Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!! - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!! (/showthread.php?tid=6622) |
Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!! - crissbee - 24-10-2012 Erstmal ein freundliches Hallo an alle hier in diesem Forum, ich habe mittlerweile seit einer Woche im Netz nach passenden Informationen für meinen aktuellen Fall gesucht und auch schon einiges dazu gefunden. Allerdings muss ich sagen das mir dieses Forum hier mit Abstand am besten gefällt und auch am informativsten zu sein scheint, großes Lob schon mal vorab. Daher hoffe ich das ihr mir vielleicht Hilfestellung geben könnt. Jetzt aber erstmal zu meiner Person und Situation. Ich bin alleinerziehender Vater eines 13 jährigen Sohnes, der seit seiner Geburt bei mir lebt, für den ich allerdings keinen oder noch keinen Unterhalt erhalte, da ich eine Beistandschaft eingerichtet habe,UVG bereits beendet, dazu aber später mehr in einem eigenen Thread, zwecks Hilfestellung. Des Weiteren habe ich noch eine 6 jährige Tochter, der ich zu Unterhalt verpflichtet bin, mit einer anderen Frau, zu der ich allerdings schon vor der Geburt keinen Kontakt mehr hatte. Ich kenne nur den Namen des Kindes und das Geburtsdatum, mehr Infos habe ich nicht. Einer der Fälle auf die man als Mann leider keinen Einfluss hat, aber wohl jedem passieren kann. Ich muss noch dazu sagen, ich bin nicht verheiratet und war es auch nie. So ,nun aber zu meinem Fall. Wie ihr euch denken könnt geht es um den Unterhalt meiner Tochter. Diese bezieht, wie auch die KM, laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Für meine Tochter wurde eine Beistandschaft beim JA eingerichtet und ein Titel gegen mich erwirkt, in dem ich zu 100% des Mindestunterhalt von mtl. 264 €, verpflichtet wurde, von dem ich aber bisher mtl. nur 150 € zahlen konnte, da ich noch andere Zahlungsverpflichtungen habe. Ich muss dazu sagen das ich bis Mitte letzten Jahres ALGII bezieher war und davor eine Umschulung gemacht habe. Dann habe ich mich kurzzeitig versucht Selbstständig zu machen, dieses Unternehmen habe ich aber auch zum Ende letzten Jahres wieder fallen lassen und das Gewerbe abgemeldet, da ich eine Festeinstellung bekommen konnte, allerdings in meinem eigentlich erlernten Beruf und da sage ich natürlich nicht nein, da ich in diesem Beruf deutlich mehr Erfahrung habe. Das teilte ich sowohl dem zuständigen JA als auch dem Jobcenter mit, indem ich meinen Arbeitsvertrag und sämtliche Unterlagen, über meine Einkommensverhältnisse, vorlegte. Daraufhin wurde vom Jobcenter meine Leistungsfähigkeit vorläufig geprüft. Ich habe das erste Schreiben mal angehängt. Wie man in dem Schreiben sehen kann, steht da vorläufig, da mein Gewerbe wohl nicht abgemeldet sei, was es aber ist, jedenfalls das letzte. Mehr dazu später. Daher schenkte ich diesem Schreiben erstmal keine weitere Aufmerksamkeit. Etwa 3 Monate später folgte das zweite Schreiben, welches ich auch gleich mal anhänge. Jetzt wurde ich stutzig, also habe ich mich auf dem Weg zum Ordnungsamt gemacht und mal nachgeforscht.Und tatsächlich, dann fiel es mir auch wieder ein, dass ich vor Jahren mal ein Fakegewerbe angemeldet hatte, um mir eine Metro-Karte organisieren zu können. Da ich diesem Gewerbe aber nicht weiter nachging, hatte ich es natürlich völlig vergessen.Also habe ich es abgemeldet und zum frühstmöglichen Termin zurückdatieren lassen. Jetzt hatte ich allerdings Berufsbedingt einiges um die Ohren und war auf einigen Schulungen, Deutschlandweit, unterwegs, das