OLG Celle Az. XII ZR 220/12: Kind darf nach belieben faulenzen - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Information (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Gerichtsurteile (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: OLG Celle Az. XII ZR 220/12: Kind darf nach belieben faulenzen (/showthread.php?tid=8101) |
OLG Celle Az. XII ZR 220/12: Kind darf nach belieben faulenzen - Simon ii - 10-10-2013 Zitat:Auch wenn ein junger Mensch seine erste Ausbildung abbricht, müssen die Eltern ihrem volljährigen Kind Unterhalt für eine zweite Ausbildung zahlen. Das hat am Donnerstag das Oberlandesgericht Celle entschieden und damit eine vorherige Entscheidung des Amtsgerichts Hannover bestätigt. Eine Phase der Orientierung sei einem Kind nach Abbruch einer Ausbildung zuzugestehen, erklärte ein Sprecher des Amtsgerichts. SPIEGEL ONLINE Die Lebensgeschichte der Tussi sagt schon alles: Zitat:Die Tochter, Sonja B., wurde 1989 geboren, die Ehe der Eltern wurde Anfang der 1990er Jahre geschieden. Sonja B. legte machte 2006 einen Abschluss an der höheren Handelsschule und begann eine Ausbildung zur Bürokauffrau. Diese beendete sie nach eigenen Angaben wegen Mobbings im März 2007. Immerhin scheint sie sich diesmal anzustrengen: Zitat:Das erste Zwischenzeugnis wies einen Notendurchschnitt von 1,6 aus, die Ausbildung läuft noch immer. Trotzdem finde ich das Urteil als eine Unverschämtheit sondersgleichen: Der Faulheit der Kinder wird faktisch unbegrenzt Tor und Tür geöffnet - und natürlich darf es der Vater bezahlen. Simon II RE: OLG Celle Az. XII ZR 220/12: Kind darf nach belieben faulenzen - Petrus - 10-10-2013 Es ist ein bischen schwer abzugrenzen, wann eine Ausbildung als zielführend und lebensprägend angenommen wird. Da machen sich die Richter das einfach, damit nicht der Steuerzahler dafür aufkommen muss und verurteilen die Eltern, also den Vater. |