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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - Druckversion

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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - Desaster2005 - 14-02-2013

Mit der Geburt meiner Zwillinge und der Anerkennung der Vaterschaft durch mich und durch die Kindesmutter, bin ich nach dem Gesetz her unterhaltspflichtig. Dieser Unterhaltspflicht kann ich aber nach dem Gesetz nicht nachkommen, da ich ALG II beziehe. Die Kindesmutter hat ihrerseits Unterhaltsvorschuss bewilligt bekommen seit 01-12-2012.

Somit liege ich in der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Da ich einige gesundheitliche Einschränkungen habe (Gutachten der Genossenschaften) und ebenfalls verdammt schlechte Sehkraft, die es mir verbietet eine Fahrerlaubnis zu besitzen (Wurde durch einen Augenarzt bestätigt) bin ich im Bereich der Jobsuche von eh her ziemlich eingeschränkt. Ebenfalls liegen dem JA diese Unterlagen komplett vor.

Trotz alledem komme ich den Forderungen des JA nach, und habe den jeden Monat pünktlich meine „Bewerbungsbemühungen“ per Post offenbart. Da ich Aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen meinen Erstberuf nicht mehr ausüben kann und darf, habe ich mich händeringend nach allen mir zur Verfügung stehenden kostengünstigen Mitteln im Bereich meines Zweitberufs beworben. – Bundesweit wohlbemerkt.

Nun bekomme ich zum 01-02-2013 ein freundliches Schreiben vom JA (voll mit unmöglichsten Schreibfehlern gespickt), mit dem folgenden Inhalt:


„Nach Auffassung des OLG sind dem Jugendamt monatlich 20 Bewerbungen vom Unterhaltspflichtigen vorzulegen, die konkret auf bestimmte Stellenangebote zugeschnitten sind, sog. „Blindbewerbungen“ reichen nicht aus. Die durch Sie eingereichten Bewerbungsschreiben sind so verfasst, das Sie auf eineunbestimmte Vielzahl von Stellenangeboten, nur konkret auf eine bestimmte Stelle als „Bürokaufmann“ zugeschnitten sind“
Aus vorgenannten Gründen entsprechen die von Ihnen eingereichten Unterlagen nicht den gesetzlichen Anforderungen.



Ich benutze Textbausteine, und ich schreibe nicht unbedingt bei jeder Bewerbung jedes Anschreiben immer komplett neu, sondern ändere mal etwas ab, entferne etwas, füge etwas hinzu. Letztendlich mag ich mich als BKN beworben haben, aber das Berufsfeld ist so umfangreich, das es damit noch lange nicht heißt, dass man in einem Unternehmen als BKN auch eingestellt werden muss.

Ebenfalls die Begründung, es seien alles „Blindbewerbungen“, fand ich schon recht fragwürdig, da zum einen die Adressaten bekannt und ersichtlich waren, und zum anderen Stellenausschreibungen ebenfalls vorhanden waren. Es kam schon mal vor, dass der Arbeitgeber anonymisiert war, aber dann ging damit die Bewerbung direkt an die Agentur für Arbeit, die das weiterleitet.

Mittlerweile bewerbe ich mich auf ausgeschriebene Stellen als „Mitarbeiter“ im Allgemeinen.
Ich bin schon beinahe wieder der Ansicht, dass denen das auch nicht recht sein wird, oder ist das nur beabsichtigte „Panikmache“ um sich ihre toten Gäule gefügig zu machen?

Wie sieht das eigentlich mit einer Kostenerstattung der Bewerbungen aus - Schall und Rauch, wie das JA behauptet? Oder gibt es da was greifbares?


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - bubi - 14-02-2013

Frage die doch einfach nach den genauen Paragrafen dieser Gesetzlichen Anforderungen, damit du diese nochmals nachlesen und dich danach richten kannst...


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - sorglos - 14-02-2013

Welches OLG?
Welche "gesetzlichen Anforderungen"?

