Besuch vom GV - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Besuch vom GV (/showthread.php?tid=7308) |
Besuch vom GV - CheGuevara - 08-05-2015 Tja, das kenne ich leider auch. War diese Woche wieder bei Gericht, da ich mehr Umgang zur Unterstützung angestrebt hatte. Krachend untergegangen. Aussage Richterin: eine Vier (mit Tendenz zur Fünf) in Mathe reicht vollkommen aus. Aussage Jugendamt-Tusse: Vater macht dem Kind zu viel Druck und behindert damit, dass Kind Selbstbewusstsein aufbauen kann. Es ist an der Zeit, den Kampf aufzugeben und mich vom Kind sukzessive zu verabschieden. Das wird nichts mehr ... RE: Besuch vom GV - Petrus - 08-05-2015 Aufgeben würde ich es nicht. Aber den Antragsdruck zu reduzieren, wenn nichts dabei rauskommt, ist sinnvoll. Besuch vom GV - CheGuevara - 08-05-2015 Immer eine Frage der finanziellen Ressourcen und der eigenen Energie! Game over Tilt! Besuch vom GV - CheGuevara - 08-05-2015 Die allwissende Richterin kam zum Ergebnis, ich würde dem Kind nicht gut tun . Will aber hier den Thread eines lieben Trennungsvaters nicht schrotten, insofern Over and Out ... Ende Gelaende RE: Besuch vom GV - Petrus - 09-05-2015 (08-05-2015, 22:32)CheGuevara schrieb: Will aber hier den Thread eines lieben Trennungsvaters nicht schrotten, insofern mach einen neuen auf RE: Besuch vom GV - Blumentopferde - 22-05-2015 Mir wird vorgeworfen, dass ich gegen meine Bewährungsauflagen verstossen habe. Wer sieht das noch so? Ich zahle jeden Monat, seit dem 10.4.2015, 50€ an die Ratte der Ex. Überwiesen wurde das Geld im 1. Monat am 10. und jetzt am 18.5. Hier der Gerichtsbeschluss (Urteil 170er): http://www.trennungsfaq.com/forum/attachment.php?aid=1016 Hier das Schreiben vom AG: RE: Besuch vom GV - p__ - 22-05-2015 Laut Beschluss war im April am 10.4. zu zahlen. War also korrekt von dir. Für den Mai war kein Datum vorgeschrieben. Also gilt §1612 Abs. 3 BGB. Demanach hast du im Mai zu spät gezahlt. RE: Besuch vom GV - holterdipolter - 22-05-2015 auf die Schreiben würde ich nicht zurückschreiben. Wenn du die Bedingungen in den Bewährungsauflagen erfüllen möchtest, würde ich an deiner Stelle zukünftig rechtzeitig die Raten spätestens bis zum 3ten jeden Monats überweisen. RE: Besuch vom GV - Austriake - 22-05-2015 (22-05-2015, 09:13)Blumentopferde schrieb: Mir wird vorgeworfen, dass ich gegen meine Bewährungsauflagen verstossen habe. Schick dem Gericht die Überweisungsbelege. Weigere dich, das Geld direkt auf das Konto der Exe zu zahlen (das ist nämlich das Ziel ihrer Falschaussage, Du hättest im Mai keinen Unterhalt gezahlt. Du hast ja, aber nicht an sie, sondern an ihre Anwältin - die Dir ja hoffentlich vorher ihre Vollmacht bestätigt hat, das Geld entgegenzunehmen). Begründung: wenn Du das Geld der Exe direkt aufs Konto zahlst, ist mit erneuter Falschbeschuldigung zu rechnen. Die Zahlung über das Konto der Anwältin wird deshalb gewählt, um Zeugen für die ordnungsgemässe Abwicklung zu haben. Beweis: das Schreiben, das Du uns hier reingestellt hast. Das ist eine astreine Falschbeschuldigung mit dem Ziel dich zu schädigen (anbei: könnte das relevant sein für § 1579 BGB?). RE: Besuch vom GV - Petrus - 22-05-2015 Sieht nach unklarer Kommunikation aus. Laut Deiner Aussage hast Du die 50€ rechtzeitig gezahlt. Hast Du berücksichtigt, das Banküberweisungen ein bis zwei Tage dauern? Dann steht da, dass Du aufgrund verspäteten Zahlungseingang an die Anwältin gebeten wurdest, direkt an die Mami zu zahlen und diese den Zahlungseingang aber nicht bekommen hat. Kann es sein, dass Du eventuell weiter an die Anwältin gezahlt hast? RE: Besuch vom GV - wackelpudding - 22-05-2015 Er hat im Mai zu spät gezahlt - zukünftig sollte er pünktlich zahlen. Maßgeblich ist -Unterhaltsleistungen sind Bringschulden- der Zeitpunkt des Zahlungseinganges auf dem ihm benannten Konto. RE: Besuch vom GV - Blumentopferde - 22-05-2015 Und wie genau ist "pünktlich" im Urteil definiert? RE: Besuch vom GV - Petrus - 22-05-2015 