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kontakt mit ex und kind/sorgerecht (aus dem ausland) - Druckversion

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kontakt mit ex und kind/sorgerecht (aus dem ausland) - neoneo - 16-05-2013

Vor kurzem habe ich D-land verlassen und meine ex informiert.
Sie spricht mit mir (noch?) am telefon.
Wir sind noch nicht geschieden.
Habe minimale kindesunterhalt gezahlt.

Und jetzt will sie "alleiniges sorgerecht"
Von mir aus - sollte sie bekommen (sonst braucht sie wegen jede kleinigkeit mein unterschrift).
Ihre anwalt will meine postadresse und "beide müssen vor gericht erscheinen" (wahrscheinlich hat der anwalt nicht lange nachgedacht)

Wie bekommt sie alleiniges sorgerecht ohne das ich schwierigkeiten bekomme?
(Kontakt mit ex würde ich erhalten, ab und zu das kind sehen ist nicht schlecht)


RE: kontakt mit ex und kind/sorgerecht (aus dem ausland) - Absurdistan - 16-05-2013

Bei welchen Dingen musstest du denn bis jetzt mit unterschreiben? Statt auf die Möglichkeit dein Kind im Notfall rechtlich vertreten zu könnenk, könntest du der Mutter auch Vollmachten ausstellen oder ihr Teile der gemeinsamen Sorge überlassen wie z.B das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wie alt ist denn dein Kind? Und warum willst du dein Kind so selten sehen?


RE: kontakt mit ex und kind/sorgerecht (aus dem ausland) - neoneo - 16-05-2013

(16-05-2013, 16:08)Absurdistan schrieb: Bei welchen Dingen musstest du denn bis jetzt mit unterschreiben?
z.b. Kindergarten

(16-05-2013, 16:08)Absurdistan schrieb: könntest du der Mutter auch Vollmachten ausstellen oder ihr Teile der gemeinsamen Sorge überlassen wie z.B das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Vollmachten - interessante Idee!, Danke


RE: kontakt mit ex und kind/sorgerecht (aus dem ausland) - peter pan - 16-05-2013

wenn der Richter weiss das du im Ausland lebst geht das mit dem ASR sehr schnell, mach Dir keine Gedanken, Muddi beantragt du bist nicht da, und das wars, wurde bei mir mit einem Halbsatz der Richterin entschieden ist aber auch egal und wenn Du weit weg bist eventuell auch besser so fuer alle beteiligten.