Das Schreiben ist die übliche Unverschämtheit eines Jugendamtes, bzw. Beistandschaft. Die werden, egal was du machst, sagen, dass es nicht ausreicht.

Der 2. Satz macht ja mal gar keinen Sinn oder kann mir jemand den logischen Inhalt erklären - mal agesehen vom Deutsch.


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - Desaster2005 - 14-02-2013

Ich meinte mit OLG Oberlandesgericht, den Namen der Stadt möchte ich nicht öffentlich machen.

@Bubi: kann ich aus Deiner "spitzen" Schreibweise folgern,das es dazu KEINE gibt? Weil mir wurde dann am Telefon scheinbar eine Lüge aufgetischt, es gäbe sie nämlich, man könne sie im Internet nachlesen. Nur das WO, hat man mir nicht gesagt.

@sorglos: Ja, "gesetzlichen Anforderungen", so steht es textgenau im Schreiben vom JA, was mir dem s.o. angegebenen Datum zugegangen ist. Ich habe es lediglich nochmals hier für das Forum genauso abgeschrieben und ins kursiv gesetzt.

Im Grunde komme ich für meine Person doch meiner gesteigerten Obligenheit nach, und wie ich gesehen habe, gibt es scheinbar auch bei der Angelegenheit Probleme in Verbindung mit dem GG, im Bezug auf die Handlungsfreiheit (Fiktives Einkommen).

Zitat:
Das Schreiben ist die übliche Unverschämtheit eines Jugendamtes, bzw. Beistandschaft. Die werden, egal was du machst, sagen, dass es nicht ausreicht.


@sorglos: Davon gehe ich eh schon beinahe aus, vor allem weil ich denen vom JA erst einmal schriftlich erklären musste, was z.B. "Blindbewerbungen" sind. Ebenfalls mußte ich denen erklären, was alles beruflich als BKN gilt, inwieweit untergeordnete Berufe, Helferjobs usw. mit darunter einzuteilen und zu zu ordnen sind.

Also weitermachen wie bisher, und Ruhe bewahren oder eher was ändern?


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - sorglos - 14-02-2013

@bubi meint: Laß die erklären!
Komm raus aus der Defensive, höre auf denen was erklären zu wollen, denn die wollen dich eh nicht verstehen. Die behaupten nur - also behaupte auch - und frage.

Ich bemühe mich ernsthaft im Rahmen meiner beruflichen und gesundheitliche Möglichkeiten und unter Rücksichtnahme auf den Umgang um Arbeit. Meine XX Bewerbungen habe ich Ihnen nachgewiesen. Mehr kann mit Rücksicht auf meine beengten finanziellen Verhältnisse als ALGII-Empfänger nicht verlangt werden
Soweit Sie diese einfach pauschal als "Blindbewerbungen" bezeichnen, sehe ich das in dieser pauschalen Form als diffamierend an und es ist unzutreffend. Sie bleiben jedes sachliche und konkrete Argument schuldig, welche der Bewerbungen Sie so herabsetzen und an welchen Kriterien Sie das messen.
Soweit Sie auf "gesetzliche Anforderungen" verweisen, bitte ich Sie um Bennung der konkreten Gesetzestexte und Paragraphen, aus denen diese hervorgehen.


Ansonsten Ruhe bewahren. NICHTS unterschreiben. Solange du ALGII- Empfänger bist, könntest du eh aufstocken.

Wenn ich es richtig verstanden haben, läuft noch keine Unterhaltklage?

Dann könntest du auch einfach einen Titel über 10€ je Kind machen und ganz gelasen eine Klage abwarten. Lies die entsprechenden Threads hier durch.


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - Desaster2005 - 14-02-2013

@sorglos: nein, soweit ich weiss, läuft NOCH keine Klage. Also bekommen die weiterhin "brav" meine monatlichen Stapel, mal mit Absagen, mal ohne. Je nachdem was ich gerade an Rückmeldungen bekomme.

