Trennungsfaq-Forum
Auskunft über Einkommen/Vermögen nach 2 Jahren - Druckversion

+- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum)
+-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2)
+--- Thema: Auskunft über Einkommen/Vermögen nach 2 Jahren (/showthread.php?tid=7693)



Auskunft über Einkommen/Vermögen nach 2 Jahren - Nobody - 21-06-2013

Hallo Leute,

grad ist ein Brief vom JA reingeflattert mit dem Verweis, dass KM eine Beistandschaft gem. § 18 SGB VIII erbeten hat. Weiterhin steht drin, dass wir damals (2011) einen Vergleich geschlossen haben auf 110 % Unterhalt der jew. Altersstufe usw.

Aukunft erteilen muss ich, allerdings wollt mal in die Runde fragen, in welchem Umfang. In den FAQ's hab ich bisher rausgelesen, dass ich den Fragebogen vom JA nicht befüllen muss, sondern dass aufs Wesentliche geschwärzte Einkommensnachweise reichen?!
Für die folgenden Fragen relevant: ich bin was den KU angeht kein Mangelfall. Zahle nebenher noch BU, den aber im Mangelfall, sodass KM wohl aufstocken/anschaffen muss. Allerdings hatte ich in den letzten 2 Jahren Gehaltserhöhungen bekommen, die nicht einflossen und die bisher keiner gesehen hat.

1) Muss ich den Besitz eines PKW zwingend angeben, wenn ich voraussichtlich kein Mangelfall bin?
2) Muss ich die Verträge, die ich mit den 4% Altervorsorgeabzug bespare, angeben?
3) Ich hab in den letzten 2 Jahren, da ledig & ST-KL I keinen Steuerausgleich gemacht. Welche Auswirkungen hat das?
4) Darf ich Umgangskosten abziehen, die mir im vergangenen Jahr entstanden sind?

Es kann sein das KM BU verlängern will. Ist es sinnvoll (vorsorglich) irgendwelche Kosten bereits beim KU anzugeben, damit die beim BU evtl. auch mindernd einfliessen?

VG
Nobody


RE: Auskunft über Einkommen/Vermögen nach 2 Jahren - Nobody - 21-06-2013

Ok, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Lt. Auskunftsbogen muss ich nur übers Vermögen Angaben machen, wenn der Mind. KU nicht gezahlt werden kann....


RE: Auskunft über Einkommen/Vermögen nach 2 Jahren - p__ - 21-06-2013

1. Nein.
2. Nur den Nachweis, dass so eine Vorsorge existiert - wenn du sie vom Bruttoeinkommen abziehen willst.
3. Keine, ausser der üblichen Nöhlerei des Jugendamtes.
4. Meistens Nein. Sind sie aussergewöhnlich hoch?


RE: Auskunft über Einkommen/Vermögen nach 2 Jahren - Nobody - 21-06-2013

Hallo p, danke für Antworten!

Zu 4) ca. 100 € je Besuch, da Mitfahrgelegenheit hoch nach HH und runter aus HH + Übernachtung... 1x im Monat