Unterhaltsforderung - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Unterhaltsforderung (/showthread.php?tid=6962) |
Unterhaltsforderung - Pyker10 - 16-01-2013 Hallo an @all ich habe mich vor ca. 3jahren von meiner ex getrennt und habe eine 4 jährige tochter, die mein ein und alles ist. ich habe sie regelmäßig alle 14 tage, und wenn ich urlaub habe auch länger seid 2 jahren über weihnachten und silvester auch. wir hatten vereinbart das ich nichts zahlen muss, habe auch kein halbes kind auf der lohnsteuerkarte. sie hatte gesagt das ich ihr schon helfe wenn ich sie nehme das sie auchmal zeit für sich hat (weggehen) seid der trennung habe ich umgeschult, und habe jetzt gerade mein anerkennungsjahr mit einem mtl. netto von 1030,-€ jetzt meine frage : 1. kann sie den unterhalt seid der trennung nachfordern? 2. mit welcher höhe an unterhalt muss ich rechnen? 3. sie wird dann bestimmt uvg bekommen, muss ich die diverenz wenn ich mal mehr verdiene dann nachzahlen? 4. wenn sie ein schreiben was notariell beglaubigt ist, aufsetzt das sie die vorderung der ausstehenden beträge verzichtet, gildet das? vielen dank für eure hilfe RE: Unterhaltsforderung - p__ - 16-01-2013 1. Wenn sie dich nicht Verzug gesetzt (sieht nicht danach aus) hat: Nein. 2. Kann man so nicht sagen, das wird ein Richter entscheiden wenn es strittig ist. Theoretisch ist dein Selbstbehalt 950 EUR und du hast dein Einkommen wohl noch nicht bereinigt. Theoretisch kannst du Aufstocker werden und Unterhalt als durchlaufenden Posten behandeln. Es gibt viele Threads dazu. 3. Schulden können erst ab Inverzugsetzung auflaufen. Solange das Jugendamt (das übernimmt das Eintreiben bei dir, wenn es Unterhaltsvorschuss zahlt) keinen gültigen Titel hat, entweder von dir freiwillig unterschrieben oder durch Gerichtsbeschluss, ist aber nichts vollstreckbar. Kann ja auch sein, dass das Gericht sagt: "Der Pyker muss nix zahlen", dann sind auch keine Schulden aufgelaufen. 4. Bei übergegangenen Ansprüchen kann sie gar nichts ausstellen, das ist nicht mehr ihre Sache. Ansonsten kann sie jederzeit feststellen, dass keine Schulden bestehen. Das bringt allerdings niemand was, wenn du nicht im Verzug warst sind sowieso keine Schulden da. RE: Unterhaltsforderung - Pyker10 - 16-01-2013 vielen vielen dank war gerade beim jugendamt, und gott sei dank bin ich nicht im verzug. selbstbehalt ist gestiegen seid dem 01.01.13 auf 1000€ da der hartz 4 satz gestiegen ist. danke für eure bemühungen merci sagt pyker RE: Unterhaltsforderung - sorglos - 16-01-2013 @pyker Hoffentlich hast du beim Jugendamt nix unterschrieben? RE: Unterhaltsforderung - Das Nerdliche Orakel - 16-01-2013 (16-01-2013, 19:55)sorglos schrieb: Hoffentlich hast du beim Jugendamt nix unterschrieben?Macht das einen Unterschied? Wenn die Frau Geld für das Kind haben will, wird das Jugendamt Geld fordern - ob er etwas unterschreibt oder nicht. Und wenn er zu wenig Einkommen hat, zahlt er nichts, ob er etwas unterschrieben hat oder nicht. RE: Unterhaltsforderung - webmin - 16-01-2013 Zitat:Und wenn er zu wenig Einkommen hat, zahlt er nichts, ob er etwas unterschrieben hat oder nicht.Halte ich für ein Gerücht. Ich hatte(habe) kein Geld, das JA wollte trotzdem welches. 