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VKH-Antrag selbst stellen bei Anwaltspflicht? - Druckversion

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VKH-Antrag selbst stellen bei Anwaltspflicht? - Jessy - 26-07-2013

Steinigt mich bitte nicht, falls die Antwort bereits im Forum zu finden ist, aber ich brauche sie schnell und hab gerade keine Zeit zu suchen:

Wenn in einer Sache Anwaltszwang herrscht, muss man dann bereits den VKH-Antrag per Anwalt schicken, oder kann man den noch selbst stellen?
Kann die Sache an sich per Antrag aufgeschoben werden, bis über die VKH entschieden ist?

Geht konkret um ein Verfahren, das wir vermutlich führen möchten, wenn wir VKH bekommen (und das wir im Umkehrschluss nicht führen möchten, wenn wir keine bekommen).


RE: VKH-Antrag selbst stellen bei Anwaltspflicht? - iglu - 26-07-2013

Fühl dich gesteinigt!Wink

Im VKH-Verfahren herrscht keine Anwaltspflicht und es ist auch kostenlos. Du musst auf die Formulierungen achten. "Folgender Antrag ist anzukündigen" oder "Vorbehaltlich der Gewährung von VKH bitte ich einen Verhandlungstermin anzuberaumen". Zusätzlich musst/solltest du bei Anwaltspflicht auch die Beiordnung eines Rechtsbeistands beantragen.


RE: VKH-Antrag selbst stellen bei Anwaltspflicht? - Ibykus - 26-07-2013

(26-07-2013, 14:45)iglu schrieb: .. oder "Vorbehaltlich der Gewährung von VKH bitte ich einen Verhandlungstermin anzuberaumen". Zusätzlich musst/solltest du bei Anwaltspflicht auch die Beiordnung eines Rechtsbeistands beantragen.
Beiordnung zu beantragen ist richtig (und nötig).
Den Antrag unter Vorbehalt zu stellen ist unwirksam, weil nicht erlaubt.
Was sich scheinbar zwztl. geändert hat:
http://ra-kobus.de/index.php/tipps-zur-beratungs-und-prozesskostenhilfe/pkh
aber:
Beschluss des BFH v. 11.Mai 2009:
"Eine Klage kann zwar nicht zulässig unter der Bedingung erhoben werden, dass für das Klageverfahren PKH gewährt wird (BFH-Beschlüsse vom 3. April 1987 VI B 150/85, BFHE 149, 409, BStBl II 1987, 573, und vom 3. Februar 2005 VII B 304/03, BFH/NV 2005, 1111)."

Richtig ist, den Antrag auf PKH mit einem beigefügten "Antragsentwurf" (die Hauptsache betreffend) zu begründen. Dann 'läuft' nur das -kostenlose- PKH-Verfahren.

Ich hatte es vor wenigen Tagen hier irgendwo schon einmal geschrieben.


RE: VKH-Antrag selbst stellen bei Anwaltspflicht? - Jessy - 26-07-2013

Danke euch beiden!


RE: VKH-Antrag selbst stellen bei Anwaltspflicht? - iglu - 26-07-2013

Achso:

Das VKH-Verfahren ist nur in der ersten Instanz kostenlos. Eine Beschwerde beim OLG kostet bei Zurückweisung 50€.Big Grin