhalt nachweisen kann, und dann wäre man am Ende noch wegen Richterbeleidigung dran...


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - wackelpudding - 02-03-2013

Das ist dann auch seltsam: Als mich die Richterin wg. eines Termins anrief, war ihre Telefonnr. im Display und wurde bei mir auch aufgezeichnet. Und wenn ich ein Gespräch so empfinde, dann empfinde ich das so und bin dann folglich auch beeinflußt.

Natürlich geht man immer ein Risiko ein, wenn man etwas transparent macht; ich würde das aber deshalb nicht von vornherein als mögliche Option ausschliessen...Scheren im Kopf mag ich halt nicht.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - iglu - 02-03-2013

Wenn man deinem LG einen Strick drehen will, wird man schon einen Weg finden. Völlig wurscht, was er sagt oder tut.

Insofern würde ich mich auch daran halten, was p zuletzt schrieb.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Jessy - 02-03-2013

Natürlich ist das im Telefon "nachweisbar" - könnte aber auch die Rechtspflegerin gewesen sein, oder ein Versehen, oder eben ein ganz anderer Inhalt, schlimmstenfalls halt ein "Mißverständnis".
Ich bin da inzwischen deswegen so vorsichtig, weil die Richterin zum Beispiel ohne weiteres bei meinem LG anruft, weil die KM ihr ins Ohr geflüstert hat, mein LG könne diesen Strafsachetermin zum Triumph für sich machen... den Anruf des LG der KM bei uns aber mussten wir erst nachweisen, weil das vorher nicht "glaubhaft" genug gemacht worden ist (und das, obwohl das Führungszeugnis des LG der Richterin ja z.B. schon aus dem vorherigen Verfahren vorliegt).
Früher - und deswegen hatte ich zu Beginn der ganzen Sache schon den einen oder anderen Streit mit meinem LG - habe ich ernsthaft an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz geglaubt. Mein LG glaubte da schon lange nicht mehr dran. Ich inzwischen auch nicht mehr so richtig. Als im großen und ganzen doch rational vorgehender Mensch sind mir die Auffassungen so mancher Richter/Richterinnen einfach absolut schleierhaft, und ich frage mich, was die eigentlich jahrelang im Studium lernen, wenn sie dann doch, gerade noch so in den Grauzonen der Auslegbarkeit eines Gesetzes aus dem Bauch und persönlicher Laune/Sympathie heraus, bisweilen ohne sich überhaupt in den Fall einzulesen, entscheiden.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Absurdistan - 02-03-2013

die lesen die Akten alle nur quer und die Mutter ist immer das Opfer.
Bei mir, habs letztens mal nachgezählt, sind innerhalb von 16 Monaten 15 Personen vom JA mit dem Fall beschäftigt gewesen. Die aktuelle sagt sogar das sie die Akter nur quergelesen hat.
Bei der Amtsrichterin ist es mir zum 1. mal drastisch aufgefallen. Fehlverhalten der KM wurde nämlich mir zugesprochen.

Es ist für mich schon schwer den Überblick zu behalten. Wie soll es hinbekommen das bisher unbeteiligte da durchblicken.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - p__ - 02-03-2013

Es bringt nichts, sich in so einer Situation Gedanken über Auffassungen all dieser Juristen zu machen, die jetzt im Strafverfahren und Umgangsverfahren herumrühren. Ich bin eh der Ansicht, dass Volljuristen bis zum Beweis des Gegenteils erst einmal als unehrenhafte Menschen zu werten sind. Wer dieses Studium und das Referendariat macht, also die Praxis kennt, dies ohne grosse Distanz vertritt (so wie es die Regel ist) der kann kein ehrenhafter Mensch sein. Ausnahmen gibt es, aber die Beweislast dafür liegt bei ihnen selbst. Interessanterweise kenne ich mittlerweile einige Leute unterhalb dieser Ebene persönlich (d.h. Rechtspfleger und Rechtspflegergehilfen), die nach einigen Jahren praktisch erlebtem Rechtsbusiness angewidert ausgestiegen sind und trotz grosser Hindernisse einen Berufswechsel vollzogen haben. Der jüngste Fall war richtig lustig, eine Urkundsbeamtin am Vollstreckungsgericht, die sind jetzt mangels Ersatzpersonal so weit hinterher dass im Bezirk kaum mehr was vollstreckt werden kann :-)

Bleibt selber gradlinig, darauf kommt es an. Ihr seid kein Spielball. In Wirklichkeit drehen die sich alle um euch. Tatsächlich fordert der Vater kein Recht ein, sondern die Juristen betreiben die Verweigerung eines Naturrechts.

Ich bin da mal mit einem Sozialpädagogen aneinandergeraten. Hatte auch mit Trennungskindern zu tun, der war der Ansicht die Gerichte würden ja nur den Mist aufräumen, weil es die Eltern nicht packen. Juristen als Leute, die etwas ermöglichen. Dabei ist es umgekehrt. Sie verweigern und blockieren. Ich brauche die Juristenideen "Sorgerecht" und "Umgangsrecht" überhaupt nicht, beschäftige mich nur damit weil sie mir von aussen aufgezwungen werden. Wir alle könnten auch einfach zur Ex gehen, sie auf Armlänge Abstand halten und das Kind holen. Fertig. Was passiert aber stattdessen, wenn wir das wirklich tun würden? Polizei, Anordungen, Geschwafel von irgendwelchen Papierrechten, der halbe Staat reitet ein und bläst sich zugunsten von jemand auf, der in Wirklichkeit Rechte verweigert.

Lasst sie ihre Rituale und Winkeleien abspielen. Bleibt dabei, die Wahrheit beim Betrugsverfahren zu sagen und im Umgangsverfahren normalen Kontakt zum Kind einzufordern.