Trennungsfaq-Forum
Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Druckversion

+- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum)
+-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2)
+--- Thema: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben (/showthread.php?tid=6607)

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - sorglos - 11-12-2012

(11-12-2012, 16:37)p schrieb: Die Rechtspflege fällt beim Sorgerecht indirekt auf ihre eigenen Lügen vom Recht der wichtigen und häufigen Mitsprache herein, mit denen sie die Menschen täuscht.
Absolut.

Das "500km-Argument" ist nur dämlich. Aber wenn man sieht, das in der Beschreibung auch @Jessy dafür Verständnis aufbringen kann, dann wird man daran erinnert, dass auch die eigenen Vorstellungen der Betroffenen ein Hindernis sein können für brauchbare Entscheidungen.

Ansonsten stimme ich @p Bewertungen insgesamt völlig zu.

Insbesondere die VKH-Versagung führt manchmal dazu, dass die KiMus lieber gleich direkt eine Einigung treffen als nochmal zu Gericht zu müssen. Das kann euch helfen!

Ansosnten, Glückwunsch zu den nächsten Treffen mit den Kids!


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Camper1955 - 11-12-2012

Kann mir mal jemand verraten, was der finanzielle Unterschied zwischen Beschluss und Vergleich ist?

Gerichtskosten sind höher, das ist klar. Aber wie schaut es mit den Anwaltskosten aus? Da sind Vergleiche doch teurer, wie Beschlüsse.

lg

Robert


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Jessy - 11-12-2012

Bei einem Vergleich bekommt der Anwalt meines Wissens einen Bonus.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - p__ - 11-12-2012

(11-12-2012, 17:47)Camper1955 schrieb: Kann mir mal jemand verraten, was der finanzielle Unterschied zwischen Beschluss und Vergleich ist?

Das war hier im Thread schon ab http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=6607&pid=92623#pid92623 Thema.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - blue - 11-12-2012

(11-12-2012, 17:20)sorglos schrieb: Insbesondere die VKH-Versagung führt manchmal dazu, dass die KiMus lieber gleich direkt eine Einigung treffen als nochmal zu Gericht zu müssen. Das kann euch helfen!
Das scheint mir insgesamt gesehen der größte Erfolg zu sein!

Der Rest ist mir persönlich zu schwammig und zu viel kann passieren, dass der Vater im Endeffekt wiederum den Kontakt zu den Kindern verlieren kann.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - wackelpudding - 11-12-2012

Hallo Jessy,

Für Deinen LG und Dich auch von mir Glückwünsche. Wenn Ihr im Großen und Ganzen so zurechtkommt, muß es ja nicht bis auf´s letzte Komma so kommen, wie man es beantragt hat. Mir gefällt, dass jetzt Druck gemacht wird, dass die Eltern sich relativ kurzfristig selbständig einigen sollen.

Die Ansagen der Richterin sind recht klar. Aber wie @blue schreibt, gibt es genug Möglichkeiten für die KM, alles zu unterlaufen. Dann wird es darauf ankommen, ob die Richterin im Zweifel bereit ist, den Worten auch Taten folgen zu lassen: Wenn das nicht kommt, wird die KM das Falsche lernen...


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - beppo - 11-12-2012

Donnerwetter, so eine Richterin wünscht man sich.
Auch wenn das Ergebnis noch Optimierungspotential hat, ist mit Sicherheit schon der Blick in die dummen Gesichter Gold wert.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - beppo - 11-12-2012

Ein Bekannter von mir hatte mal ein ähnliches Erlebnis, wie bei euch im Gerichtsflur:

Sein Kind lief ihm (Spanier) auf dem Gerichtsflur entgegen und setzte sich sich neben ihn.
In Hörweite der Gegenpartei.
Er unterhielt sich mit seinem Kind auf Spanisch.
Seine Mutter ist Deutsche.

In der Verhandlung wurde dann dargelegt, dass er ja zu seinem Kind eigentlich gar keinen Bezug habe.
Er fragte daraufhin die RAtte, "Haben sie mit bekommen, wie sich mein Kind und ich unterhalten haben?"
"Ja"
"Und? Worum ging es?"
"Das habe ich nicht verstanden. Es war spanisch"
"Und was glauben Sie, von wem mein Kind das gelernt hat?"
"Seine Mutter kann kein Spanisch."
Damit war der Sorgerechtsentzug vom Tisch. Smile


Frust, Frust, Frust... - Jessy - 22-01-2013

oder: Die unendliche Geschichte.