ich verpasst habe auf das Schreiben zu reagieren. Was natürlich zur Konsequens hatte das ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, auch angehängt. Dazu kommt jetzt noch das mein Arbeitgeber, letzte Woche Freitag, eine Lohnpfändung, zwecks Unterhaltsrückstand und laufendem Unterhalt, für mich vom Jugendamt erhalten hat. Indem mir jetzt noch 895€ + 1/2 des Mehrbetrages bleiben, da mein Sohn ja bei mir lebt und ich Naturalunterhaltspflichtig ihm gegenüber bin. Und jetzt folgt mein Problem, da ich morgen schon darauf reagieren muss ohne weitere Folgen erwarten zu müssen. Ich hatte so einen Fall bisher noch nicht. Wie kann/muss ich jetzt darauf reagieren ? Was trage ich in diesem Anhörungsbogen ein und wie kann ich dem Jobcenter glaubhaft mitteilen, das das alte Gewerbe gar keinen nutzen hatte ? Wieviel Informationen muss ich dem Amt mitteilen und was dürfen sie ? Wie weit zurück dürfen sie Informationen einholen ? Welche anderen Möglichkeiten habe ich noch (Finanziell,Rechtlich) ? Lese ja öfter mal das die Ämter sich nicht ganz Rechtsmäßig verhalten. Ich hoffe ihr könnt mir da jetzt weiter helfen, mir raucht nämlich mittlerweile schon der Kopf bei der Informationflut die ich bisher verschlungen habe. Ich weiß es ist viel zu lesen und ich hoffe ich habe mich verständlich genug ausgedrückt, um alles nachvollziehen zu können. Aber ich bedanke mich trotzdem schon mal recht herzlich bei denen die sich damit beschäftigen und mir weiterhelfen können. Viele Grüße Chris RE: Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!! - wackelpudding - 24-10-2012 Im 1. Schritt könntest Du m. E. erstmal versuchen, Zeit für die Sachklärung zu gewinnen. Mein Vorschlag wäre: Du schreibst da hin (formlos/Einwurf-Einschreiben), dass Du leider erst jetzt wg. -Grund- dazu kommst, das Schreiben zur Kenntnis zu nehmen und bittest darum, Dir eine angemessene Nachfrist zu setzen. Du könntest auch von Dir aus eine Nachfrist vorschlagen, wenn es z. B. gute Gründe gäbe -z. B. Krankenhausaufenthalt-, die Dich daran hindern, Dich sofort mit der Sache zu beschäftigen. RE: Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!! - Petrus - 24-10-2012 1) sind die Briefe per Einschreiben gekommen ? 2) es laufen derzeit Schulden auf - wie viel ? Hinter der Aktion steckt offensichtlich die Beiständin Deiner Tochter. Fristverlängerung, wie wackelpudding schreibt, ist immer hilfreich. Bzgl. Deiner inaktiven Firma müsstest Du eigentlich auch dem Finanzamt eine Steuererklärung inklusive Bilanz vorgelegt haben - die würde ich an das Jobcenter weiterreichen. Bzgl. des vom JC unterstellten fiktiven höheren Einkommens würde ich ohne Bezug auf die Ausbildung darauf hinweisen, dass Du bereit bist, eine besser bezahlte Stelle anzunehmen, sobald sich eine Möglichkeit findet, Du aber derzeit zur Sicherung Deines Einkommens und des Kindesunterhalts Deinen Job behältst. Daraus kann Dir keiner einen Strick drehen. Einen anders lautenden höheren Titel würde ich deshalb in keinem Fall unterschreiben - wenn die fiktives Einkommen ansetzen wollen, können sie auch vor Gericht klagen. Wenn die eklig werden, musst Du Dir überlegen, ob Du mit denen kooperierst oder nicht. Es liest sich so, als ob der bei Dir eingetretene finanzielle Schaden überschaubar ist - dann ist Kooperation besser. In jedem Fall kannst Du, um den Stress loszuwerden, die Sache einem Anwalt und einem Steuerberater übertragen. RE: Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!! - crissbee - 24-10-2012 @Petrus: zu 1) Der zweite Brief