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Umgangrecht - Druckversion

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Umgangrecht - marco1976 - 30-03-2013

Hallo,

hoffe das ich in diesem Forum evtl. den ein oder anderen Tip bekomme wie bzw. was ich nun machen soll oder muss um meine Töchter so schnell wie möglich und demnächst so oft wie es nur geht zu sehen!

Zur Vorgeschichte!

Bin seit 2002 verheiratet und haben zwei Töchter 7 und 12 Jahre alt!
Leben nun über zwei Jahre getrennt die Kinder bei ihr und haben uns bis jetzt was den Umgangsrecht mit den Kindern angeht super verständigt!
Nun steht doch die Scheidung ins Haus aus mehreren Gründen!
Nach einem Streit vor vier Wochen verweigert mir meine Frau sämtlichen Kontakt zu den Kindern! Habe auch schon einen Termin nach den Oster Ferien beim Jugendamt zwecks Beratung Umgangrecht! Meine Frau fühlt sich nun seit dem letzten Streit von mir bedroht und hat über ihre Anwältin eine Unterlassungserklärung gesendet die ich unterschreiben soll! Darf mich dann ihr und ihrem Haus nicht mehr als 20m nähern! Habe aber weder ihr noch den Kindern ein Haar gekrümmt!


Meine Frage ist wie gehe ich nun vor damit ich meine Töchter zu denen ich eine grosse und gute Bindung habe, so schnell wie möglich wieder sehen kann!
Habe nun Angst das meine Frau sich auf diesen Streit einschiesst und dieses als Grund angeben wird mir die Kinder vorzuenthalten!

Soll ich das nun erst mit dem Jugendamt oder direkt über meinen Anwalt mit dem Familiengericht klären!

Über jeden Tip bin ich sehr dankbar!

Gruß Marco1976


RE: Umgangrecht - p__ - 30-03-2013

Wenn es noch keine schriftliche Umgangsregelung gibt, dann ist jetzt der Zeitpunkt, eine herbeizuführen. Vor Gericht, wenn nötig. In der faq steht nicht ohne Grund der Tip, schnellstmöglich eine Umgangsregelung zu vereinbaren, solange man miteinander reden kann, weil im Verlauf einer Trennung oft alles in Ärger und Streit endet.


RE: Umgangrecht - blue - 30-03-2013

(30-03-2013, 21:04)marco1976 schrieb: Soll ich das nun erst mit dem Jugendamt oder direkt über meinen Anwalt mit dem Familiengericht klären!
Wann war der letzte Umgang mit den Kindern?

Je schneller Du agierst, desto besser sind die Möglichkeiten.

Das JA wird Dir nicht weiterhelfen. Aber ein Besuch bei denen kann Vorrausstzung sein für weitere Schritte.

faq schon durch?
http://www.trennungsfaq.com/jugendamt.html


RE: Umgangrecht - marco1976 - 30-03-2013

Bezüglich einer Regelung hatten wir kurz nach der Trennung ein Schreiben aufgesetzt das die Kinder bei meiner Frau wohnen und ich jedes 2. WE oder auch mehrer hintereinander je nach Wunsch der Mädels die Kinder bei mir habe und 2 Tage in der Woche Nachmittags mit den Kindern etwas unternehmen darf!
Das ist bisher auch super umgesetzt worden ist!
Nun sind es zwar erst 4 Wochen her (die mir aber schon zu lange sind) als ich meine kinder das letzte mal bei mir hatte habe aber nun Angst das es sich hin zieht bis ich sie wieder sehen darf!


RE: Umgangrecht - Ibykus - 30-03-2013

Wird ein praktizierter Umgang basierend auf elterlicher Absprache einseitig unterbrochen, dann können nur sehr triftige Gründe ein solches Verhalten rechtfertigen. Da nun die Mutter seit vier Wochen Umgang weder unterstützt noch zuläßt, besteht ausreichender Anlaß für die Befürchtung, dass Entfremdung eintritt.

