Auf der sicheren Seite - Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=16) +--- Thema: Auf der sicheren Seite - Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb (/showthread.php?tid=7422) |
Auf der sicheren Seite - Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - samana - 27-04-2013 Liebe Rechtserfahrenen, ab was für einen Minimalbetrag zum Unterhalt eines minderjährigen Kindes kann man sicher sein, dass man nicht rechtswidrig nach §170 Stgb verurteilt werden kann, also zumindest in höherer Instanz gewinnen wird? Unregelmäßig 20-30€? Wie ist es, wenn man beweisen kann, dass man gar nichts verdient? Ist Gesundheit z.B. Schizophrenie ein Argument? best samana RE: Auf der sicheren Seite - Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - beppo - 27-04-2013 Vor Gericht gibt es keine Sicherheit. Schon gar nicht für Väter in Familiensachen. Nichts zu verdienen schützt dich nicht. Es reicht, dass du verdienen könntest. Ja, wenn du den gerichtlich bestellten Gutachter davon überzeugen kannst, dass du so meschugge bist, dass du nicht mal Papiertüten kleben kannst. AW: Auf der sicheren Seite - Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - Petrus - 27-04-2013 Der Mindestsatz von 267 € /Monat reicht, um Strafverfolgung zu vermeiden. Allerdings - wie beppo schreibt - wird Dir der Rest dann im kostenpflichtigen Zwangsverfahren abgenommen. Wenn Du absolut Leistungsfähigkeit bist, das muss man erstmal hinbekommen, werden Verwandte in gerader Linie unterhaltspflichtig - Grosseltern z.B. RE: Auf der sicheren Seite - Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - p__ - 27-04-2013 Die Voraussetzungen für eine Verurteilung sind nicht an einen bestimmten Geldbetrag gebunden. Die Voraussetzungen findest du hier im Forum z.B. unter http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=21 http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=3980 http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=1572 http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=3983 http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=4560 Informationen zum Delikt u.a. hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=4155 http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=7065 http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=3951 http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=7187 http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=5421 http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=7056 Das faq-Kapitel hier: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#unterhaltspflichtverletzung ...und noch -zig weitere Threads im Forum. Empfehlenswert wäre, wie auch schon bei deinen anderen Fragen, wenigstens erst eine oberflächliche Recherche durchzuführen und dann spezielle Fragen zu stellen. Erst wenn du wenigstens die allerersten Grundlagen kennst, wird dir eine Antwort etwas nutzen können. RE: Auf der sicheren Seite - Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - Leutnant Dino - 27-04-2013 (27-04-2013, 13:05)p schrieb: Empfehlenswert wäre, wie auch schon bei deinen anderen Fragen, wenigstens erst eine oberflächliche Recherche durchzuführen und dann spezielle Fragen zu stellen. Erst wenn du wenigstens die allerersten Grundlagen kennst, wird dir eine Antwort etwas nutzen können. Das gesamte Thema wurde hier im TFAQ absolut erschöpfend bearbeitet und behandelt. 14 Tage lesen und schon ist man umfassend für 0,00 € informiert. Selbst Anwälte bilden sich hier weiter RE: AW: Auf der sicheren Seite - Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - Eifelaner - 27-04-2013 (27-04-2013, 12:29)Petrus schrieb: Wenn Du absolut Leistungsfähigkeit bist, das muss man erstmal hinbekommen, werden Verwandte in gerader Linie unterhaltspflichtig - Grosseltern z.B. Zunächst muss geprüft werden, ob auch die Mutter nicht leistungsfähig ist. Ist das der Fall, dann kommt erst die Großelternhaftung in Betracht. Werden die Großeltern haftbar, dann müssen alle 4 zusammen, im Verhältnis ihrer unterhaltsrelevanten Einkommen, den Mindestunterhalt nach 1612a BGB, abzürlich des hälftigen Kindergeldes, aufbringen. Zu beachten: Jeder Großelternteil hat einen Selbstbehalt von 1500,-€. RE: Auf der sicheren Seite - Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - samana - 27-04-2013 Ok vielen Dank (insbesondere für die Links), ich hab's jetzt verstanden |