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Einmal Chef­arzt­gattin, immer Chef­arzt­gattin gilt nicht mehr laut ARAG - Druckversion

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Einmal Chef­arzt­gattin, immer Chef­arzt­gattin gilt nicht mehr laut ARAG - p__ - 16-01-2013

Der Preis für die verlogendste Pressemeldung des Monats geht an die ARAG SE: http://www.fmm-magazin.de/familie-und-beruf-bundestag-regelt-das-unterhaltsrecht-neu-finanzen-mm_kat_id6829.html

"Einmal Chef­arzt­gattin, immer Chef­arzt­gattin. Das soll mit einem neuen Gesetz der Vergan­gen­heit ange­hören. Der Gesetz­geber hat das Unter­haltsrecht geän­dert."

Dass sich genau das Gegenteil geändert hat, wird wohl in diesem Unterhalts-Wunder-Staat nicht gross auffallen.


RE: Einmal Chef­arzt­gattin, immer Chef­arzt­gattin gilt nicht mehr laut ARAG - Mio2344 - 16-01-2013

ja normalerweise geht man erst Verträge ein wenn man das kleingedrucke alles sehr ausführlich gelesen hat. Die Ehe als Vertrag gehen doch zu viele leichtgläubig ein, das große Erwachen kommt doch für alle zu spät. Die Ehe ist wohl eines der größten Risiken die ein Mann heute noch eingehen kann.
Selbst mit einem Ehevertrag, der mir nach 6 Jahren als unsittlich ausgehebelt wird, lässt sich mein Risiko nicht minimieren. Besser also solche Risiken gar nicht eingehen, wozu sollte mir das nette Papier noch was wert sein?