kam per Einschreiben und der dritte,zwecks Ermittlungsverfahren, "nur" in einem normalem braunen Umschlag. zu 2) Beim Jobcenter derzeit 2420 € und beim Jugendamt 7260 €, daher werden jetzt per Lohnpfändung 200€ für Unterhaltrückstand und laufenden Unterhalt gepfändet. Beim JA steckt auf jeden Fall die Beiständin dahinter, beim JC wohl weniger. Aber was bringt mir eine Fristverlängerung ? Mehr Material als ich jetzt habe erhalte ich auch nicht wenn ich mehr Zeit bekomme. Bzgl. der inaktiven Fa. kann ich nur sagen, da ich damit nie in Erscheinung getreten bin, gibt es weder Bilanzierungen noch Einkommenssteuer nachweise. Ich kann lediglich die Abmeldung vorlegen, die ich jetzt getätigt habe, zurückdatiert auf 2007. Die Angelegenheit mit dem fiktiven Einkommen finde ich seitens des JC völlig aus der Luft gegriffen. Da ich den neuen Beruf zwar erlernt, aber keinerlei Erfahrung darin habe. Ich habe mich dafür beworben, aber ohne Erfahrung absolut keine Chance.Mittlerweile bin ich auch schon zu lange raus aus der Materie, da man in der Informatik immer am Ball und auf dem laufenden sein muss. Des Weiteren finde ich die Summe des Einkommens viel zu hoch. Ich habe mal im Internet nach Gehaltsvergleichen geschaut und 1800€ sind da schon die besserverdienenden, noch dazu liegen die Jobs in der Branche nicht auf der Straße. Deshalb habe ich die Gelegenheit ergriffen und das Jobangebot in meinem alten Beruf angenommen. Ich wurde jetzt nach ca. einem halben Jahr auch schon befördert und bin Vorgesetzter. Allerdings ist der neue Arbeitsvertrag noch nicht ausgestellt und ich weiß auch noch nicht was ich in Zukunft verdienen werde, da die Jahresbudgetierungen noch nicht abgeschlossen sind in meiner Firma. Solange mir mein Arbeitgeber jetzt keinen Strick aus der Pfändung dreht und der Meinung ist das ein Vorgesetzter nicht diese Probleme haben darf. Ich habe aber schon mal dort angerufen und mir wurde gesagt das ich mir keine Sorgen machen brauche, ich sei nicht der einzige in unserer Firma der solche Probleme hat. Beruhigt mich jedenfalls schon mal ein wenig. Die Pfändung bereitet mir auch nicht wirklich Sorgen, mir wurde ja schon mitgeteilt das ich evtl. aufstocken könnte,damit würde ich sogar besser fahren als jetzt, nur das JC würde ich ganz gerne beruhigen. RE: Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!! - Petrus - 24-10-2012 Dann geht es im Kern nur um eine Ordnungswidrigkeit, wie auch das JC schreibt. Schreib zurück, was der Wahrheit entspricht: - Du bist beruflich und privat so eingebunden, dass Du leider zu einer Beantwortung ihrer Anfrage nicht gekommen bist - Du bist bereit, eine besser bezahlte Stelle anzunehmen, sobald sich eine Möglichkeit findet, Du aber derzeit zur Sicherung Deines Einkommens und des Kindesunterhalts Deinen Job behältst und aufgrund mangelnder Erfahrung keine Möglichkeit siehst als Informatiker zu arbeiten - die Firma nie betrieben wurde, keine Rechnungen gestellt wurden, kein Umsatz generiert wurde und es daher auch keine Bilanzen gibt (könnte sein, dass das Finanzamt hier nochmal nachhakt); nicht vorhandene Dokumente kann man auch nicht dem JA oder JC zukommen lassen - Du natürlich die Unterhaltsschulden bezahlst, sobald sich Deine finanzielle Situation bessert RE: Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!! - Jessy - 24-10-2012 1. Du musst einen Titel über 264 € bedienen, also Mindestunterhalt. Davon bedienst du allerdings aktuell nur 150 €. Habe ich das soweit richtig verstanden? Da laufender UH vor Rückständen geht, müsste EIGENTLICH von den 200 € Pfändung erst der laufende UH bedient werden, sprich 114 € gehen dafür drauf, lediglich der Rest von 86 € läuft in die Rückstande. Zunächst würde ich DAS mal überpüfen lassen, nicht dass du munter Rückstände per Pfändung abbezahlst, während durch den nicht voll von dir gedeckten laufenden UH wieder Schulden auflaufen. 