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Taschenpfändung im Ausland - Druckversion

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Taschenpfändung im Ausland - Hornfrosch - 23-10-2013

Hallo,

ich wollte einfach mal fragen, ob eine Taschenpfändung im Ausland möglich ist, auch wenn die Adresse des Schuldners im Ausland den Gläubigern in D unbekannt ist? Wenn ja, wird dann bei einer Ausweiskontrolle beim Grenzübergang durch einen Eintrag im SIS oder IPol beim Betroffenen auch durch ausländische Polizisten/Zöllner direkt vollstreckt, sodass er seine Taschen leeren muss und Wertsachen einbehalten werden? Hat jemand hier überhaupt schon eine Taschenpfändung ausserhalb von D erlebt?

Gibt es im Ausland so etwas wie eine Eidesstattliche Versicherung, wenn man sich weigert, seine Vermögensverhältnisse nach erfolgloser Vollstreckung zu offenbaren? Kann man auch im Ausland inhaftiert werden, bis man Auskunft zu seinem Vermögen gibt bzw. dieses herausgibt?

Sorry für die vielen Frage, aber vielleicht kennt jemand von euch einen solchen Fall bzw. hat änliches erlebt...

Schönen Gruß

Hornfrosch


RE: Taschenpfändung im Ausland - p__ - 23-10-2013

Die Frage ist nicht zu beantworten, denn alle Pfändungen passieren nach dem Recht des Landes, in dem sie stattfinden sollen. Somit besteht dein "Ausland" in Wirklichkeit aus über 200 unterschiedlichen Vollstreckungsrechtssystemen und es gibt über 200 verschiedene Antworten. Wenn du selbst drüber recherchierst, könntest du eine Doktorarbeit draus machen.


RE: Taschenpfändung im Ausland - Zahlesel - 23-10-2013

Hallo

Vermögensverhältnisse offenbaren nach § 1605 ? versuchen die bei mir seit X Jahren zu bekommen ohne Erfolg die Briefe landen immer direkt im Kamin gedroht haben die viel, Erfolg hatten die nie
das einzigste was mir mal passiert ist ist eine Lohnpfändung in Luxembourg von meinem Insolvenzverwalter in DE aber die dauerte auch nur 6 Monate dann war die Inso rum, ausserdem war mir das zudem noch relativ Wurst die Pfändung war ein Klacks im Verhältnis zu dem was ich in DE habe an Schuldenberg stehen lassen

Wie das mit Taschenpfändung aussieht habe ich leider keine Ahnung mich hat weder in Luxembourg noch in Belgien jemals ein Gerichtsvollzieher zu Gesicht bekommen. Eidesstattliche Versicherung ist mir zumindest in Belgien nicht bekannt

Du wirst ja aber nicht mit deiner Gesamten Kohle durch die Welt spazieren oder dann lieber auf verschiedene Länder verteilen dann kommt auch keiner dran

Gruß


RE: Taschenpfändung im Ausland - Hornfrosch - 23-10-2013

(23-10-2013, 20:04)p schrieb: Die Frage ist nicht zu beantworten, denn alle Pfändungen passieren nach dem Recht des Landes, in dem sie stattfinden sollen. Somit besteht dein "Ausland" in Wirklichkeit aus über 200 unterschiedlichen Vollstreckungsrechtssystemen und es gibt über 200 verschiedene Antworten. Wenn du selbst drüber recherchierst, könntest du eine Doktorarbeit draus machen.

Dann gehe ich davon aus, dass die Gläubiger zwingend die Anschrift des Schuldners kennen müssen, um gegen ihn im Ausland vollstrecken zu können, richtig? Kann man dann einfach den Hasenfuss machen, wenn die Anschrift aufgeflogen ist, um das Vollstreckungsverfahren zu vereiteln?

Ist euch denn bekannt, ob im SIS bzw. Ipol solche Zivilsachen registiert werden, sodass im Falle einer Kontrolle vollstreckt werden kann? Anhand der Berichte hier im Forum vermute ich jedoch, dass dies nicht möglich ist. Aber Erfahrung geht ja bekanntlich über Wissen hinaus...