Aber die KM ist meiner Meinung nach eine ganz linke Bazille, ich habe dazu hier eine Geschichte veröffentlicht, im Nachhinein ist MANN immer schlauer. Heute will ich im Endeffekt versuchen für meine Kinder das Beste rauszuholen, denn die haben das Leid unter der Person nicht verdient.


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - blue - 15-02-2013

(14-02-2013, 23:37)Desaster2005 schrieb: Aber die KM ist meiner Meinung nach eine ganz linke Bazille, ....
Isss jetz nich wahr....Tongue Seit wann hast Du das denn festgestellt?

Im Übrigen geht es mir hier im Forum so dermaßen auf den Senkel, wenn von KM oder "Kindesmutter" geschrieben wird!

Ansonsten kann ich hier nur lesen, dass obwohl eventuell das Forum studiert wurde, immer noch davon ausgegangen wird, dass man die üblichen Drohbriefe des JA für voll nimmt.

Ohne sich vorher (hier) informiert zu haben!

Und dann auch noch die Mutter der gemeinsamen Kinder als KM oder Kindesmutter zu bezeichnen, grenzt an Demenz.


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - Desaster2005 - 15-02-2013

@blue: Bleibe mal bitte auf dem Teppich! und überlege Die mal etwas Deine "Wortwahl". Auch wenn Du meinst im Internet anonym zu sein, rechtfertigt das noch lange nicht Deine infantile Ausdrucksweise Menschen gegenüber, die Du nicht kennst.

Und ganz ehrlich gesagt, interessiert es mich herzlich wenig, was Dir auf deinen "Senkel" geht, ich bin lediglich ein Mensch wie jeder andere, der auch VON Dir etwas Achtung und Respekt verdient hat. Ich tue letztendlich dasselbige, und greife auch niemanden an.

Also möchte ich Dich bitten, von Deiner infantilen Schiene mal etwas herunterzukommen, und in einem vernünftigen Ton zu kommunizieren. Und bitte, ganz ehrlich, überlasse die Diagnosen bitte Ärzten, die haben da wesentlich mehr Kenntnisse, was eine "Demenz" betrifft.

Es gibt für Deine Ausdruckweise eine gute Benennung: Wie man in den Wald hineinschreit, so schallt es wieder heraus. - Nachdenken natürlich erlaubt.

Ich hoffe, das Du dich mir von jetzt an etwas privilegisierter gegenüber verhälst.

- Danke für Deine Kenntnisnahme -


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - blue - 15-02-2013

(15-02-2013, 00:34)Desaster2005 schrieb: Ich hoffe, das Du dich mir von jetzt an etwas privilegisierter gegenüber verhälst.
Sei Dir dessen sicher!


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - g_r - 15-02-2013

(15-02-2013, 00:34)Desaster2005 schrieb: Und ganz ehrlich gesagt, interessiert es mich herzlich wenig, was Dir auf deinen "Senkel" geht, ich bin lediglich ein Mensch wie jeder andere, der auch VON Dir etwas Achtung und Respekt verdient hat.

Genau so isses.

Und ich sehe auch kein Problem mit dem Begriff "Kindesmutter".


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - Das Nerdliche Orakel - 15-02-2013

(15-02-2013, 00:14)blue schrieb: Und dann auch noch die Mutter der gemeinsamen Kinder als KM oder Kindesmutter zu bezeichnen, grenzt an Demenz.
Die "Mutter der gemeinsamen Kinder" ist die Kindesmutter, genauso wie die "Tür des Hauses" die Haustür ist und die "Tong des Tings" die Tingtong ist.


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - expat - 15-02-2013

KM und KV sind beides Juristensprech, mehr sprachliche Distanz ist kaum möglich. Warum sollten wir die Ausdrucksweise der Gegenseite treudoof kopieren?