Dieser Zustand ist die klassische Situation, die eine einstweilige Anordnung zur Regelung des Umgngs erforderlich macht.

Ich würde keinen Tag verschwenden und sofort handeln!

Kurze Sachverhaltdarstellung, das bisher der Umgang bei gegenseitiger Absprache zufriedenstellend funktioniert hat. Aus Deinerseits nicht nachvollziehbaren Gründen hat die KM den Umgang nicht nur vorübergehen eingestellt und Dir wahrheitswidrig unterstellt, Du hättest dies und das und jenes "verbrochen" . Man hätte Dir eine Unterlassungserklärung zur Unterschrift vorgelegt, wonach Du Dich verpflichten sollst .....

In der Angelegenheit ist Eile geboten weil wegen der vorgeschobenen Begründung zu befürchten steht, dass Deine Kinder gegen Dich eingestellt werden und dadurch künftiger Umgang vereitelt werden soll....

Weg mit dem Ding und sofort gestern in den Gerichtsbriefkasten (oder die Sache mit Stempel "Z" für "flash" (= defcon one) zum Rechtsanwalt).


RE: Umgangrecht - bio - 30-03-2013

Ich verstehe nicht, warum der Wunsch der Mädels jetzt nicht mehr zählen soll. Aus den 4 Wochen können schnell 4 Monate werden. Streit gibt es auch unter zusammen lebenden Eheleuten, ohne dass einem die Kinder entzogen werden.
Da Du noch verheiratet bist, habt ihr beide das vollständige Sorgerecht. Deine Frau hat null Recht, Dich so einfach von den Kindern zu trennen. Schon gar nicht, da Du regelmäßig Umgang mit den Kindern hattest. Ich würde die Kinder weiterhin so wie bisher von der Schule abholen und zu den Zeiten zurückbringen. Wenn Deiner getrennt lebende Ehefrau das missfällt, erklärst du ihr, dass dann ein Gerichtsverfahren nötig sein wird, da Du für die Kinder der erlebbare Vater bleiben willst und Du auf dem Recht der Kinder nach Umgang mit dem leiblichen Vater bestehst.
Verkneife Dir auf jeden Fall Kriecherei. Du und die Kinder ihr habt ein Recht euch regelmäßig zu sehen. Was 10 Jahre funktioniert hat, kann nicht von heute auf morgen einfach so von der Mutter beendet werden. Basta!


RE: Umgangrecht - marco1976 - 30-03-2013

Ich werde am Dienstag zu meinen Anwalt gehen und er soll direkt den Antrag beim Familiengericht stellen! Will und kann nicht länger warten habe Angst das die Mädels mir entfremden!
Meine Frau versucht diesen Streit als Grund zu nehmen das ich nun der böse Papa bin! Fakt ist ich stand vor vier Wochen bei ihr vor der Haustür und habe gefragt ob ich meine Kinder sprechen kann nachdem sie schon am Telefon den Kontakt verweigert hatte! Leider hat mich das so emotional aufgeregt das ich an der Türe gerüttelt habe! Ich wollte aber nicht rein sondern war so wütend und traurig zu gleich! Sie hat direkt die Polizei gerufen!
Ich habe dann noch ganze 20min auf der Strasse gewartet um selbst mit der Polizei zu sprechen! Um die Sache zu klären! Es kamen dann ganze 2 Einsatzwagen! Würde gerne wissen was meine Frau am Telefon erzählt hat! OK habe dann mit den Beamten gesprochen und erklärt warum ich mich mit meiner Frau gestritten habe! Der Beamte der im Haus bei meiner Frau war sagte zu mir das meine Frau keine Anzeige stellt sie würde mit mir am nächsten Tag telefonieren wollen und für ihn ist alles erledigt! Er könnte auch nichts aufnehmen da nichts zu Bruch gegangen ist! Nun will meine Frau aber eine neue Haustüre von mir! Ich hätte sie kaputt getreten!
Denke doch das ich mich da auf die Aussage des Polizisten beziehen werden!


