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Namensänderung nach Beurkundung des gem. Sorgerechts - Druckversion

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Namensänderung nach Beurkundung des gem. Sorgerechts - iCé - 27-06-2013

Hallo in die Runde,

bevor ich beginne, möchte ich mich an dieser Stelle für die sehr hilfreichen Informationen zur Trennung, hier auf trennungfaq.de, bedanken. Hat mir sehr geholfen.

Nun zum Thema:

Ich bin seit Anfang des Jahres von der KM getrennt (nicht verheiratet/6 Jahre Beziehung ) und habe vor kurzem das gemeinsame Sorgerecht, für meinen 20 Monate alten Sohn, erwirkt.
Nun besteht die Möglichkeit, dass der Name meines Sohnes binnen von 3 Monaten geändert werden kann. Momentan trägt er den Nachnamen der KM.

Warum mein Sohn den Namen der KM trägt?
-> Zur Geburt waren wir zusammen und man hatte Pläne mit Familie + Heirat etc.

Mir schwebt ein Doppelname vor ( KM'Name+meinen). Somit könnte die KM irgendwann in ihre neue Beziehung heiraten ohne, dass eine namentliche Entfremdung stattfindet.

Hat jemand damit Erfahrungen?
Sie wird das mit Sicherheit nicht wollen, wie stehen meine Chancen dies durchzusetzen?
Und wie ist der optimale Verfahrensweg?

iCé


RE: Namensänderung nach Beurkundung des gem. Sorgerechts - Simon ii - 27-06-2013

(27-06-2013, 13:34)iCé schrieb: Nun besteht die Möglichkeit, dass der Name meines Sohnes binnen von 3 Monaten geändert werden kann.

Das ist mir neu: Auf welcher rechtlicher Basis ist das möglich?

Simon II


RE: Namensänderung nach Beurkundung des gem. Sorgerechts - iCé - 27-06-2013

Dies wurde mir auf dem Jugendamt zum Termin der Beurkundung des gem. Sorgerechts mitgeteilt.

Hier ein Link meiner Heimatstadt : http://www.gera.de/sixcms/detail.php?env=&id=78548 (bitte link kopieren // id wird nicht mit übergeben)


RE: Namensänderung nach Beurkundung des gem. Sorgerechts - wackelpudding - 27-06-2013

(27-06-2013, 13:37)Simon ii schrieb: Das ist mir neu: Auf welcher rechtlicher Basis ist das möglich?
Simon II

Das ist nur möglich, wenn beide Eltern das so wollen. Ich glaube mich an §1670b BGB zu erinnern, habe das aber jetzt nicht geprüft...


RE: Namensänderung nach Beurkundung des gem. Sorgerechts - iCé - 27-06-2013

Das die KM zustimmen muss dachte ich mir schon.
§1617c BGB - (3) Eine Änderung des Geburtsnamens erstreckt sich auf den Ehenamen oder den Lebenspartnerschaftsnamen des Kindes nur dann, wenn sich auch der Ehegatte oder der Lebenspartner der Namensänderung anschließt; Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

Mir geht es um Möglichkeiten/Erfahrungen die mir bleiben, wenn die KM verweigert.


RE: Namensänderung nach Beurkundung des gem. Sorgerechts - Jessy - 27-06-2013

Namen sind Schall und Rauch.
Das Kind heißt jetzt nicht wie du, und wenn die KM heiratet, heißt es immer noch nicht wie du.
Insofern tritt da auch keine "Entfremdung" auf.

Lass es dabei bewenden, es gibt viel wichtigere Aspekte als die Namensgebung. Du hast das Sorgerecht für deinen Sohn!

Mit sowas handelst du dir nur Ärger ein, der am Ende nix bringt.


RE: Namensänderung nach Beurkundung des gem. Sorgerechts - wackelpudding - 27-06-2013

(27-06-2013, 14:28)Jessy schrieb: Mit sowas handelst du dir nur Ärger ein, der am Ende nix bringt.

Exclamation Ich hab´s auch gelassen...