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - Desaster2005 - 15-02-2013

@expat:Mag sein, das es dem einen oder anderen als wie Du so schön sagst "treudoof" vorkommt. Letztendlich jedoch ändert sich trotz alledem nichts an der Tatsache, das es nun einmal auch so bezeichnet wird. Egal ob juristisch gesehen oder aus jeglicher anderer Sichtweise. Heute leben wir in einer Gesellschaft, wo man im Grunde eh schon mehr oder weniger x Begriffe "abkürzt", Beispiele dafür gibt es mehr als genug. Es fängt bei den Paragraphen an, und streckt sich durch das gesamte Leben der heutigen Gesellschaft.


Trotz alledem, wäre es wesentlich informativer, den Fragestellern konkrete Antworten zu geben, anstatt mit blasphemischen Phrasen um sich zu werfen, welche letztendlich nicht einmal ansatzweise mit der eigentlichen Sachlage in Einklang zu bringen sind.


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - pudding - 15-02-2013

lieber gott du bist aber leicht reizbar... Ein dickeres Fell wäre in deiner Situation sehr vorteilhaft. Kommentare die du nicht verstehst solltest du einfach ignorieren/nicht darauf anspringen. Wie üblich sind auch hier einige Leute versammelt die eckiger/seltsamer sind als andere... können sich z.b. nur schwer zwischen dem Erwerb eines Wagens oder Stereoanlage entscheiden und das macht sie mit gelegentlichen Ausbrüchen etwas unberechenbar
also KM oder linke Bazille, was solls ? blasphemie, lol Big Grin
Geh drüber und gut.


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - blue - 15-02-2013

(15-02-2013, 07:04)expat schrieb: KM und KV sind beides Juristensprech, mehr sprachliche Distanz ist kaum möglich. Warum sollten wir die Ausdrucksweise der Gegenseite treudoof kopieren?
Eben!

In diesem Zusammenhang möchte ich gerne den Rechtsanwalt Ingo Alberti zitieren.

Pseudojuristische Begriffe, die in keinem Gesetz (Kindesvater, Kindesmutter) bzw. nicht im BGB (Besuch) stehen sowie nicht im Duden (Kindesvater, Kindesmutter) sollten stets vermieden werden. Sie helfen in der Regel dabei, Menschen und ihre Beziehungen leichter entwerten, entrechten bzw. zerstören zu können.


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - wackelpudding - 15-02-2013

Wohl wahr. Andererseits immer eindeutig. Na ja, einmal mehr daran denken, wird nicht verkehrt sein...


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - Desaster2005 - 15-02-2013

@pudding, reine Spekulationen, über einen Menschen, den man nicht einmal im Ansatz kennt. Erklärungsversuche über das "menschliche Schicksal", begründen in keiner Weise das Verhalten einer Spezies der anderen gegenüber. Ein Mensch der "unberechenbar handelt" sollte zu seinem eigenen Wohlergehen und zu dem Schutz anderer Mitmenschen eher Hilfe suchen, als das er sich an anderen Menschen, egal in welcher Art und Weise vergeht.
Jeder Mensch in unserer heutigen Gesellschaft hat seine mehr oder minder Bürgen zu tragen, aber trotz alledem sollte man einen Menschen nicht noch zusätzlich aus einer Laune heraus demütigen. Was ein Mensch für seinen Lebenstil für nötig hält, und was nicht, ist hier im Anbetracht der Dinge irrelevant. Jeder mag seinen Lebenstil anders definieren.

Allein die Aussage "also KM oder linke Bazille, was solls?", deutet schon auf eine "Menschenverachtende Denkweise" hin. Und wenn man sich über Abkürzungen wie "KM" aufregt, sollte man sich erst Recht über Abkürzungen wie "lol" seine Gedanken machen, auch wenn das letztere im Duden verzeichnet sei.