Schönen Gruß

Hornfrosch


RE: Taschenpfändung im Ausland - Hornfrosch - 23-10-2013

(23-10-2013, 20:07)Zahlesel schrieb: Wie das mit Taschenpfändung aussieht habe ich leider keine Ahnung mich hat weder in Luxembourg noch in Belgien jemals ein Gerichtsvollzieher zu Gesicht bekommen. Eidesstattliche Versicherung ist mir zumindest in Belgien nicht bekannt


Danke für den Beitrag.


Scheint also selbst im EU-Ausland schwer zu sein, irgendwelche Forderungen zu vollstrecken, soweit man kein dickes Konto hat bzw. ein Arbeitsverhältnis, das bekannt ist. Die Frage bleibt aber für mich noch, ob es in der EU auch eine Art Beugehaft gibt, wie die zur Abgabe der EV in D...

Schönen Gruß

Hornfrosch


RE: Taschenpfändung im Ausland - p__ - 23-10-2013

(23-10-2013, 21:22)Hornfrosch schrieb: Dann gehe ich davon aus, dass die Gläubiger zwingend die Anschrift des Schuldners kennen müssen, um gegen ihn im Ausland vollstrecken zu können, richtig? Kann man dann einfach den Hasenfuss machen, wenn die Anschrift aufgeflogen ist, um das Vollstreckungsverfahren zu vereiteln?

Du machst den üblichen Fehler, nicht zwischen Vollstreckung und Vollstreckbarkeit zu unterscheiden. Der kommt in fast jemand Thread mit Auslandsberührung vor. Ich will dir das mal an einem Beispiel ohne Fachbegriffe schildern:

Du lebst beispielsweise in Spanien und hast Schulden in Deutschland. Bevor in Spanien etwas vollstreckt werden kann, muss ein spanischer Gerichtsvollzieher ein Papier in den Händen halten, in dem steht dass du Schulden hast und er doch bitteschön lospfänden möchte. Denn der deutsche Gerichtsvollzieher darf nicht nach Spanien reisen und deinen Porsche Panamera Turbo Executive auf einen LKW verladen lassen, um ihn dir wegzunehmen.

Dieses Papier kriegt der spanische Gerichtsvollzieher bei Unterhaltsschulden dank Haager Übereinkommen schnell und bei anderen Schulden weniger schnell, nur mit aufwendigen Zwischenschritten. Ob und wie er es bekommt, hängt von internationalen Verträgen mit den jeweiligen Ländern ab. Und davon, wie die umgesetzt werden. In Ländern wie Somalia wird wohl kein Zwischenschritt helfen.

WENN er das Papier bekommt, die Schulden also in Spanien vollstreckbar werden, dann muss er sich bei seiner Pfändung immer an das Recht seines Landes Spanien halten, das spanische Recht eben. Er kann dann vielleicht deinen Porsche Panamera Turbo Executive pfänden, aber vielleicht dein Haus nicht, weil vielleicht in Spanien anders als in Deutschland ein Pfändungsschutz für selbstbewohnte Immobilien gilt. Es gilt die spanische Pfändungstabelle und spanische Vorgehensweisen bei der Pfändung. Sicher gibt es unter den über 200 Staaten auch Länder auf dieser Welt, die eine Taschenpfändung nicht kennen, um mal auf deine Eingangsfrage zurückzukommen.


RE: Taschenpfändung im Ausland - Hornfrosch - 24-10-2013

Hallo p,

danke für die ausführliche Antwort. Ich schliesse nun endgültig daraus, dass eine Pfändung nicht im SIS/Ipol registriert werden kann und folglich auch kein Zöllner/Polizist diese vollstrecken würde. Allerdings frage ich mich dennoch, was passieren würde, wenn man z.B. zwecks Aufenthaltsermittlung festgehalten wird und dabei Wertsachen bzw. wichtige Unterlagen mit sich führt. Hat jemand Erfahrungen mit einer solchen Situation bzw. wurde er Opfer einer solchen Wegnahme oder Beschlagnahmung von persönlichen Gegenständen im Rahmen einer solchen Kontrolle?

