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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=16) +--- Thema: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts (/showthread.php?tid=7525) |
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - sorglos - 07-11-2013 Heureka. Wieder einer. Der für die 1. Augustwoche (!) angekündigte Beschluss kam nun in der 1. Novemberwoche. Der Vater erhält gSR für seine vier Kids auf einen Schlag gegen "die ablehnende Haltung" der Kimu. Die Begründung zieht weitgehend die Gesetzestexte heran und zitiert auch aus einem von uns begleiteten Verfahren ursprünglich aus 2011 ( das in #20 unter 3. [liegt jetzt beim Kammergericht]) Darüber hinaus zweifle ich nun endgültig an der Kompetenz und Ernsthaftigkeit des deutschen RichtInnenwesens: Mehrfache echte Sachfehler (z.B. Zahl der Kinder) und zur Begründung werden Fakten herangezogen, die der RichterIn erst aus dem kürzlich notwendig gewordenen Umgangsverfahren bekannt geworden sein können, im SR-Verfahren aber niemals erwähnt waren, weil sie z.b. damals gar nicht existierten. Ich erlaube mir das hier noch mal zusamenfassend zusammen zu holen: (05-07-2013, 19:11)sorglos schrieb: Ein Update zu #28 (07-10-2013, 23:05)sorglos schrieb: Ein Update zu #28 und #120 und #168 sorglos schrieb:Der für die 1. Augustwoche (!) angekündigte Beschluss kam nun in der 1. Novemberwoche. Der Vater erhält gSR für seine vier Kids auf einen Schlag gegen "die ablehnende Haltung" der Kimu. RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - Ibykus - 07-11-2013 (07-11-2013, 17:20)sorglos schrieb: Bei dieser Ausgangslage mit bisher keinem aktenkundigen Elternstreit, scheint die Strategie der verschlingend kompromisslosen Kooperationsunterstellung aufzugehen. Alle provozierenden Umgangsverhinderungen durch Kimu der letzten Wochen hat der Vater ignoriert/runtergeschluckt und jeden Vorwurf als in der Elternberatung lösbare Bagatelle dargestellt....Natürlich ist klar, dass das nicht auf Dauer geht.muss ja auch nicht. Wenn ein Gericht bei der geschilderten Ausgangslage keinen Anlaß hat, das gemSR nicht zu beschließen, stellt sich die Frage, warum das nicht schon vor Monaten erledigt wurde. Ich schlussfolgere daraus, dass man erst mal von vornherein ein gemSR verhindern will und erst eine gewisse Hartnäckigkeit zum Ziel führt. Man sollte die Gerichte mit solchen Anträgen eindecken, damit sie realisieren, dass Väter auf gar keinen Fall auf ihre Rechte verzichten. Die Mutter meiner Tochter dreht durch. Gestern habe ich meine Tochter von der Schule abgeholt und mir auf diese Weise einen Umgangszugewinn von 1 1/2 Stdn. verschafft. Sie reagierte sofort: Kindsmutter schrieb:Heute hast du [Kindername] zum wiederholten Male ohne mein Einverständnis schon um ca. 15:00 Uhr von der Schule abgeholt. Zu dieser Zeit hast du gar nichts zu entscheiden!!! Du musst dafür mein Einverständnis haben. Richte dich danach und halte dich an deine Umgangszeiten!!!! Ich hab' mir die Mühe gemacht und geantwortet: Ibykus schrieb:papperlapapp ![]() RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - MiMa - 15-11-2013 Abend zusammen! Heute habe ich wieder Post vom FamG erhalten. Der Termin vom 05.12.13 ist auf den 12.12.13 verschoben worden. Aus Folgenden Grund: Schreiben vom Jugendamt an das FamG Sehr geehrte Damen und Herren, in obengenannter Sache wurden wir um Sachstandsmitteilung gebeten. Dem Jugendamt ist der Fall bislang jedoch nicht bekannt und es liegen keine Unterlagen vor. Es wird daher um Zusendung aller bisherigen Unterlagen gebeten. Zudem wird angeregt, den Termin am 05. 12.13 ggf. etwas zu verschieben, da ohne Kenntnis der Zusammenhänge erst noch etwas mehr Vorlaufzeit notwendig wäre um die Beteiligten kennenzulernen. Anderfalls könnte nicht gewährleistet werden, dass bis zum angesetzten Termin alle Beteiligten bereits kennengelernt werden können. Weiter wurde vom FamG für das Kind Verfahrensbeistand bestellt (er ist gerade 2 geworden) Dem Verfahrensbeistand wird zusätzlich die Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen, sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken. Was bedeutet das jetzt im umkehrschluss für mich? Irgendwie komme ich mir veräppelt vor. Danke :-) RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - sorglos - 15-11-2013 (15-11-2013, 20:06)theddorfer schrieb: Irgendwie komme ich mir veräppelt vor.Zu Recht! Die "Involvierung" des Jugendamtes und Bestellung Verfahrensbeistand deuten auf Verschleppungstaktik des Gerichts hin. Mit dem neuen Gesetz hat das nichts zu tun - es wird ins streitige Verfahren gezogen. Dennoch - du solltest Ruhe bewahren. Sich ärgern schadet nur dir. Biete dem VB erstmal ein Gepräch an. RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - MiMa - 15-11-2013 (15-11-2013, 20:48)sorglos schrieb:(15-11-2013, 20:06)theddorfer schrieb: Irgendwie komme ich mir veräppelt vor.Zu Recht! Wenn sich der VB bei mir meldet, dann sehr gerne! Zudem habe ich daran gedacht auf das Jugendamt zuzugehen und um ein gemeinsames Gespräch mit der Mutter zu bitte. Viell. wird die KM dann nicht mehr so einfach ausschlagen ![]() RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - sorglos - 20-11-2013 (29-10-2013, 16:59)sorglos schrieb: Ich will sagen: Nur nochmal festgehalten, anläßlich dessen, dass das neue Verfahren zum Sorgerecht nun seit 6 (sechs) Monaten Gültigkeit hat. RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - Ibykus - 20-11-2013 das ist wohl so und das bleibt auch so, weil das festzustellen und das zur Kenntnis zu nehmen nichts ändert ![]() *gähn* RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - Nathan - 20-11-2013 Wetten zum Sorgerecht im vereinfachten Verfahren abgetrennt nach http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=8298 RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - sorglos - 28-11-2013 Auch die Rechtspfleger machen sich so ihre Gedanken: Zitat:Der Fall ist ja meistens: Die KM hat das alleinige Sorgerecht und der KV beantragt nun das gemeinsame Sorgerecht. Dann wird klar, worum es geht: Zitat:Also nach meiner (bisherigen) Meinung ist das Verfahren nach § 1626 a II BGB einer Einigungsgebühr nicht zugänglich.(Hervorhebung fett von mir) Eine irrsinnige ABM für Anwälte also. RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - Absurdistan - 19-12-2013 Nachdem ich Ende Mai den Antrag gestellt habe wurde jetzt die vkh abgelehnt. Auf die Begründung warte ich noch. Das obwohl seit über einem Jahr 11 Tage/Monat Umgang und mind. 2 mal Treffen mit der Mutter pro Woche ohne Probleme mit einem 2-jahrigen Kind. Alles nicht zu fassen. Nicht mal vkh. RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - Absurdistan - 19-12-2013 (19-12-2013, 14:35)raid schrieb: Gemäß dem neuen Gesetz können die Aussichten auf das gSR für einen Vater nicht gering sein sondern auf jeden Fall für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe hinreichend genug sein. Steht das irgendwo? RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - Absurdistan - 21-12-2013 Begründung ist da: Es fehlt an einer ausreichenden Kooperationsbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit der Eltern, ohne die eine am Kindeswohl orientierte Ausübung des Sorgerechts nicht möglich ist.(Wir praktizieren seit 14 Monaten ein asymetrisches Wechselmodell mit Kleinstkind/ 38% Erziehung und Pflege meinerseits) In grundlegenden Fragen der Erziehung und Betreuung haben die Eltern völlig unterschiedliche Auffassungen. Der Vater lehnt die Betreuung durch eine Tagesmutter ab (stimmt nicht), während die Mutter solche befürwortet. Der Vater strebt mit Vollendung des 3. Lebensjahres ein Wechselmodell an, während die Mutter ein solches abehnt. Die Eltern können sich noch nicht mal darauf einigen in welchen Sportverein Tochter gehen soll. Der Vater nimmt Termine im von der Mutter ausgesuchten Sportverein nicht wahr. Stattdessen hat er [Kindname] in einem anderen Sportverein angemeldet. Jedenfalls hat die Mutter dies unwidersprochen so vorgetragen. (Ich wurde garnicht gefragt welcher Sportverein, es wurde mir befohlen während meiner Arbeitszeiten jeden Freitag teilzunehmen. Ich habe meine Tochter auch nirgends angemeldet und hatte dies auch nicht vor. Mehrmals habe ich mir freigenommen um doch teilzunehmen. Dann ist der Kurs aber immer ausgefallen oder Tochter war krank. Ich muss also jeden quatsch den die Mutter vorträgt widerlegen) Nach der Einschätzung der Beratungsstell xxx haben die Eltern "extrem unterschiedliche" Wahrnehmungen sämtlicher Situationen und Geschehnisse. Sie sind in jedem Punkt