Auszug aus dem aktuellen Duden:

Kindesvater:
Substantiv, maskulin - Vater (in Bezug auf ein bestimmtes Kind)

Kindsvater:
Rechtschreibung Worttrennung: Kindsvater Verwandte Form: Kindesvater Bedeutung Vater (in Bezug auf ein bestimmtes Kind) Substantiv, maskulin 4 Aussprache Betonung: Kịndsvater

Kindesmutter:
Substantiv, feminin - Mutter (von einem bestimmten Kind)

Kindsmutter:
Rechtschreibung Worttrennung: Kindsmutter Verwandte Form: Kindesmutter Bedeutung Mutter (von einem bestimmten Kind) Substantiv, feminin 4 Aussprache Betonung: Kịndsmutter



Reizbarkeit setzen aggressive Handlungen frei oder voraus, ich bin weit davon entfernt, reizbar zu sein, ich verweise lediglich "freundlich" darauf hin, das manche Äußerungen zum einen nicht "angebracht" sind und zum anderen "nichts" mit dem eigentlichen Thema gemein haben.

Deswegen möchte ich es mir auch verbitten, und es wäre wesentlich angebrachter, mal die zum Thema gestellten Fragen entsprechend zu beantworten!


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - Skipper - 15-02-2013

Moin Desaster,
zu Deiner Frage...

(14-02-2013, 22:02)Desaster2005 schrieb: (...)
Wie sieht das eigentlich mit einer Kostenerstattung der Bewerbungen aus - Schall und Rauch, wie das JA behauptet? Oder gibt es da was greifbares?

Wenn Du noch Kunde des Jobcenters, also bedürftig bist, solltest Du Anspruch auf Erstattung der Bewerbungskosten gegen das Jobcenter haben, mW 5€/Bewerbung. Das gilt aber nur für die klassische Form mit Mappe usw.

Weitgehend üblich sind heute aber papierlose Bewerbungen per E-Mail.
Und die kosten kaum, für die gibt's nix.

Wie sieht es sonst finanziell bei Dir und Deinen Kids aus?
Kosten des Umgangs? Kindesunterhalt? Sind dazu alle Möglichkeiten des SGB II ausgelotet und ausgeschöpft?

Ist stabiler Umgang in Sicht?
.


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - pudding - 15-02-2013

(15-02-2013, 11:42)Desaster2005 schrieb: Deswegen möchte ich es mir auch verbitten,

jaja verbitte dir hier und verbitte dir da und dort Big Grin

(15-02-2013, 12:19)Skipper schrieb: Weitgehend üblich sind heute aber papierlose Bewerbungen per E-Mail.
Und die kosten kaum, für die gibt's nix.

für 20 elektronische 0815 Blitzbewerbungen gibts bei mir vom JC immerhin 20,- Smile


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - Desaster2005 - 15-02-2013

Grüß Dich Skipper.

jain, es stimmt, das ein Anspruch auf Erstattung von Bewerbungskosten besteht beim Jobcenter,aber das ist mittlerweile von etlichen Jobcentern drastisch minimiert worden. Die von Dir bezifferten 5,00 Euro waren eine "Kannbestimmung" Heute verweisen eh etliche auf die Email - Bewerbung. Auf den ersten Blick mag sie günstig erscheinen (sie wird auch nur noch mit 0,50 Euro erstattet), jedoch sobald die Ämter dann entsprechend umfangreiche Nachweise fordern, steht dem einiges an Kosten entgegen.

Als Beispiel wollen sie zum einen die Stellenausschreibung als Kopie haben, dann das jeweils dazugehörige Anschreiben. Ebenfalls eine umfangreiche Liste, wo eine komplette Bewerbungsübersicht der entsprechenden Bemühungen verzeichnet ist. Das zieht sich meist nach Vereinbarung bei uns im Turnus von 6 Monaten.

Wenn die bis zu sagen wir mal 12 Bewerbungen für die Zeit fordern, kommt da letztendlich mit den "entsprechenden" Beweisen (Nachweisen) etwas mehr zusammen als diese "lapidaren" 0,50 Euro.

Jedoch wollte ich weniger auf die Jobcenter hinaus, sondern eher auf die Jugendämter. Ob es dort eine greifbare Möglichkeit gibt, die Bewerbungskosten der "gesteigerten Obliegenheit" geltend zu machen, denn das sind letztendlich allein vom Umfang her, wesentlich höhere Kosten, und die fehlen einem an allen "Ecken und Kanten" des monatlichen Bedarfs.