Besten Dank und schönen Gruß

Hornfrosch


RE: Taschenpfändung im Ausland - gleichgesinnter - 24-10-2013

Und taeglich gruesst das Murmeltier...

Nein, eine Pfaendung kann NICHT im SIS/Inpol registriert werden, nur eine Aufenthaltsermittlung oder Fahndung.
"p" hat es ja schon sehr gut beschrieben und jetzt kann ein Schuldner aus Deutschland natuerlich hergehen und nach dem besten Staat suchen, der ihn vor Pfaendungen schuetzt.
Spanien ist schon sehr gut, denn dort braucht ein deutscher Glaeubiger schon allerhand an Daten, damit der Schuldner dort auch gefunden wird denn die spanischen Behoerden halten sich nicht lange an der Suche eines Schuldners in Spanien auf ohne detailierte Daten wie NIE Nummer und Adresse sowie Arbeitgeber und Bankkonten obwohl sie laut Abkommen eigentlich dazu verpflichtet waeren.
Das Abkommen ( EU Unterhaltsverordnung z.B.) schreibt naemlich nicht vor, wie intensiv die spanischen Behoerden suchen muessen und das diese Suche auch Spanien selbst ueberlassen bleibt.
Und das kannst du jetzt auf jeden anderen Staat uebertragen.
In Deutschland wird z. B. sehr intensiv gesucht, wie man weiss, und dort wird es auch recht einfach weil es dort eine Meldepflicht gibt, in Spanien ist das nicht der Fall.

Und wie so oft gesagt, wer seinen Mund haelt und seinen Aufenthaltsort im Ausland so lange wie moeglich geheimhaelt, der hat um so weniger zu befuerchten, das er gefunden wird und somit eine Vollstreckung zu entgehen.
Auf dem Balkan (Rumaenien, Bulgarien) interessiert es niemanden, ob du in Deutschland Schulden hast, da kannst du gemuetlich deiner Arbeit nachgehen und musst keine Vollstreckung aus Deutschland fuerchten denn die dortigen Behoerden schicken Vollstreckungswuensche aus Deutschland nach 30 Tagen wieder zurueck mit dem Vermerk, das die Suche erfolglos war.
Und das war es dann fuer Deutschland, das muessen sie akzeptieren, ob sie wollen oder nicht.

In Spanien und Italien ist es in abgeschwaechter Form ebenso.

gleichgesinnter


RE: Taschenpfändung im Ausland - p__ - 24-10-2013

(24-10-2013, 02:38)Hornfrosch schrieb: Allerdings frage ich mich dennoch, was passieren würde, wenn man z.B. zwecks Aufenthaltsermittlung festgehalten wird und dabei Wertsachen bzw. wichtige Unterlagen mit sich führt.

Eine Aufenthaltsermittlung dient der Vorbereitung einer Pfändung. Man möchte gerne deine Anschrift, damit man obengenanntes Papier erstellen kann, mit dem du gepfändet werden kannst.

Zudem dürfte die aufenthaltsermittelnde Polizei in den meisten Ländern nicht gleichzeitig Gerichtsvollzieher sein. Damit will ich nicht ausschliessen, dass beispielsweise Südkorea die Polizei auch vollstrecken kann, aber in der Regel dürfte das unüblich sein.


RE: Taschenpfändung im Ausland - kay - 24-10-2013

(24-10-2013, 05:08)gleichgesinnter schrieb: dort wird es auch recht einfach weil es dort eine Meldepflicht gibt, in Spanien ist das nicht der Fall.

Das ist falsch, in Spanien gibt es sehr wohl eine Meldepflicht (Empadronamiento). Ohne gemeldet zu sein, bekommt man z. B. auch kein Bankkonto, keine NIE Nummer, keine Autozulassung, keinen Arbeitsvertrag etc. etc.

Das viele sich einfach nicht melden und schwarz arbeiten, ist allerdings auch eine Tatsache. Legal ist dies aber nicht.


RE: Taschenpfändung im Ausland - Hornfrosch - 24-10-2013

(24-10-2013, 09:13)kay schrieb:
(24-10-2013, 05:08)gleichgesinnter schrieb: dort wird es auch recht einfach weil es dort eine Meldepflicht gibt, in Spanien ist das nicht der Fall.

