Bedarfkontrollbetrag - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Bedarfkontrollbetrag (/showthread.php?tid=7164) |
Bedarfkontrollbetrag - 24601 - 03-03-2013 Servus ! Gilt der Bedarfskontrollbetrag bei nur einem Unterhaltsberechtigten ? Vielen Dank im voraus ! 24601 RE: Bedarfkontrollbetrag - blue - 04-03-2013 Nein, der gilt auch für mehrere. RE: Bedarfkontrollbetrag - p__ - 04-03-2013 Die Zahl der Unterhaltsberechtigten spielt nur bei der Einordnung in die Tabellengruppe eine Rolle. Wobei es schwierig sein dürfte, bei einem Unterhaltsberchtigten überhaupt an einem Bedarfskontrollbetrag zu kratzen. Ein Beispiel dazu würde mich interessieren. RE: Bedarfkontrollbetrag - 24601 - 04-03-2013 Beispiel : 1300 Netto , ein Kind 3 J alt, JA möchte den KU um eine Stufe ehöhen von 100 % auf 105 % mit der Begründung die DDT geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus. In der 2 Gehaltsstufe beträgt der Bedarfskontrollbetrag 1100 €. RE: Bedarfkontrollbetrag - p__ - 04-03-2013 Bei nur 1300 EUR Netto ist eine Heraufstufung wegen einem Unterhaltsberechtigten nicht hinzunehmen. In der untersten Stufe gibts den Bedarfskontrollbetrag nicht. RE: Bedarfkontrollbetrag - 24601 - 04-03-2013 Danke ! Frage beantwortet. |