2 Gerichte später wurde die "fiktive Vorstellung" des JA bestätigt. Wenn du jetzt damit gemeint hast "Einen Nackten Mann kann man nicht in die Tasche packen" , gebe ich dir Recht. RE: Unterhaltsforderung - blue - 17-01-2013 (16-01-2013, 23:02)Das Nerdliche Orakel schrieb:Ja. Weil ein JA-Titel meist nicht nach § 238 FamFG durch den Pflichtigen abänderbar ist.(16-01-2013, 19:55)sorglos schrieb: Hoffentlich hast du beim Jugendamt nix unterschrieben?Macht das einen Unterschied? RE: Unterhaltsforderung - Simon ii - 17-01-2013 (17-01-2013, 09:33)blue schrieb: Ja. Weil ein JA-Titel meist nicht nach § 238 BGB durch den Pflichtigen abänderbar ist. Außerdem: Wenn der Pflichtige zu einer Zahlung tituliert wurde und diese nicht leisten kann, so bleiben diese nicht-geleisteten Zahlungen als Schulden erhalten und müssen später, wenn denn irgendwann wieder Leistungsfähigkeit besteht, nachgezahlt werden. Simon II RE: Unterhaltsforderung - p__ - 17-01-2013 (16-01-2013, 23:02)Das Nerdliche Orakel schrieb: Wenn die Frau Geld für das Kind haben will, wird das Jugendamt Geld fordern - ob er etwas unterschreibt oder nicht. Und wenn er zu wenig Einkommen hat, zahlt er nichts, ob er etwas unterschrieben hat oder nicht. Das ist ein brandgefährlicher Irrtum. Wenn er im Jugendamt einen Titel unterschrieben hat, ist es vollkommen egal, was er verdient. Sofern er den Titel nicht bis auf den letzten Euro pünktlich begleicht, laufen sofort Schulden auf. Mit dem Titel erkennt er freiwillig die Schuld in titulierter Höhe an und unterwirft sich der sofortigen Vollstreckung. Lest doch mal das Kapitel über Titel in der faq. Spätere Abänderungsklagen gegen den eigenen Titel sind viel schwieriger zu gewinnen wie Unbedarfte denken könnten und ändern auch nichts an den bereits aufgelaufenen Schulden eines nicht oder nicht ganz bedienten Titels. "Irgendwas im Jugendamt zu schreiben" ist einer der übelsten Fehler, den man während seiner Unterhaltspflichtigenkarriere machen kann. Das "irgendwas" ist meist ein Titel und der bedeutet ein geladenes Gewehr mit vollem Magazin, das auf einen gerichtet ist. RE: Unterhaltsforderung - Das Nerdliche Orakel - 17-01-2013 Wer bedient denn Schulden, die ihm angehängt worden sind? Da ist es egal, ob der Schuldenberg 50000 oder 200000 Euro groß ist. Wenn einem so etwas passiert, ist man offiziell zahlungsunfähig. Die Erfahrung lehrt, dass, sobald man sich einer Erpressung beugt, mehr gefordert wird. RE: Unterhaltsforderung - p__ - 17-01-2013 (17-01-2013, 17:05)Das Nerdliche Orakel schrieb: Wer bedient denn Schulden, die ihm angehängt worden sind? Die Prämisse passt nicht zu deiner Aussage: Wer gar nicht "irgendwas" im Jugendamt unterschreibt, verringert das Risiko überhaupt erst in Unterhaltsschulden getrickst zu werden. Dann braucht man sich auch keine Philosophien über das schöne Leben mit Schulden zurechtzuschnitzen. Schulden sind bei Pyker zum Glück noch keine entstanden. RE: Unterhaltsforderung - blue - 17-01-2013 (17-01-2013, 17:05)Das Nerdliche Orakel schrieb: Da ist es egal, ob der Schuldenberg 50000 oder 200000 Euro groß ist.Bei vorhandenen Schulden stimmt das vielleicht. Bei einem JA-Titel ist die Wahrscheinlichkeit, dass es erst zu einem Schuldenberg kommt, jedoch weitaus größer, als wenn man sich z.B. verurteilen läßt. |