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OLG Schleswig 10 UF 81/12: Verwirkung des Trennungsunterhalts wegen Mißbrauchsvorwurf - Druckversion

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OLG Schleswig 10 UF 81/12: Verwirkung des Trennungsunterhalts wegen Mißbrauchsvorwurf - borni - 12-04-2013

OLG Schleswig-Holstein vom 21.12.2012, Az. 10 UF 81/12

Die Ehefrau verspürte große Eifersucht, weil die gemeinsamen Kinder sich gegen sie entschieden hatten und weiter beim Ehemann lebten. Dies veranlasste die Ehefrau, ihrem Mann mehrfach vorzuwerfen, er habe die bei ihm verbliebenen Kinder sexuell genötigt.

Sie zeigte den Mann wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs bei der Staatsanwaltschaft sowie wegen Steuerhinterziehung beim Finanzamt an.

Ein großes Eigentor. Ihr Unterhaltsanspruch ist damit verwirkt.
http://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/verwirkung-des-trennungsunterhalts-durch-schwere-verfehlung_220_173416.html
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RE: OLG Schleswig 10 UF 81/12: Verwirkung Trennungsunterhalt wegen Mißbrauchsvorwurf - p__ - 12-04-2013

Solche Anzeigen waren schon immer Grund für Unterhaltsverwirkung. Nicht nur Anzeigen und nicht nur Falsche: Anschwärzen beim Finanzamt verwirkt auch den Unterhalt, sogar dann wenn der Ex wirklich Steuern hinterzogen hat. Das ist der Rest "nacheheliche Solidarität", die auch der Unterhaltsberechtigte einhalten muss.


RE: OLG Schleswig 10 UF 81/12: Verwirkung des Trennungsunterhalts wegen Mißbrauchsvo - lordsofmidnight - 12-04-2013

Vielleicht eine gar nicht so schlechte Taktik für Väter? Andeutungen machen, Gerüchte streuen über Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, geheime Konten etc. Dazu noch Streit mit der Ex vom Zaun brechen. Könnte eine Menge Unterhalt sparen.