Barunterhaltspflicht der Eltern gegenüber der Ex? - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Barunterhaltspflicht der Eltern gegenüber der Ex? (/showthread.php?tid=7952) |
Barunterhaltspflicht der Eltern gegenüber der Ex? - Antragsgegner - 27-08-2013 Moin, ich hab anscheinend was gaaaanz neues aufn Schirm, finde nämlich nix dazu. Also ich, verheiratet, getrennt, Ex hat keine abgeschlossene Ausbildung, noch unter 25, fordert Unterhalt bla bla. Nun kam am 13.7. ja Urteil des FG Köln das auch verheiratete Kinder weiterhin Kindergeldanspruch haben, was bei meiner Ex zutrifft. Also mitgeteilt sie soll ersma ihr KG ran schaffen, was als Einkommen gerechnet wird. So und nun dacht ich mir so nach dem Urteil: Sind ihre Eltern ihr nicht barunterhaltspflichtig und ist dieser Unterhalt nicht vorranging dem EU/TU, weil er ja eig. auch vor der Ehe bereits bestand??? Muss sie nicht erstmal den einfordern, auch für die Zeit vor der Ehe??? RE: Barunterhaltspflicht der Eltern gegenüber der Ex? - iglu - 27-08-2013 Zitat:Sind ihre Eltern ihr nicht barunterhaltspflichtig und ist dieser Unterhalt nicht vorranging dem EU/TU, weil er ja eig. auch vor der Ehe bereits bestand??? Muss sie nicht erstmal den einfordern, auch für die Zeit vor der Ehe??? Großer Gott, nein! Zitat:finde nämlich nix dazu. Ist wohl ansteckend. RE: Barunterhaltspflicht der Eltern gegenüber der Ex? - IWAN - 27-08-2013 Moin, Genau.... so biegt man sich die Rechtsprechung, irgendwie passen das immer. RE: Barunterhaltspflicht der Eltern gegenüber der Ex? - Theo - 27-08-2013 (27-08-2013, 10:43)DerArsch schrieb: So und nun dacht ich mir so nach dem Urteil: Sind ihre Eltern ihr nicht barunterhaltspflichtig und ist dieser Unterhalt nicht vorranging dem EU/TU, weil er ja eig. auch vor der Ehe bereits bestand??? Muss sie nicht erstmal den einfordern, auch für die Zeit vor der Ehe??? Nein, siehe 1608 BGB. Ehegatte (und das bist Du noch bis zur rechtskräftigen Scheidung) haftet vor Verwandten in Bezug auf Unterhalt. Und für die Zeit vor der Ehe kann sie auch nicht von den Eltern fordern, weil ja die Zeit erst zum Zeitpunkt der Forderung zu laufen beginnt. AW: RE: Barunterhaltspflicht der Eltern gegenüber der Ex? - Antragsgegner - 27-08-2013 (27-08-2013, 11:08)IWAN schrieb: Moin, Man tut was man kann... Habs der Ex-RAttin trotzdem mal so geschrieben... soll sie mir das Gegenteil recherchieren... RE: Barunterhaltspflicht der Eltern gegenüber der Ex? - IWAN - 27-08-2013 Na dann sei mal froh darüber, das die Dame nicht die RAttin meiner Ex ist, die hätte dich schon längst in deine Bestandteile zerlegt (Hat sogar ne Lohnpfändung durchgedrückt, dass ich nochwas hätte mitbringen müssen) Klar, du hast nichts zu verlieren.... trotzdem kann man mitunter mehr als einem lieb ist verlieren ;-). RE: Barunterhaltspflicht der Eltern gegenüber der Ex? - Antragsgegner - 27-08-2013 Sie sucht ja noch eine, hust, außergerichtliche Lösung |