Nachdem der Dezember-Umgang quasi reibungslos verlaufen ist, ist nun schon wieder Ärger angesagt.
Offensichtlich hat die KM vergangenen Freitag Post von der Staatsanwaltschaft bekommen hinsichtlich des von meinem LG im Sommer vergangenen Jahres angezeigten Sozialbetruges.
Reaktion heute: Eine wirre E-Mail in der sie a) sämtliche Kommunikation wieder auf E-Mails beschränkt und b) viel von Vertrauensbrüchen und Mißverständnissen faselt.
Zu guter letzt behauptet sie noch, mein LG hätte den für Freitag angedachten Umgangstermin telefonisch abgesagt und daher würde sich ja nun auch der ganze Rythmus verschieben (vermutlich versucht sie, ihre Begleitung der Termine irgendwie noch zu verlängern). Ist etwas lächerlich, da mein LG vorgestern noch eine sms an sie geschrieben hat, um sich endlich die Uhrzeit für das Treffen bestätigen zu lassen (Termin selbst steht schon seit Dezember fest).
Wie auch immer - der Termin am Freitag wird wohl ihrerseits platzen.

Was tun? Der Beschluss ist jetzt noch keine acht Wochen alt. Gleich wieder zum Gericht rennen? Dieses Mal stillhalten und gucken ob der Februar-Termin klappt?

Mein LG hat jetzt mal eine E-Mail an sie geschrieben mit der Aufforderung, den Termin am Freitag stattfinden zu lassen.

Falls sie das nicht tut - was beantragt man dann am besten vor Gericht? Eine Umgangspflegschaft? Konkretere Ausgestaltung der Umgangsvereinbarung? Ordnungsmittel?

Langsam zehrt es nur noch an den Nerven.


RE: Frust, Frust, Frust... - Theo - 22-01-2013

Im Grunde könnt Ihr beantragen, was Ihr wollt. So etwas wie Waffenstillstand wird erst eintreten, wenn beide Parteien ihn auch halten wollen. Solange Ihr mit Aktionen fortfahrt, die nur dazu dienen, die Gegenseite zu ärgern, ist auch zu erwarten, dass die Gegenseite alles unternimmt, um Euch zu ärgern.

Ist nun mal ein allgemeines menschliches Prinzip.

Was wolltet Ihr mit dieser bescheuerten Anzeigeaktion eigentlich erreichen? Ein persönliches Siegesgefühl "ha, denen haben wir es jetzt wieder gezeigt!". Hat sich das jetzt gelohnt?

Ehrlich gesagt, sehe ich Euch als hoffnungslosen Fall.


RE: Frust, Frust, Frust... - Lagegeschnitzelt - 22-01-2013

Zitat:Offensichtlich hat die KM vergangenen Freitag Post von der Staatsanwaltschaft bekommen hinsichtlich des von meinem LG im Sommer vergangenen Jahres angezeigten Sozialbetruges.

Gut gemacht! Es kann nicht sein, das Sozialbetrug toleriert wird.

Und leider verwenden die Müttern, gemeinsame Kinder, als Waffen.
Volltreffer gelungen! Seine Exin wird für einige Zeit Boshaft vorgehen,
und will Euch ebenso mit dem Rückwurf gezielt treffen.


RE: Frust, Frust, Frust... - Absurdistan - 22-01-2013

Soviel ich weiß is die Anzeige schon viel älter und die Staatsanwaltschaft handelt jetzt eigenmächtig.
Sowas kenne ich auch. Man verträgt sich so langsam und plötzlich trudelt ein Uralte Stellungnahme bei der Gegenseite ein die Monate bei Gericht rum lag


RE: Frust, Frust, Frust... - Austriake - 22-01-2013

Hallo Jessy,

ich meine, Ihr müsst Euch jetzt ganz energisch durchsetzen. Jedes bißchen Schwäche würde von der KM gnadenlos ausgenutzt.

Kurze, knackige Mitteilung, dass sich die KM schliesslich selbst und ohne fremde Hilfe strafbar gemacht hat. Und dass keinesfalls das Kind dafür büßen wird.

Austriake


RE: Frust, Frust, Frust... - Jessy - 22-01-2013

@ Theo - Die KM hat zweimal das JC um Sozialleistungen betrogen und zusätzlich noch versucht, meinen LG um wesentlich mehr Geld zu erleichtern als ihr zusteht. Und das sollen wir uns gefallen lassen, nur um "gutes Wetter" zu machen??? Kann ja wohl nicht dein Ernst sein. Zumal - wie andere hier begriffen haben - die Anzeige aus August 2012 ist. Selbst wenn wir wollten, könnten wir das nicht mehr rückgängig machen. Überdies kam auch diese Anzeige in der Umgangsverhandlng am Rande zur Sprache, und da meinte die KM noch recht großkotzig "sie wisse ja, dass da noch etwas auf sie zukommt, und dafür wird sie dann selbstverständlich auch gerade stehen". Erst Straftaten begehen und es dann an den Kindern auslassen? Und wir sollen auch noch verantwortlich sein? Ist ja wohl das Letzte.

@ Absurdistan - Genau so ist es im Prinzip. Der Umgang im Dezember war echt locker und positiv. An die Anzeige aus dem Sommer hatte schon lange keiner mehr gedacht.

@Austriake - Danke für den Ratschlag. Wir wissen bloß nicht, was jetzt besser ist: Den Januar-Termin mal gut sein lassen in der Hoffnung, dass sich die Gemüter bis Februar beruhigen, oder gleich wenn der Termin jetzt geplatzt ist wieder zum Gericht? Mein LG hat auch große Bedenken, dass die Kinder jetzt wieder manipuliert werden. Der letzte Umgangstermin war so schön, und jetzt geht wieder alles den Bach runter.