Das ist falsch, in Spanien gibt es sehr wohl eine Meldepflicht (Empadronamiento). Ohne gemeldet zu sein, bekommt man z. B. auch kein Bankkonto, keine NIE Nummer, keine Autozulassung, keinen Arbeitsvertrag etc. etc.

Das viele sich einfach nicht melden und schwarz arbeiten, ist allerdings auch eine Tatsache. Legal ist dies aber nicht.


Soweit ich weiss, gibt es nur in sehr wenigen EU-Länder kein Meldegesetz. Dazu zählt nach meiner Kenntniss auf jeden Fall Irland, England, Frankreich und Portugal. Ich vermute jedoch, dass Portugal und Irland aufgrund ihrer schlechten Konjunktur für viele als mögliche Option ausscheiden. Schon deshalb, weil Portugal mitunter die schlimmsten Gefängnisse in der EU haben soll und dort wohl recht einfach vollstreckt werden kann. Hier ein Auszug dazu von einer portugiesischen Anwältin: http://www.prolege.de/gerichtliche-beitreibung-von-forderungen-in-portugal.html

Irland scheint dort wohl nicht so kooperativ zu sein, wenn man hier den Beitrag in einem Rechtspfleger-Forum liest:

Zitat:Ermittlung einer Adresse in Irland

Ich wurde in Polen zu einem Verfahrenspfleger in einem Zwangsvollstreckungsverfahren bestellt. Es handelt sich um Vollstreckung aus einer Immobilie daher möchte ich die Adresse des Schuldners nach Möglichkeit ermitteln. Der Schuldner wohnt nach meinen Feststellungen in Dublin in Irland. Die genaue Adresse muss ermittelt werden.

Wie bekannt, gibt es keine Meldepflicht in Irland. Nach dem polnischen Konsulat kann die Adresse nur durch das Finanzamt oder die Sozialversicherung (Social Welfare Office, Revenue Office) ermittelt werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen würden die Behörden jedoch keine Auskünfte an das Konsulat erteilen. Notwendig ist ein Beschluss eines irischen Gerichts. Daher dachte ich an einem Verfahren nach der BeweisaufnahmeVO. Als Pfleger würde in einen Antrag bei dem polnischen Gericht, das mich bestellt hat stellen. Das Gericht würde sich an das entsprechende Gericht in Dublin wenden um die Auskünfte von den irischen Stellen, insbesondere dem Social Welfare Office, Revenue Office anzufordern.
Die irische Zentralstelle, welche die Bearbeitung der Beweisaufnahmeersuchen koordiniert, hat mich jedoch grade per email geschrieben, dass so was nach der BeweisaufnahmeVO nicht möglich sei.

In response to your email I have to inform you that Irish Courts would not put the Social Welfare Office or the Revenue Office under obligation to reveal an address nor have they done this to reveal addresses for court proceedings in other EU member states according to Council Regulation (EC) No 1206/2001 of 28th May 2001.

Das ersuchte Staat hat nach der BeweisaufnahmeVO sehr begrenzte Möglichkeiten die Beweisaufnahme nicht durchzuführen. Daher spiele ich mit dem Gedanken das Verfahren trotzdem einzuleiten.

Hat jmd Erfahrungen mit Irland bzw. Großbritannien gemacht und sieht hier eine andere Lösung?

Schönen Gruß

Hornfrosch


RE: Taschenpfändung im Ausland - MitGlied - 24-10-2013

Du gehst bei Irland von Immobilienbesitz aus.
Das geht bei vielen Auswanderern mit Altlasten an der Realität vorbei.

In Dublin leben die meisten Einwanderer in kl Wohnungen, WGs und Zimmern. Eine "eigene" Immobilie kommt erst ins Spiel wenn eine neue Familie gegründet wird.
Dadurch dass die Bank und meist eine Light-Form eines Rechtsverdrehers in die Kaufangelegenheit verwickelt sind, ist schon eine behördliche Registrierung drin.

bei Miete etc. nicht. Energie, telekom uvm. wird oft prepaid bezahlt.

