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Änderung des Schweizer Zivilgesetzbuches - Petrus - 30-07-2013 Seit dem 01.01.2013 gelten in der Schweiz neue Regeln - das Zivilgesetzbuch wurde überarbeitet. Für sich gesehen nichts ungewöhnliches. Pikant ist aber die Art und Weise, wie man die Sache durchgeführt hat. Dazu kann als Beispiel der Artikel ZGB 380 genommen werden - in der alten Version (hier oder hier): Zitat:Art. 380Hier gehts um die Vormundschaft über einen Menschen. Zahlreiche Verordnungen und Gerichtsurteile verweisen auf ZGB Art 380: http://bit.ly/12zxIAL Zum Vergleich die aktualisierte Version seit 01.01.2013: Zitat:Art. 380 Das sieht nicht mehr aus, wie die Festlegung des Vorrechts eines Verwandten bei der Vormundschaft und ist es auch nicht. Die Schweiz hat ein bestehendes Gesetz unter derselben Nummer durch ein vollständig anderes Gesetz ersetzt. Betroffen sind noch andere Artikel des ZGB. Man kann sich in dem krassen Fall von ZGB 380 leicht vorstellen, was mit einem Antrag auf Erteilung der Vormundschaft unter Bezug auf den alten ZGB 380 passiert, wenn der Antragsteller die Gesetzesänderung nicht bewusst ist Die zweite interessante Frage ist, was mit den vielen Urteilen passiert, die auf den alten Gesetzen beruhen. |