RE: Frust, Frust, Frust... - p__ - 22-01-2013

(22-01-2013, 16:28)Jessy schrieb: Wir wissen bloß nicht, was jetzt besser ist: Den Januar-Termin mal gut sein lassen in der Hoffnung, dass sich die Gemüter bis Februar beruhigen, oder gleich wenn der Termin jetzt geplatzt ist wieder zum Gericht?

Auf keinen Fall sein lassen. Das ist das falsche Signal und macht alles nur schwerer. Sofort zum Gericht. Ich weiss, wie schwer das ist und dass man den Eindruck hat, nur eine Endlosspirale abzulaufen, ohne etwas ändern zu können.

Er kann auch alles hinwerfen. Aber WENN der Vater etwas für den Umgang investieren will, dann muss er zeitnah und mit den richtigen Mitteln reagieren.

PS: Die Anzeige war völlig richtig. Betrug zu decken und ausgenommen werden, um Umgang zu erhalten ist meistens ohnehin eine Täuschung, die berühmte Hoffnung auf besseres Wetter. Eine Ex, die so angelegt ist, nimmt sich nach Belieben immer neue und andere Gründe, um Umgang zu blockieren. Die Ex hat nicht zu betrügen und sie Umgang zu gewähren. Wenn sie zu verkommen ist um das zu wissen, wird sie das zu lernen haben.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Jessy - 24-01-2013

Heute haben wir also Runde 2 gestartet - Antrag auf einstweilige Anordnung eines Februar-Umgangstermines und Antrag auf endgültige Regelung des Umganges (im Umfang wie schon bestehend, nur mit konkretem Datum/Uhrzeit & Umgangspflegschaft). Bin gespannt wie lange es dauert bis eine Reaktion eintrudelt.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - iglu - 24-01-2013

Die Stoßrichtung ist wohl richtig. Viel erfolg dabei!


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Jessy - 24-01-2013

Danke. Smile


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Jessy - 25-01-2013

Hat eigentlich irgendjemand eine Ahnung, wie lange eine Reaktion zu so einer einstweiligen Anordnung auf sich warten lässt?


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - iglu - 26-01-2013

Eigentlich, nachdem was ich höre und lese, sollte das innerhalb von ein paar Tagen von Statten gehen.

Das ist jetzt aber keine Expertenaussage.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Jessy - 29-01-2013

Gerade kam Post vom Amtsgericht. Leider nicht die erhoffte Antwort auf die eA, sondern eine Verfügung (!), man möge doch bitte vier Abdrucke des Antrags einreichen, zwecks Zustellung an Gegenseite und Jugendamt.
War leider mein Fehler, ich hab die Kopien schlicht vergessen.

Trotzdem drängt sich mir die Frage auf, ob diese richterliche Verfügung zwecks Kopien ein Fingerzeig ist, dass uns die Richterin nicht ganz ernst nimmt...?! Oder seh ich schon weiße Mäuse? Wäre ja nun nicht soooo viel Aufwand gewesen, die paar Seiten selbst zu kopieren...


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - iglu - 29-01-2013

Das ist wohl nur ein simpler Fall von Korinthenkackerei.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - p__ - 29-01-2013

(29-01-2013, 17:09)Jessy schrieb: Gerade kam Post vom Amtsgericht. Leider nicht die erhoffte Antwort auf die eA, sondern eine Verfügung (!), man möge doch bitte vier Abdrucke des Antrags einreichen, zwecks Zustellung an Gegenseite und Jugendamt.
War leider mein Fehler, ich hab die Kopien schlicht vergessen.

Jaja, die Kopiennummer. Bekannt. Hat aber nichts zu sagen. Kann man vermeiden, wenn man seine Anträge in der Rechtsantragsstelle abgibt. Die sagen einem, wenn etwas fehlt. Bei eiligen EAs nicht unwichtig, damit es auch schnell auf den Richtertisch kommt.


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - Jessy - 01-02-2013

Schon wieder Post vom Amtsgericht: Die Mitteilung, unsere Anträge seien gestern der Gegenseite zugestellt worden.
Der per eA beantragte Umgangstermin sollte allerdings schon nächste Woche Freitag stattfinden.
Wie läuft das nun? Wird jetzt trotzdem erst auf eine Stellungnahme der Gegenseite "gewartet", wenn ja, wie lange sind da die Fristen? Oder wird die Richterin unabhängig davon entscheiden? Ist ja nun nicht mehr viel Zeit...


RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - iglu - 01-02-2013

Wenn das Amtsgericht keinen Anhörungstermin festgesetzt hat, besteht die Chance, dass es im schriftlichen Verfahren durchgeht. Das ist gut!

Die Gegenseite wird wahrscheinlich innerhalb einer kurzen Frist aufgefordert worden sein, Stellung zu nehmen.