Auf dem Papier kooperieren die Länder immer, aber die machen sich nicht die Mühe zu finden, wenn du nicht in irgendeinem ihrer Adressregister stehst.

Auto- und Immobilienbesitz führt in fast allen Ländern zu irgend einer Registrierung, die dann mehr oder weniger zentral gepflegt und organisiert wird.

Beispiel Auto: Schon ein einfacher Strafzettel muss irgendwo zugestellt werden können. Dadurch steht man in einem Register. Inwieweit Auskünfte erteilt werden ist eine Frage von sich ständig ändernden Gesetzen. Steht man nirgends drin, kann sich vieles ändern.


RE: Taschenpfändung im Ausland - p__ - 24-10-2013

(24-10-2013, 14:50)Hornfrosch schrieb: Irland scheint dort wohl nicht so kooperativ zu sein, wenn man hier den Beitrag in einem Rechtspfleger-Forum liest:

Ich halte diese endlose Abwägerei der Vollstreckbarkeit nach Ländern, in die solche Threads immer abgleiten für viel unwichtiger wie man sich immer drauf stürzt.

Wer nicht bloss als Tourist ein paar Monate irgendwo eine Station einlegt, wird Fuss fassen wollen, also zumindest planen, länger zu bleiben. Damit werden alle Sicherheiten unsicher. Wie schnell Zentralregister mit totalem Durchgriff entstehen, können wir in Deutschland sehen.

Weit weniger schnell ändert sich der Stil des Vollstreckungsrechts gegenüber Schuldnern. Es gibt schuldnerfreundliche Länder mit ausgebautem Pfändungsschutz, kurzen Insolvenzen und es gibt Länder mit traditionell brutalem Durchgriff auf Schuldner. Dieses Klima ist viel wichtiger wie die Hoffnung, die Vollstreckbarkeit deutscher Schulden im Zielland würde dauerhaft so schwer bleiben, dass das irgendwie nicht klappt. Der Plan B MUSS vor der Katastrophe bewahren, weil Plan A nicht verlässlich ist.

Wie im Zielland mit Schuldnern umgesprungen wird, lässt sich Dank Internet für fast alle Länder dieser Erde recherchieren. Auch in Spanien und Irland werden Gesetze veröffentlicht, gibt es Schuldnerforen, öffentliche Informationen. Wer schon das nicht kann, sollte sich fragen ob er wirklich einen Weg gehen will, für den ihm die persönlichen Voraussetzungen fehlen.


RE: Taschenpfändung im Ausland - Hornfrosch - 24-10-2013

Zitat:Wer schon das nicht kann, sollte sich fragen ob er wirklich einen Weg gehen will, für den ihm die persönlichen Voraussetzungen fehlen.

Keine Sorge, das habe ich bereits getan. Nur sind persönliche Erfahrungen, die dieses Forum erst so wertvoll machen, doch immer eine Nachfrage wert. Es bringt doch nichts, sich vorher sinnlos in Google tod zu suchen, wenn man doch durch eine leichte Nachfrage schneller zum gewünschten Ergebnis kommt. Ausserdem decken sich persönliche Erfahrungen auch nicht überall...


RE: Taschenpfändung im Ausland - MitGlied - 24-10-2013

Um zu deiner Eingangsfrage zu kommen: Wird in D überhaupt die Taschenpfändung durchgeführt?
Die bringt doch im Prinzip nur etwas, wenn du schwarz arbeitest und irgendwelche Geschäfte machst und dadurch manchmal mit nem dicken Geldbeutel durch die Gegend marschierst. Der Vollstrecker muss als auf der Lauer liegen und dich zum richtigen Zeitpunkt antreffen.

Das wird selbst in D völlig unüblich sein. In anderen Ländern wird das keinesfalls besser sein. Falls öffentliche Schulden bestehen greift man in anderen Ländern auch sehr gerne auf Ersatzhaftstrafen zurück, mit absolut unbefriedigendem Resultat.

Wie das mit eidesstattlicher versicherung im Ausland läuft kannst du in diesen Beiträgen finden:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=7953
Evtl. musst du dich auch durch ähnliche Beiträge durchwühlen.
Auf den Punkt gebracht: im Ausland fast unmöglich.