2. Das JC tritt dir eigentlich nur auf die Füße (steht auch in dem Schreiben) wegen besserem Job etc, so lange du nicht den Mindestunterhalt, also den Titel, bedienst/bedienen kannst/willst. An deiner Stelle würde ich mich darum bemühen den Titel zu bedienen, denn dann bist du vermutlich schonmal das JC los, und musst dich evtl. "nur" noch mit der Beiständin deiner Tochter rumschlagen. Die werden sich allerdings bei einem alleinerziehenden Vater auch nicht weiter wegen höherem UH reinstressen. 3. Füll den Wisch nicht aus, sondern schreib in etwa wie folgt an das JC. "Sehr geehrtes JC, meine bisher nicht erfolgte Reaktion bitte ich zu entschuldigen. Dieses Versäumnis begründete sich zum einen in meiner beruflichen Situation, so war ich vom xx bis zum xx zum Zwecke beruflicher Fortbildung unterwegs, zum anderen war ich der Ansicht, Ihnen alle angeforderten Daten vorgelegt zu haben. Sofern Sie anderer Meinung sind, vermute ich, dies bezieht sich auf die zunächst nicht erfolgte Gewerbeabmeldung meines (zweiten) Unternehmens. Diesbezüglich teile ich mit, dass diese geschäftliche Unternehmung nie mit Leben erfüllt wurde; die (bisher versehentlich versäumte) Gewerbeabmeldung lege ich Ihnen bei. Was meine aktuelle berufliche Situation angeht, so teile ich Ihnen mit, dass ich in Bezug auf meine Umschulung zum Fachinformatiker nicht die von Ihnen dargestellten Verdienstmöglichkeiten habe, da ich keinerlei Berufserfahrung vorweisen kann und im Rahmen meines bisherigen beruflichen Werdegangs auch nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes genügen kann, da die Karriere-Chancen in der IT-Branche stets von aktuellen Kenntnissen und Fortbildungen abhängig sind. Daher habe ich mich nach Aufgabe meiner Selbstständigkeit um einen Arbeitsplatz in meinem zuvor erlernten Beruf bemüht und einen solchen auch erhalten. Sollten Sie dennoch darauf bestehen, dass ich mich um eine Arbeitsstelle als Informatiker bemühe, lassen Sie mich dies gerne wissen. Selbstverständlich werde ich Ihrem Begehren - im Rahmen des Zumutbaren, da ich alleinerziehender Berufstätiger bin - gerne nachkommen, auch wenn dies meinerseits aus oben genannten Gründen nicht für sinnvoll erachtet wird. Im Übrigen fordere ich Sie dazu auf, Ihre Ermittlungen bezüglich der angeblichen Ordnungswidrigkeit einzustellen, da es sich im vorliegenden Fall offensichtlich lediglich um ein Mißverständnis in Bezug auf ein faktisch nie betriebenes Gewerbe handelt. Sollten Sie ansonsten noch weitere Auskünfte von mir benötigen, lassen Sie mich dies gerne wissen. Mit freundlichen Grüßen" RE: Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!! - crissbee - 24-10-2012 Zitat:1. Du musst einen Titel über 264 € bedienen, also Mindestunterhalt. Davon bedienst du allerdings aktuell nur 150 €. Habe ich das soweit richtig verstanden? Ne das stimmt so nicht ganz, die Pfändung beinhaltet schon die Rückstände und die 264€ Unterhalt. Und ich zahle jetzt keinen weiteren Unterhalt. Zumindest steht es so im Pfändungsbeschluss. 