LSG NRW, L 7 AS 1911/12 - Keine Bagatellgrenze bei Fahrtkosten für Umgang - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Information (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Gerichtsurteile (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: LSG NRW, L 7 AS 1911/12 - Keine Bagatellgrenze bei Fahrtkosten für Umgang (/showthread.php?tid=7403) |
LSG NRW, L 7 AS 1911/12 - Keine Bagatellgrenze bei Fahrtkosten für Umgang - Sixteen Tons - 24-04-2013 Kurz und knapp: 1.) Fahrkosten zur Ausübung des Umgangsrechts sind nicht aus der Regelleistung anzusparen. 2. ) Freibeträge aus Erwerbstätigkeit sind dem Leistungsberechtigten zu belassen. Es fehlt eine gesetzliche Grundlage zur Deckung atypischer Bedarfe aus dem Freibetrag. https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=160405&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= Revision ist zugelassen. RE: LSG NRW, L 7 AS 1911/12 - Keine Bagatellgrenze bei Fahrtkosten für Umgang - MasterOfDesaster - 24-04-2013 ist das gut? Könnte ich, da mein Sohn 650 km von mir weg wohnt und ich 3 mal im Jahr da runter fahre, dann 650 * 0,30 cent * 3 pro Jahr anrechnen lassen? RE: LSG NRW, L 7 AS 1911/12 - Keine Bagatellgrenze bei Fahrtkosten für Umgang - Sixteen Tons - 24-04-2013 (24-04-2013, 10:42)MasterOfDesaster schrieb: ist das gut? Im SGB II-Bezug kann die Übernahme der Kosten beantragt werden, sowohl für Hin- als auch für die Rückfahrt. Mit Privat-KFZ sind jedoch nur 0,20 Cent je Kilometer anzurechnen. Ansonsten eben Kostenvoranschlag für Bahn- Fernbus- oder Flugticket einreichen. Die Kosten für die Übernachtung vor Ort gehören übrigens auch dazu. Demnach also 1300 * 0,20 * 3. Über die Häufigkeit der Umgangskontakte muß man sich mit dem Grundsicherungsträger erfahrungsgemäß beharken. Da führt die Justiz gerne die Grenze der Sozialisierung von Trennungs-/Scheidungsfolgekosten an. RE: LSG NRW, L 7 AS 1911/12 - Keine Bagatellgrenze bei Fahrtkosten für Umgang - MasterOfDesaster - 24-04-2013 Geburtstag, Ostern und Weihnachten würde ich als Pflichttermine angeben. Dämnächst auch noch 2x1 Woche Urlaub. Könnte das gehen? RE: LSG NRW, L 7 AS 1911/12 - Keine Bagatellgrenze bei Fahrtkosten für Umgang - Sixteen Tons - 24-04-2013 Beantrage es einfach. Kannst du formlos machen. Dieses Forum sollte reichlich Hinweise zum Antragsprozedere enthalten. RE: LSG NRW, L 7 AS 1911/12 - Keine Bagatellgrenze bei Fahrtkosten für Umgang - sorglos - 24-04-2013 (24-04-2013, 11:24)MasterOfDesaster schrieb: ...würde ich als Pflichttermine angeben.Was du als "Pflichttermine" betrachtest, mußt du auch belegen können: D.h. es muss eine grundlegende Elternvereinbarung (= Elternautonomie nach Art. 6 GG) geben (oder ein ersetzendes Umgangsurteil). Nur daraus ergeben sich diese und andere Pflichttermine. Ansonsten, wie @ST schrieb: einfach beantragen. RE: LSG NRW, L 7 AS 1911/12 - Keine Bagatellgrenze bei Fahrtkosten für Umgang - Sixteen Tons - 04-11-2013 Die Sache ist vor das BSG gegangen. Rechtskraft gibt es nur, wenn beide Parteien von der Einlegung von Rechtsmitteln innerhalb der Frist (Steht im Beschluß/Urteil) keinen Gebrauch machen. http://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Rechtsfragen/Senat_14.pdf?__blob=publicationFile Hier 3. Seite, 2. Eintrag. Aktenzeichen: B 14 AS 30/13 R Das kann noch eine Weile dauern. |