komplett anderer Auffassung". Nur in ihrem Wunsch, es möge Tochter gut gehen, sind sie sich einig. Allerdings ist es der Beratungsstelle unklar, wie sie dies bewerkstelligen wollen. Die Beratungsstelle Kindgerecht hatte den Eltern den Vorschlag unterbreitet, an einem Kurs "Kinder im Blick" teilzunehmen, um den Focus wieder auf das Wohl der Tochter zu rücken. (Beide haben bei der Beratungsstelle zugestimmt). Mit Verfügung vom ...12.13 versuchte das Gericht, dem Vater mit Hinweis auf diesen Vorschlag eine "goldene Brücke" zu bauen, indem es den Vater darauf hinwies, daß die Erfolgsaussichten seines Antrages möglicherweise besser beurteilt werden könnten, wenn er Vorschlag nähertreten könnte. Aber davon war im Schriftsatz seines Verfahrensbevollmächtigten keine Rede. Vielmehr geht der Vater davon aus, daß das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl nicht widerspricht. Auf eine positive Kindeswohlprüfung käme es daher nicht an. Der Bericht von der Beratungsstelle sei unerheblich. (Von der "goldenen Brücke" habe ich erst erfahren als mein Anwalt schon geantwortet hatte das der Kurs und die Einschätzung der Beratungsstelle irrelevant ist und eine negative Kindeswohlprüfung vorzunehmen ist. Ich hatte mich schon längst für den Kurs beworben und die Bestätigung kam erst nachdem vkh abgelehnt wurde.) (Jetzt zeigt der Richter das er hobbymäßig bei AstroTV sitzt und in die Glaskugel schaut und mal eben Proksch umdreht.) Das Gericht teilt dies Auffassung des Vaters nicht. Es widerspricht dem Kindeswohl durchaus, wenn die Eltern sich im Falle eines gemeinsamen Sorgerechts blockieren, weil sie aufgrund gegenteiliger Auffassungen und starrer Kompromisslosigkeit zu keinen gemeinsamen Entscheidungen kommen könnten. Das Sorgerecht würde in einam solchen Fall praktisch nicht mehr ausgeübt werden können. Es wäre für das Kindeswohl schädlich, wenn die Elten ihre Meinungsverschiedenheiten über das Gericht austragen müßten. Es bestände nämlich die Gefahr, daß die Tochter sich mit Verfahrensbeiständen auseinandersetzen und richterliche Anhörungen über sich ergehen lassen müsst, was zu einer Belastung des Kindes führen würde. [Name des Kindes gelöscht] RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - Absurdistan - 22-12-2013 Mein Anwalt meinte wir könnten da auch ohne vkh rein. Halte ich für Wahnsinn! In der Beschwerde wird dann die Mutter wohl 10 Seiten mit Gründen vorgetragen die ich alle gründlichst wirdersprechen muß. Kann mir mal jemand erklären wieso der immer von positiver Kindeswohlprüfung spricht? RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - beppo - 22-12-2013 Jedenfalls wäre das die einzige Chance, ne Beschwerde einzulegen. RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - Absurdistan - 22-12-2013 Das ich mich bei dem Kurs beworben hatte kann ich belegen. Die konnten aber erst vor kurzem zusagen. Im Grunde habe ich von der "goldenen Brücke" erst erfahren als mein Anwalt schon längst geantwortet hatte ohne dies zu erwähnen. Ich geb ihm zwar Recht das der Kurs für die Entscheidung unerheblich ist, ich den aber trotzdem gut finde und mitmache. RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - Ibykus - 22-12-2013 Das BVerfG hat schon früh (und im Nachfolgenden immer) wieder darüber entschieden, wann wegen "mangelnder Erfolgsaussichten" PKH abgelehnt werden darf... http://www.ra-arnst.de/recht_p_prozesskostenhilfe-versagung_224.html auch: BVerfGE 81, 347 Vorliegend hat das Gericht im VKH-Verfahren Gründe einbezogen und bewertet, die erst in der Hauptverhandlung geklärt werden müssen und damit den Sinn des VKH-Verfahrens verkannt. sofortige Beschwerde! Kurze Fristen beachten! RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - Absurdistan - 23-12-2013 Habe gerade eine Mail von April an die "Beraterin" gefunden die Eindeutig das Gegenteil von dem bezeugt was behauptet wird. Tagesmutter und Sport u.s.w. RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - Simon ii - 23-12-2013 (23-12-2013, 15:32)raid schrieb: Vergiss bitte nicht, dass gewisse Fristen bereits zu ticken begonnen haben. Wichtig ist jetzt, dass Du sofort Beschwede einlegst. Volle Zustimmung! (23-12-2013, 15:32)raid schrieb: Das neue Gesetz schein momentan das Blatt, auf dem es steht, nicht wert zu sein. Öhem, hast Du ernsthaft etwas anderes erwartet? Simon II RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - Absurdistan - 26-12-2013 (29-10-2013, 14:17)sorglos schrieb: Es gibt kein Sorgerecht im vereinfachten Verfahren gegen den Willen der Mutter.