7260 € + mtl. 264 € Zitat:Da laufender UH vor Rückständen geht, müsste EIGENTLICH von den 200 € Pfändung erst der laufende UH bedient werden, sprich 114 € gehen dafür drauf, lediglich der Rest von 86 € läuft in die Rückstande. Was genau soll ich prüfen lassen und von oder bei wem ? Bis hierhin erstmal vielen Dank an euch. Des Weiteren möchte ich ja gar nicht auf den Informatiker hinweisen, da ich, wie gesagt jetzt eine andere Position inne habe und dann hoffentlich in Zukunft, bei entsprechender Vergütung, meinen Unterhaltspflichten nachkommen kann. RE: Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!! - Jessy - 24-10-2012 Du schreibst weiter oben, dass 200 € für Rückstände und Unterhalt gepfändet werden. Damit wäre nichtmal der laufende Unterhalt gedeckt. Irgendwo ist also der Wurm drin. Die Auskunft erhältst du von der pfändenden Stelle. "Von hoffentlich" und "in Zukunft" wird sich das JC aber nicht begeistern lassen. RE: Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!! - crissbee - 24-10-2012 Richtig, es werden 200€ gepfändet, bzw. ich verdiene derzeit Netto 1293€, davon lassen sie mir 895€ + hälfte des Mehrbetrages=1094€, alles darüber wird gepfändet. Wird wahrscheinlich heißen, das ich zahle aber trotzdem Schulden aufbaue. Zitat:"Von hoffentlich" und "in Zukunft" wird sich das JC aber nicht begeistern lassen. Das denke ich mir ja auch, aber ich kann leider noch nicht sagen was ich zukünftig verdiene, habe ja schon mehrfach nachgefragt, aber unser Jahresabschluss ist noch nicht durch und daher habe ich auch noch keine konkrete Antwort, nicht mal eine ca. Angabe. Wurmt mich ja selber, so in der Luft zu hängen. RE: Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!! - Jessy - 25-10-2012 Das heißt genau das. Wenn du schon 264 € laufenden UH zahlen müsstest, aber nur 200 € gepfändet werden, laufen monatlich 64 € Neuschulden auf, einfache Rechnung. Ändert aber mal garnichts daran, dass du tatsächlich im Sinne der erhöhten Erwerbsobliegenheit verpflichtet bist, dir mindestens einen Job zu suchen, der den Mindestunterhalt deckt. Insofern würde ich an deiner Stelle dennoch dem JC einen Brief so oder ähnlich wie vorgeschlagen schreiben, vielleicht noch zusätzlich auf die vermutlich bald bessere Einkommenssituation in deinem jetzigen Job hinweisen und dann abwarten was passiert. Du hast dir bisher durch Nichtstun schon genug zusätzlichen Ärger gemacht, weiteres "Den Kopf in den Sand stecken" ist an dieser Stelle sicher nicht in deinem Sinne. RE: Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!! - crissbee - 25-10-2012 @Jessy: Ich gebe dir vollkommen recht. Normalerweise reagiere ich immer recht zügig auf solche Schreiben, aber da ich in letzter Zeit auf der Arbeit ziemlich involviert war, sind einige Dinge ins Hintertreffen geraten, aber mittlerweile auch wieder aufgearbeitet worden. Ich habe dem JC heute schon geanwortet, in ähnlicher Weise wie oben vorgeschlagen und zusätzlich noch auf die Lohnpfändung und meine neue Position hingewiesen. Jetzt heißt es für mich wohl erstmal abwarten und sehen was folgt. Im kommenden Monat ist mein Anwalt wieder aus dem Urlaub zurück und dann werde ich mich mal mit der Beiständin auseinander setzen, damit in die ganze Sache mal ein wenig Ruhe einkehrt. Traurig ist halt nur das mein Sohn mit darunter leiden muss, das ich mein Leben so verkorkst habe. Da er ja keinen Unterhalt von seiner Mutter erhält ist er der wirklich leidtragende. Da mir nach Abzug aller Kosten für den Rest des Monats gerade mal 229€ verbleiben und seine 184€ Kindergeld. Deshalb hoffe ich ja, das bald mal eine Entscheidung getroffen wird und ich weiß was ich demnächst verdiene, damit es wieder etwas besser aussieht. |