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Als Schwarzarbeiter entlarvt: Gericht verurteilt Vater zu Unterhaltszahlungen - Druckversion

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Als Schwarzarbeiter entlarvt: Gericht verurteilt Vater zu Unterhaltszahlungen - Zahlknecht - 11-02-2013

Wenn die Schwarzarbeit jetzt aufgeflogen ist könnte er ja Versuchen auf Abänderung KlagenSmile



http://eltern.t-online.de/urteil-zum-kindesunterhalt-schwarzarbeiter-sind-zahlungspflichtig/id_62121046/index


RE: Als Schwarzarbeiter entlarvt: Gericht verurteilt Vater zu Unterhaltszahlungen - p__ - 11-02-2013

Hier bereits vorgestellt: http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=3736&pid=98149#pid98149


RE: Als Schwarzarbeiter entlarvt: Gericht verurteilt Vater zu Unterhaltszahlungen - neuleben - 11-02-2013

Darunter der Link zum Unterhaltsrechner.
Welcher Service von T-Online.
Der Laden war halt schon immer ganz fix, auch als es damals darum ging, seine Aktionäre zu enteignen.
Sind quasi Enteignungsexperten, T-Online..........................


RE: Als Schwarzarbeiter entlarvt: Gericht verurteilt Vater zu Unterhaltszahlungen - Austriake - 12-02-2013

Anders rum gilt das natürlich nicht.

Meine Exe hat während der Ehe 12 Jahre lang schwarz gearbeitet. Zur Begründung ihrer Forderung nach nachehelichem Unterhalt gab sie an, während der Ehe die überwiegende Zeit nicht erwerbstätig gewesen zu sein.

Den Beweisantrag (mit drei Zeugen, die mit Exe zusammengearbeitet haben!) wischte der Richter vom Tisch mit der Bemerkung: "da keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden, hat auch keine Erwerbstätigkeit stattgefunden" - dabei habe ich den Versorgungsausgleich gar nicht in Frage gestellt. Das Geld, das Exe in diesen zwölf Jahren eingenommen hat, war natürlich "ihr" Geld und floss nicht in den gemeinsamen Haushalt. Das war schliesslich meine Aufgabe....

Austriake


RE: Als Schwarzarbeiter entlarvt: Gericht verurteilt Vater zu Unterhaltszahlungen - p__ - 12-02-2013

Klassisches Richterverhalten unter dem allesumspannenden Unterhaltsmaximierungsprinzip.


RE: Als Schwarzarbeiter entlarvt: Gericht verurteilt Vater zu Unterhaltszahlungen - karlma - 12-02-2013

Da sehen Richter auch keinen Widerspruch, wenn einmal Geld aus Schwarzarbeit volles Einkommen darstellt, ein andernmal nicht vorhanden ist, da dem Finanzamt und der Rentenkasse unbekannt.
Das Prinzip "der Mann hat zu zahlen" ist widerspruchsfrei gewahrt und darum ging es doch.