Wie p schrieb: Zahlungseingang bis zum 3ten des Monats. RE: Besuch vom GV - p__ - 22-05-2015 Argumentieren würde ich so: "Für April habe ich eindeutig korrekt bezahlt, siehe Urteil. Da ich monatlich weiter zahlen soll, habe ich in derselben Monatswoche den nächsten Monat weiter bezahlt. Wäre Anderes verlangt gewesen, hätte der Richter das so spezifiziert, wie er es für April getan hat." RE: Besuch vom GV - Petrus - 22-05-2015 @p er hat im Mai erst am 18ten gezahlt RE: Besuch vom GV - p__ - 22-05-2015 Ja, aber das ist ein Montag, sieh mal in den Kalender. Die Überweisung hat er in der Kalenderwoche vorher gemacht. RE: Besuch vom GV - wackelpudding - 22-05-2015 Ist vielleicht wichtig, damit der Eindruck einer vorsätzlichen Pflichtverletzung relativiert wird - aber zahlen muss er mMn zukünftig doch bis zum 3. RE: Besuch vom GV - Blumentopferde - 22-05-2015 Wenn ich nicht bis zum 3. eines Monats bezahlt habe sondern erst am 18. verstosse ich gegen meine Bewährungsauflagen? Für mich steht da, für jeden nachlesbar: "zahlen monatlich ab dem 10.4." - habbich = fertig RE: Besuch vom GV - p__ - 22-05-2015 Argumentiere so, aber rechne damit dasss es künftig der Monatsanfang sein wird. RE: Besuch vom GV - Blumentopferde - 08-06-2015 update zum 170er: Ich frage mich ernsthaft für wen MEIN Anwalt eigentlich arbeitet RE: Besuch vom GV - Austriake - 08-06-2015 (08-06-2015, 09:15)Blumentopferde schrieb: update zum 170er: Nachdem das der Anwalt ohne Rücksprache und ohne Abstimmung mit Dir verbrochen hat, soll er das jetzt in Ordnung bringen. Egal wie, ist seine Sache. An deiner Stelle würde ich einen Teufel tun und Geld auf das Konto der Exe zahlen. Immer schön zu treuen Händen ihres Rechtsbeistands, damit hast Du immer einen gerichtsfesten Nachweis. RE: Besuch vom GV - Blumentopferde - 08-06-2015 update zur Abänderungsklage: wie bereits zum 170er gesagt: Für wen arbeitet MEIN Anwalt eigentlich? Die Info, dass die Klage schon durch ist, habe ich erst nach Anfrage und 4 Wochen NACH der Verhandlung bekommen. (08-06-2015, 09:20)Austriake schrieb: Nachdem das der Anwalt ohne Rücksprache und ohne Abstimmung mit Dir verbrochen hat, soll er das jetzt in Ordnung bringen. Egal wie, ist seine Sache. Meine Mail davor: Zitat:Hallo Herr Anwalt, RE: Besuch vom GV - Petrus - 08-06-2015 @BTE Wenn Du Deinen Anwalt behalten willst, ist es ratsam, ihn sachlich auf die Fehler hinzuweisen. Konfrontation führt irgendwann zum Zerwürfnis und neuem Anwalt. Ich habe mehr als zehn Anwälte verschlissen. Fehler haben sie alle gemacht. Aber das Ende kam immer damit, dass ich bzgl. der Fehler deutlich wurde. Jeder neue Anwalt hat noch mehr Geld gekostet und danach die gleichen oder neue Fehler gemacht. Beliebte Fehler waren: - Abmachungen nicht einhalten - Akten nicht weiterleiten - Geheimabsprachen mit der Gegenseite (zum Wohl des Kindes) - Versäumen von Fristen - Geldgier - Inkompetenz Besuch vom GV - CheGuevara - 09-06-2015 Anwälte können nicht so frei agieren wie wir uns das vorstellen. Zum Einen stehen sie unter der Knute des Gerichts - Richterinnen können sehr nachtragend sein - und andererseits leben sie in einem Betiehungsgeflecht. Insofern ruhig mal Dinge selbst und ohne Anwalt unternehmen, wenn es nicht in laufendes Strafverfahren geht oder ansonsten Anwaltszwang herrscht. Anwälte brauchen gelegentlich Fristsetzungen, nur dann geht's um was. RE: Besuch vom GV - Blumentopferde - 30-06-2015 Pfändungsfreigrenzen werden angehoben Das Existenzminimum – laut Pfändungstabelle ein monatlicher Grundfreibetrag, der nicht gepfändet werden darf – steigt am ersten Juli von 1045,08 auf 1073,88 Euro. Auslöser ist die Erhöhung des Grundfreibetrages im Einkommensteuergesetz zum ersten Januar von 8130 auf 8354 Euro. Er bildet die Grundlage für die Pfändungstabelle. Erhöht werden entsprechend auch die Freigrenzen bei unterhaltspflichtigen Personen. Quelle: http://www.welt.de/finanzen/article143296395/Das-aendert-sich-am-1-Juli-fuer-die-Deutschen.html |