RE: Umgangrecht - Ibykus - 30-03-2013

(30-03-2013, 22:34)bio schrieb: Ich würde die Kinder weiterhin so wie bisher von der Schule abholen und zu den Zeiten zurückbringen.
wenn die Möglichkeit dazu besteht auf jeden Fall!
Das würde ich auch ohne Sorgerecht so machen (hab' ich ja auch Wink )

Allerdings könnte dann das Eis, auf dem die einstweilige Anordnung steht, "dünn" werden, sodass dann -solange Umgang faktisch praktiziert werden kann- ein normaler Antrag zur Regelung ausreichen würde.

Meistens stänkern die Mütter dann aber in der Schule rum und "verbieten" dem Lehrpersonal die Herausgabe an den Vater.
Je nachdem wie sich die Kinder verhalten, funktioniert das gelegentlich - leider.
Dann muss man hart sein und bestimmt auftreten. Keinesfalls nachgeben!
Du bist der Vater. Du hast das Sagen. Wenn Dir jemand ins Wort fällt, sofort Liegestütze anordnen und 10 Minuten lang in Grundstellung Dein Auto anschauen lassen.....


Umgangrecht - Clint Eastwood - 30-03-2013

Solche Aktionen sind zwar verständlich, werden aber gegen Dich verwendet.
Dies in Zukunft strikt unterlassen.

Mütter dürfen alles, Väter dürfen sich keinen Fehler erlauben.

Du brauchst nicht unbedingt einen Anwalt, um Umgang zu beantragen.
Setze selbst eine Umgangsregelung auf und stelle bei Gericht Antrag auf Umgang (da gibt es freundliche MitarbeiterInnen, die Dir dabei helfen (Rechtsantragstelle)).

Anwalt kostet Dich gleich 500 Euro..


RE: Umgangrecht - Ibykus - 30-03-2013

(30-03-2013, 22:58)marco1976 schrieb: Leider hat mich das so emotional aufgeregt das ich an der Tür gerüttelt habe!
Das ist auch verständlich, wenn einem die eigenen Kinder vorenthalten werden.
Außerdem hatte sie Dich vermutlich provoziert. Denn wegen des Gekicher, das Du von innen gehört hast, musstest Du davon ausgehen, dass sie sich mit einer Freundin über Dich lustig macht....


RE: Umgangrecht - blue - 30-03-2013

(30-03-2013, 22:58)marco1976 schrieb: Es kamen dann ganze 2 Einsatzwagen die ich aber freundlich an der Strasse begrüsste!
Sehr schön, dass "DU" sie freundlich begrüßt hattest.

Informiere Dich bitte vorher, bevor Du so einen Scheiß veranstaltest! Angry


RE: Umgangrecht - bio - 31-03-2013

Leider hat mich das so emotional aufgeregt das ich an der Türe gerüttelt habe!

Ja die Ex-Frauen, damit provozieren sie Dich. Nun ja, jetzt hast du es einmal hinter dir und ab jetzt heißt es ganz kühl bleiben und lächeln. So schnell dreht man Dir auch keinen Strick daraus. Immerhin warst Du bist jetzt eine sichere Bank für Deine Kinder und hast regelmäßig Umgang wahrgenommen.
Dass die Ex Dir nach so langer Zeit plötzlich und ohne Vorwarnung den Umgang verbietet, kann schon mal die Emotionen hochkochen lassen.Du hast eben mit Nachdruck auf eine Regelung gepocht Smile


RE: Umgangrecht - marco1976 - 03-04-2013

Komme ich als Privatperson an ein Protokoll / Bericht vom Polizeieinsatz?


