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Wohnraum - Lacky - 11-01-2013 Hi, ich hab hier schon viel Hilfe in meinem anderen Tread (08-01-2013, 20:28)Lacky schrieb: Der Fluch des JobCenterserhalten. Daraus ergeben sich für mich ein paar Fragen die aber nicht da hinein gehören. bisherige Situation: Zur Zeit wohne ich in einer 2 -Raum Wohnung. Wenn meine Kinder (6 und 11 Jahre) da sind, schlafen sie im Schlafzimmer, im "Ehe"-Bett und ich in der Stube auf der Couch. Wenn wir Hausaufgaben machen, geschieht das in der Stube. Da mein Schlafzimmer mit 2 Kleiderschränken zugestellt ist macht es sich aber schlecht das 2te Kind welches keine HA auf hat, dort spielen zu lassen. Weiterhin haben meine Kinder keine Möglichkeit sich einfach mal zurückzuziehen wenn es mal wieder zwischen den beiden "gerasselt" hat. Deshalb... überlege schon seit längerer Zeit in eine 3-Raum-Wohnung umzuziehen. Leider habe ich diesen Gedanken bisher immer wieder verworfen da ich sie mir nicht leisten kann. Im letzten Tread sowie einigen anderen hier habe ich es so gelesen das mir als Vater (auch wenn meine Kinder nur an den WE´s zu Besuch sind) eine größere Wohnung zusteht. Ist das so richtig? Haben meine Kinder auch bei mir ein Anrecht auf ein eigenes Zimmer? Da ich mir diese Wohnung nicht leisten kann, kann ich hierfür Harz IV beantragen? Sollte ich erst erst Harz IV beantragen und dann umziehen, denn ich brauche ja auch noch weitere Möbel (Bett, Schreibtisch, usw.) die ich dann enventuell mit beantragen könnte, oder ist es besser erst die Wohnung zu haben und dann Harz IV zu beantragen, da ich da ja die neue Wohnung schon habe? Allerdings ist bei der 2ten Variante das Problem das ich vielleicht doch kein Harz IV bekomme... Wie macht man das Ganze am günstigsten? RE: Wohnraum - Jessy - 11-01-2013 Aus dem Stegreif kann ich nur sagen, dass dir eine größere Wohnung mit eigenem Kinderzimmer für die Kinder zusteht. Auch ein bestimmter Bedarfssatz an Geld steht dir bei regelmäßigem Umgang zu. Eventuell kannst du auch eine Erstausstattung (Mehrbedarf?) beantragen. Dazu können dir aber hier vielleicht auch andere besser weiterhelfen. Persönlich würde ich nicht erst umziehen, denn wenn du aus irgendwelchen Gründen doch kein aufstockendes ALG bekommst, sitzt du in der finanziellen Schei**. Am einfachsten wäre es wohl, mit deinen ganzen Verdienstunterlagen usw. zum Arbeitsamt zu gehen und dir das durchrechnen zu lassen. Zumindest an unserem JC sind die Sachbearbeiterinnen recht zuvorkommend. RE: Wohnraum - Skipper - 11-01-2013 Schließe mich an. Erst Bedürftigkeit feststellen lassen, dann ggf. angemessenen Wohnraum beanspruchen. Ich kann Zahlen gern mal durch mein SGB II-Progamm schicken. - Brutto/Nettoverdienst - Alter der Kinder und titulierte Unterhalte - Umgangsregelung, Tage/Monat - Entfernung und Kosten für Umgangsfahrten - Warmmiete (alles ohne Strom) Damit ließe sich überschlagsweise rechnen. . |