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Beratungskosten / Rechnung RA - Druckversion

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Beratungskosten / Rechnung RA - Rockwurst - 02-02-2013

Hallo Freunde,

wer von euch kennt sich mit Rechnungen vom Anwalt aus?
Folgender Fall:

Ich habe eine RSV (inkl. Beratung RSV Familienenrecht) und mich aufgrund einer Unterhaltsberechnung anwaltlich beraten lassen.
Nach einem kurzen Telgespräch hieß es, dass eine Erstberatung 190,-€ kosten würde.

7.1 erster Termin bei der RAin, Fall vorgetragen Fragen wurden nicht beantwortet die RAin meinte immer, sie müsste sich da erkundigen (hier hatte ich schon ein ungutes Gefühl) zudem noch eine Honorarvereinbarung über 200€/h unterschrieben, mit dem Hinweis auf meine RSV

Im Netz nach der Anwältin gegoogelt, rausgefunden, dass sie gerade mal ein halbes Jahr ihren Anwaltschein hat.

nach 1,5 Wochen hab ich bei der RAin angerufen, da ich immer noch keinen bescheid hatte "Sie erhalten von mir heute noch ein Schriftstück"

am nächste Tag, kein Schriftstück eingegangen (Mail),
Tel Nachfrage bei der RAin " bekommen Sie heute, aber ich kann ihnen sagen, dass...." ich darauf "was ist mit dem anderen Punkt" Sie:"muss ich nach Fragen, wenn Sie wollen bekommen Sie heute noch ein Gespräch bei meinem Chef" ich hatte eingewilligt.

Nachmittags beim RA, der hat sich nur kurz meine Unterlagen (70 Seiten) angeschaut und meine Fragen beantwortet (für mich war das eher ein Erstberatungsgespräch)

Heute Post vom RA, Kostenaufstellung:

7.1 = Gespräch mit Mdt. und Aktenbearbeitung 0,5h (eig Erstberatung?)
10.1 Aktenbearbeitung 1h (RAin vermutlich)
17.1 Aktenbearbeitung (0,5h RA vermutlich)
17.1 Gespräch mit Mdt. 0,5h

Rechnung:
2h á 200€
Auslagenpauschale 20€
19% UmSt
Gesamt 499,80€

Meine Fragen:
Kann ich dagegen angehen, dass ich Geld dafür bezahlen soll, dass ein Neuling mir keine Beratung gegeben hat, sich aber auf meine Kosten schlau machen muss?
Auslagenpauschale? Ich habe keine Anrufe oder irgendetwas schrifliches erhalten. Ist das Richtig?

Wieso ist auf der Rechnung nichts von meiner RSV zul lesen? (Müsste der Anwalt nicht direkt mit der RSV abrechnen?)
Was ist mit der Erstberatung von 190€, hier ist auch nirgends die Rede von (was eig zu meinem Vorteil ist, das der erste Termin grad mal ne halbe Stunde gedauert hat und ich somit statt 190€ "nur" 100€ zahlen muss)
Ist es normal, dass die Honorarvereinbarung ohne UmSt unterschrieben wird? Mir war das nicht bewusst und ich wurde nicht darauf hingewiesen.

Also 1h sehe ich durchaus ein, die wurde vom Chef persönlich bearbeitet und der war auch Kompetent aber seine RAin hat in meinen Augen keine Leistungen mir gegenüber erbracht....

Was soll ich nun am besten machen?

Danke für helfende Antworten
Ich seh gerade, dass insgesamt 3h aufgeschrieben worden sind:
7.1 Beratung 0,5 Akteineinsicht 0,5h
10.1 Akteneinsicht 1h
17.1 Akteneinsicht 0,5h
17.1 Beratung 0,5h

Demnach scheint eine Erstberatung über meine RSV abgewickelt worden zu sein (Laut Bedingungen max 200€ je Beratung)
Weitere Frage:
Ich musste mir den RA nehmen, da JA und ich nicht der gleichen Meinung waren.
Das JA hat mir letzendlich Recht gegeben, der RA hatte direkt nichts mit dem JA zu tun.
Kann ich das JA für die Kosten belagen?


RE: Beratungskosten / Rechnung RA - holterdipolter - 02-02-2013

Hallo,

der beste Weg wäre meiner Meinung nach, deine RSV zu kontaktieren, was die zu bezahlen gedenken.

Dort sollte man sich meiner Meinung nach vorher eine Kostenzusage machen lassen, bevor man zu einen Anwalt geht.


RE: Beratungskosten / Rechnung RA - Rockwurst - 02-02-2013

(02-02-2013, 15:16)holterdipolter schrieb: Hallo,

der beste Weg wäre meiner Meinung nach, deine RSV zu kontaktieren, was die zu bezahlen gedenken.

Dort sollte man sich meiner Meinung nach vorher eine Kostenzusage machen lassen, bevor man zu einen Anwalt geht.

Kostenübernahme der RSV bis zu 200€ bei Beratung inm Familienrechtschutz (steht so in meinen Bedingungen).
Auf Kulanz kann ich bei meiner RSV nachtürlich noch plädieren


RE: Beratungskosten / Rechnung RA - Jessy - 02-02-2013

Ganz simpel: Dem Anwalt schreiben, dass du der Rechnung aus den von dir genannten Gründen (Beratung durch RAin mangelhaft, bzw. nicht existent, keine Ergebnisse der "Aktenbearbeitung" ersichtlich, bzw. erhalten) widersprichst. Dann Antwort abwarten und weitersehen.


RE: Beratungskosten / Rechnung RA - Rockwurst - 02-02-2013

Werd jetzt wohl mehrere Schritte einleiten:

a) Schreiben an das JA zwecks Aufforderung zur Kostenübernahme (hat zwar keinen Zweck, aber sie sind beschäftigt)
b) schreiben an den RA wie Jessy es vorschlägt (danke Jessy), falls jemand ein paar gute Formulierungen hat immer her damit
c) nachfrage bei der Anwaltskammer, ob hier alles mit rechten Dingen zu geht
d) Schreiben an die RSV zwecks Kulanzanfrage, RSV besteht seit 2006 und ich hatte erst einen kleinen Fall


RE: Beratungskosten / Rechnung RA - karlma - 03-02-2013

(02-02-2013, 14:40)Rockwurst schrieb: zudem noch eine Honorarvereinbarung über 200€/h unterschrieben, mit dem Hinweis auf meine RSV

Verweise den Anwalt auf die Vereinbarung. Dir als Kunde hat er den Bruttobetrag genannt. MwSt. ist da schon enthalten.

Kammer würde ich noch nicht einschalten. Für "Irrtümer" sind die nicht zuständig.

Wieso JA? Willst Du Dich von Anfang an dort lächerlich machen?

RSV würde ich kontaktieren nach Antwort des RA.