[/quote] Das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter im vereinfachten Verfahren war der Hauptgrund für die Unterschriftenkampagne des vamv gegen die Sorgerechtsreform. Behauptet Strasser Borgmann in ihrem Seminar. Hier ein Bild von Edith Schwab wie sie die Unterschriften übergibt. Auch interessant wer die Kampagne unterstützt hat. Dort sind Väter wohl definitiv derzeit nicht gut aufgehoben. http://www.vamv.de/politische-aktionen/kampagne-sorgerecht.html "Um das Kindeswohl sicherzustellen, muss es bei einer gerichtlichen Entscheidung über das Sorgerecht weiterhin eine echte Einzelfallprüfung vor Gericht geben, statt nach Aktenlage zu entscheiden", bemängelt Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VA Sie haben sich durchgesetzt. Irgendein Bla, bla reicht. RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - Absurdistan - 04-01-2014 Hallo, Anwalt meint Frist für die Beschwerde gegen die Ablehnung der vkh geht doch 1 Monat. Befangenheitsantrag hält mein Anwalt auch nicht für gut. Hatte nun vorgeschlagen Beschwerde einzureichen und gleichzeitig in die Anhörung zu gehen. Anwalt meint das würde nicht gehen weil dann die Akten für die Beschwerde weggeschickt werden. Hinzu kommt jetzt auch noch das die Mutter anfängt zu arbeiten und die Übergaben nicht wie gewohnt laufen werden. Ich soll jetzt meine Tochter um 15 Uhr bei der Tamu abgeben. Dort holt die Mutter sie dann eine ca. 1 Stunde später ab. Also völlig sinnlos. Es könnte alles wie immer sein nur ne Stunde später, oder ich bring sie dann zur Mutter. Die Mutter wird das aber ablehnen. Ich überlege ob ich jetzt alles mache was die Mutter verlangt damit man sagen kann die Eltern können sich einigen oder ob ich den ganz offensichtlichen Blödsinn nicht mitmache und das Kind zur Mutter eine Stunde später zurückbringe. RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - p__ - 04-01-2014 Gegen absichtliche Dissenserzeugung der Mutter kannst du sowieso nichts machen. Wenn das mit der innlosen Stunde nicht zieht, beginnt sieetwas anderes. So lange, bis zu entnervt "nein" sagst. Am Ende hast du beides: Dissens und jede Menge Zugeständnisse, die du nur deshalb gemacht hast damit kein Konflikt behauptet werden kann. RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - wackelpudding - 04-01-2014 Mitmachen... und im Verfahren thematisieren würde ich sagen: Schikane kommt nirgendwo gut an; Deine Bereitschaft, um des lieben Frieden willens Kröten zu schlucken, schon eher... RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - Absurdistan - 04-01-2014 Ich werde der Mutter nochmal anbieten die kleine direkt zu ihr zu bringen, oder das wir uns eine Stunde später treffen können. Natürlich werde ich sie bei der Betreuung unterstützen um in ihrem neuen Job Fuß zu fassen. ![]() Wenn sie meint das eine Stunde zwischenparken bei der Tamu dem Kind was nützt dann mach ich das auch mit. Ich biete nur verschiedene Möglichkeiten an. Mal sehen was dabei raus kommt. RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - wackelpudding - 04-01-2014 noch besser ![]() RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - Skipper - 04-01-2014 Moin. Ich bin in meinen Sorgesachen inzwischen dazu übergegangen, nicht mehr von Streit, Dissens usw. zu sprechen, sondern von unterschiedlichen Vorstellungen der Eltern, die zum Wohle des Kindes ergänzend, bereichend und die Eltern sich gegenseitig unterstützend zusammengeführt werden können. OHNE gES sind vor allem dem Kind diese Möglichkeiten genommen. Geradezu im Zirkelschluß gefangen ist, die aES mit fehlender Koop und Kom der Eltern zu begründen, deren Fehlen von ihr erst verursacht werden. Denn ein ET mit aES ist dazu gar nicht verpflichtet. Die 'Lösung' aES tägt sich selbst. Zudem kommt Proksch bereits in seiner Studie aus 2002 zum Ergebnis, daß die gES die Koop und Kom der Eltern signifikant verbessert und zu weniger Streit führt. Vor diesem Hintergrund erscheinen die Gerichtsentscheide zur aES nur noch wahnhaft, sach- und rechtsfern von dunklen Interessen geleitet. . |