Verjährung des unterhaltes? Vater erst nach 6 Jahren bekannt! - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Verjährung des unterhaltes? Vater erst nach 6 Jahren bekannt! (/showthread.php?tid=7482) |
Verjährung des unterhaltes? Vater erst nach 6 Jahren bekannt! - asg1408 - 11-05-2013 Hallo, Es geht hier um meinen freund. Dieser hat erst verfahren das erst der Vater einer 6 jährigen Tochter sein könnte,was sich auch bestätigt hat. Er hatte mit der mutter nach dem GV nichts mehr zu tun. Erst jetzt als sie Geld möchte bzw barucht kommt sie und sagt es ihm. Sie wusste es ab dem Tag der Schwangerschaft das er der Vater ist . Erst fragte sie und sie stritt alles ab! Muss er nun noch Unterhalt bezahlen? Ich habe gehört das es nach 2 Jahren vorbei ist mit dem Anspruch darauf! Danke für eure hilfe RE: Verjährung des unterhaltes? Vater erst nach 6 Jahren bekannt! - p__ - 11-05-2013 Laufenden Unterhalt muss er ganz sicher bezahlen. Da kein Putativvater bezahlt hat, bisher kein Unterhalt verlangt wurde, die Mutter nicht daran gehindert war Unterhalt zu verlangen wird es rückwirkend wohl nichts geben. RE: Verjährung des unterhaltes? Vater erst nach 6 Jahren bekannt! - asg1408 - 11-05-2013 Wie ist es, wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt minderjährig War? RE: Verjährung des unterhaltes? Vater erst nach 6 Jahren bekannt! - p__ - 11-05-2013 Das ändert nichts. Ihre Sorgeberechtigten haben sich ja ebenfalls nicht gerührt. |