RE: Umgangrecht - marco1976 - 12-04-2013

So Termin beim JA hinter mir! Leider ist nun das eingetroffen was meine größte Angst war! Die Kinder haben sich nun negativ über mich geäußert bezüglich dem Streit mit meiner Frau! Die große wäre von mir enttäuscht und die kleine hat Angst da ich ja gesagt hätte ich will sie mit nehmen und nicht mehr zur Mama zurück bringen! Wie sie darauf kommt kann ich mir vorstellen, gesagt habe ich dieses nie!
Ja die vier Wochen haben wohl viel kaputt gemacht was das gute Verhältniss angeht das ich mit den Mädels bis vor dem besagten Streit mit meiner Frau hatte!
Gut da muss ich nun durch!
Von der Dame im JA war ich eigentlich positiv überrascht da meine Frau wohl nichts gegen einen Umgangskontakt hätte (offiziell) soll ich mich nun den Kindern langsam wieder nähern! Habe nun in einer Woche ein Gespräch mit meiner Frau beim JA! Kurz danach soll ein Treffen mit den Kindern beim JA erfolgen!
Danach wieder eine Regelung das ich z.B. die Kinder Freitags von der Schule abhole und wieder Montags zur Schule bringe!
Das wäre für mich eine gute Lösung erstens wäre das für mich ein langes WE mit den Kindern und ich muss mich meiner Frau nicht nähern! Den Kontakt mit ihr würde dann per Email statt finden! Man hat nunmal zusammen Kinder und da müssen diverse Sachen besprochen werden!
Wenn mit meiner Frau doch keine Einigung zustande kommt, würden wir ein Mediationsgespräch beim Familiengericht bekommen!Das wäre noch ein Schritt vor der Klage!
Gut werde wohl nun die Woche noch abwarten!


RE: Umgangrecht - marco1976 - 29-04-2013

HILFE!!!!!!

Das JA hilft mir keinen Schritt weiter! Die nette Dame war nun eine Woche krank ab Mittwoch zwei Wochen Urlaub! Aber sie könne mir eh nicht helfen wenn die Kinder mich nicht sehen wollen!
Laut meiner Nochfrau wollen sie mich nicht sehen!

Anwalt stellt nun den Antrag bei Familienegericht! Aber ich kann doch nicht noch Wochen oder Monate warten bis das Gericht mal etwas entscheidet! Da bis dahin wohl die Entfremdung noch größer wird!

Was kann ich nun tun um mit den Kindern einmal zu sprechen ohne das meine Nochfrau wieder ein Faß aufmacht und die Polizei ruft!
Will meinen Kindern schon den Stress ersparen aber mir muss doch mal die Möglichkeit gegeben werden einmal mit den Kindern zu sprechen!


AW: Umgangrecht - Antragsgegner - 29-04-2013

Mein Anwalt sagte das solche Anträge in 1 bis 2 Wochen behandelt werden.

Habe auch den Antrag gestellt und hoffe das bald was passiert.


RE: Umgangrecht - marco1976 - 29-04-2013

Danke hört sich gut an! Das Problem ist das ich nun sieben Wochen gewartet habe um den Weg übers JA zu gehen! Aber da habe ich mir selber ein Eigentor geschossen!


RE: Umgangrecht - Knecht - 29-04-2013

Ja hast Du leider!
Ich musste ganze sechs Wochen warten bis ich mein Kind endlich wieder bei mir haben durfte.
Vom Antrag bis zu Verhandlung sind bei mir genau 28 Tage vergangen.
Ab sofort direkt über den Anwalt Dampf machen.
Ich drücke Dir ganz fest die Daumen. Ich hatte diese Situation vor ca. einem halben Jahr. Daher mein Mitgefühl und Aufmunterung!!!!


RE: Umgangrecht - Antragsgegner - 30-04-2013

Ja muss euch auch enttäuschen. Mir wurde mitgeteilt dass die Verhandlung Anfang Juli is... ich könnt sowas von k....

Das sind dann insgesamt gut 10 Wochen seit dem letzten Kontakt... sehr geil! Danke Deutschland.