Kosten des Umgangs an sich zur Zeit nur "Kleinigkeiten", Süßes, Kekse, Getränke usw. (Nichts wildes, da ich keine 10 Minuten Fußweg von den Kindern entfernt wohne) Zur Zeit ist nur "Unterhaltsvorschuß" angesetzt und wird auch Amtsweise geleistet.

Ein stabiler Umgang findet zur Zeit statt (ohne fremde Anordnung), ich habe auf das gemeinsame Sorgerecht plädiert, was die Kindesmutter zunächst vehement abgelehnt hatte, mittlerweile halte ich es aber inne.

Den Kindern scheint es finanziell noch den "Umständen entsprechend" gut zu gehen, meine finanzielle Lage sieht eher nach dem "Nicknamen" aus, aber ich habe mich vorerst damit abgefunden.

Ich hoffe mal doch, das weitgehend alles abgeschöpft ist, wenn nicht, warum bin ich dann hier? - Um mir Ratschläge und Hilfe zu holen.


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - p__ - 15-02-2013

Begriffsdiskussionen sind kein Problem, aber bitte in einem anderen Thread führen. Hier gehts nur um die Frage des Threadstarters.


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - Skipper - 15-02-2013

Desaster,
vielen Dank für die Infos.

Nachweise? Belege? Auflistungen?
Das Zeugs liegt alles auf dem Rechner, Übersicht als Excel-Tabelle.
Alles mit 'n paar Klicks in einer schlanken pdf-Datei zusammengefaßt und ab zu den Ämtern als Mail oder Fax.
Wo siehst Du, hast Du erheblichen Mehraufwand?

Du hast Sorgerecht? Gegen den Willen der Mutter?
Das ist interessant. Wie hast Du das geschafft?

Standardumgang?
Daraus können bei zwei Kids schnell 100 bis 150 € Anspruch werden.

Ob Du das SGB II voll ausschöpfst, können wir nur raten, wenn Du dazu keine Angaben machst.
.


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - Desaster2005 - 15-02-2013

@Skipper: Deine Idee ist gut, und ernsthaft, dieselbige habe ich auch schon gehabt.
Leider ist es so, das das bei uns zuständige Jugendamt (Ostdeutschland), die Sachen "grundsätzlich" umfangreich per Post haben will. Auf die Schiene mit der Email mit angehängten PDF - Dateien lassen die sich nicht ein (Sie müßten ja etwas mit ihrem "Aufwand" ausdrucken).

Ebenfalls Aussage Jugendamt im Schreiben: " Eine Möglichkeit zur Rückerstattung Ihrer Bewerbungskosten kann ich Ihnen leider nicht anbieten!"

Was im Umfang heißt:

- Jeden Monat neue Druckpatronen
- alle Zwei Monate Druckpaper (wenn nicht schon früher)
- Jeden Monat Heftmappen oder ähnliches
- Jeden Monat Umschläge A4
- eventuell noch Trenner
- Versandkosten


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - pudding - 15-02-2013

(15-02-2013, 13:17)Skipper schrieb: Du hast Sorgerecht? Gegen den Willen der Mutter?
Das ist interessant. Wie hast Du das geschafft?

ja wirklich, das würde nicht nur mich hier interessieren... Wink


RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - Skipper - 15-02-2013

Früher oder später ist der Unterhaltstitels vermutlich fällig.
Also geh dem Problem entgegen.

Laß einen Titel befristet auf Mindestunterhalt ausstellen, zahle zuverlässig.
Titel und Zahlungsbelege legst Du dem Jobcenter zur Bereinigung Deines Einkommens vor.
Mit dem JAmt solltest Du dann unterhaltstechnisch wenig zu schaffen haben!

Bezüglich des Umgangs verfaßt Du mit der Mutter eine Elternvereinbarung.
Auch diese legst Du dem Jobcenter zur Berücksichtigung vor.
.