Dazu fordert das Gericht eine Beistandschaft fürs Kind vom JA, das JA soll die Verhandlung "vorbereiten" und Gespräche führen... ganz klasse...


RE: Umgangrecht - iglu - 30-04-2013

Niemand hat dir verboten, dein Kind zu sehen oder abzuholen. Strafbar machst du dich nicht.

Such deine Eier zusammen und los gehts. An die einfachsten Dinge denkt man in solchen Situationen nicht. Ich dachte auch nicht dran, bzw. ist man so ein guter Untertan, dass man das wie selbstverständlich ausschließt.


RE: Umgangrecht - Ibykus - 30-04-2013

(29-04-2013, 22:21)marco1976 schrieb: Anwalt stellt nun den Antrag bei Familienegericht! Aber ich kann doch nicht noch Wochen oder Monate warten bis das Gericht mal etwas entscheidet!
Zwei Monate hast Du nun Deine Kinder nicht gesehen. Welchen Antrag hat Dein Anwalt gestellt?

Hier muss eine Regelung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren beantragt werden. Die Voraussetzungen liegen vor!
Notfalls muss bis zur Entscheidung in der Hauptsache begleiteter Umgang stattfinden.

Sag Deinem RA, es ginge nicht um die Herausgabe einer Wanduhr sondern darum, im Wege einer gerichtlichen Eilentscheidung eine Entfremdung vorzubeugen!

Und Iglu sieht das ganz richtig! Wo Dir Kontakt nicht verboten ist, musst Du ihn unter allen Umständen herbeiführen (ohne nachteiilg auf Deine Kinder einzuwirken)!


RE: Umgangrecht - sorglos - 30-04-2013

(29-04-2013, 22:21)marco1976 schrieb: Anwalt stellt nun den Antrag bei Familienegericht! Aber ich kann doch nicht noch Wochen oder Monate warten bis das Gericht mal etwas entscheidet! Da bis dahin wohl die Entfremdung noch größer wird!
Du delegierst auf andere, statt selber Verantwortung zu übernehmen. Hoffst erst aufs JA und nun auf deinen Anwalt. Das JA macht die übliche zeitverwendende Arbeitsverweigerung und der Anwalt wohl Business as usual...

@Ibykus hatte schon vor einem Monat recht (gehe direkt zu Gericht...) und heute wieder.

Liegt dir der Antrag deines "Anwaltes" überhaupt vor? Was steht drin? Ist einstweiliger Rechtsschutz beantragt?


RE: Umgangrecht - marco1976 - 01-05-2013

Hallo,

ihr habt ja eigentlich Recht es kann mir keiner verbieten meine Kinder zu sehen! Das Problem ist nur das wenn ich bei meiner Frau auftauche sie wieder die Polizei ruft oder sonst einen Terz veranstaltet und ich meinen Kindern den Stress nicht mehr zumuten möchte!
Mein Anwalt hat den Antrag auf Umgangregelung und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt! Mit dem Vermerk das meine Frau den Umgang blockiert und unterbindet!


RE: Umgangrecht - Knecht - 03-05-2013

Kann ich leider sehr gut nachvollziehen!

Gedulde Dich noch kurz, das wird noch. ABER!
Erwarte von meinem Anwalt Wasserstandsmeldungen, ruf ihn ruhig an. Du zahlst genug!!!!!


RE: Umgangrecht - marco1976 - 04-05-2013

Habe heute eine Ladung vom Amtsgericht bekommen, in drei Wochen soll meine Frau dann mit den Mädels dort erscheinen da unsere Kinder bezüglich einer Umgangsregelung befragt und angehört werden sollen!
Hat jemand Erfahrungen wie so etwas dort abläuft?
Was kann passieren wenn schon eine starke Entfremdung eingesetzt hat?
Ich bin ja nun der böse Papa der das Gericht einschaltet leider habe ich ja keine andere Möglichkeit meine Kinder zu sehen!