RE: Taschenpfändung im Ausland - Hornfrosch - 24-10-2013

Danke für deine ausführliche Antwort, MitGliedSmile

Eigenlich bin ich auch davon ausgegangen, dass eine Taschenpfändung vom Prinzip her nur schwer durchgeführt werden kann. Da Dino aber häufig darauf angespielt hat, wenn auch ironisch, konnte ich nicht wiederstehen, dennoch dieses Thema zu starten - umsonst war es jedenfalls nicht.

Allerdings habe ich ein lustiges Video auf YT gefunden, wo tatsächlich ein GV eine gewaltsame Taschenpfändung probiertBig Grin - http://www.youtube.com/watch?v=ibd70Ihzj9o


Schönen Gruß

Hornfrosch


RE: Taschenpfändung im Ausland - Leutnant Dino - 24-10-2013

(24-10-2013, 15:07)p schrieb: Wer schon das nicht kann, sollte sich fragen ob er wirklich einen Weg gehen will, für den ihm die persönlichen Voraussetzungen fehlen.

Sehr richtig und ausgewogen formuliert. Das ist die richtige Antwort auf die übliche Frage: "Wohin soll ich auswandern?"


RE: Taschenpfändung im Ausland - Hornfrosch - 24-10-2013

Einen perfekten Abgang kann es nicht geben. Aber wenn man sich nicht ausreichend vorbereitet bzw. informiert, dann wird es ganz sicher kein Erfolg. Dazu zählt nunmal, dass man auch Fragen stellen muss, die den Eindruck vermitteln, dass man nicht über die entsprechenden Eigenschaften verfügt, um die Sache konsequent durchzuziehen. Es kann eigentlich nur besser werden...


RE: Taschenpfändung im Ausland - Raasclaat - 25-10-2013

Zum thema taschenpfändung in DE kann ich nur erwähnen dass folgender fall möglich ist:
Man hat schulden beim staat oder gerichtlich festgestellt.
Man zahlt so lange nicht bis eije ersatzfreiheitsstrafe angedroht wird.
Es ergeht daraufhin haftbefehl. (Hier interessant inwieweit dieser evtl. Ins SIS gelangt nebenbei angemerkt)
Man wird von der bullerei aufgegriffen oder zu hause hochgenommen.
Option 1: zahlen
Option 2: knast

Bei nem kumpel passiert da er gerichtskosten nicht gezahlt hat. GV oder pfändung wurde erst ganicht gemacht.


RE: Taschenpfändung im Ausland - Hornfrosch - 25-10-2013

Zitat:Es ergeht daraufhin haftbefehl. (Hier interessant inwieweit dieser evtl. Ins SIS gelangt nebenbei angemerkt)

Würde mich auch interessieren. Laut einer Anwaltsplattform sind dort nur strafrechtliche Haftbefehle und Adressermittlungen drin. Ich selbst habe nur was über Taschenpfändungen von dem YT-Video mit dem GV bzw. von der Aussage eines Freundes, der von einem GV darauf aufmerksam gemacht wurde, dass er ihn jederzeit auf offener Straße nach Wertsachen durchsuchen darf, erfahren.


RE: Taschenpfändung im Ausland - Raasclaat - 25-10-2013

Hmm stimmt im SIS ist ja von Strafmaß von ab 4 monaten die rede.
Da es so einer ersatzfreiheitsstrafe ja keiner verurteilung bedarf, ist doch daraus zu folgern dass dies auch keine strafe im sinne des sis ist und somit kein haftbefehl ergeht.
schulden sind klar zivielrecht und nicht strafrecht.
Vor allem habe ich noch nie von so etwas gehört.
Schulden zu haben ist ja keine straftat. Lol. Obwohl viele dies so ins licht stellen.

Ich denke die kunst liegt sowieso darin nicht wegen 170ger verknackt zu werden.
Deshalb sollte man sich ernsthaft gedanken machen dies zu vermeiden.
Mittelfristig zieht wohl nur nicht gefunden zu werden.
Langfristig raus aus europa.

Vortragen nichts zu haben ist sicherlich auch ne möglichkeit.

Ich persönlich würde sagen man lebt noch immer am besten in spanien, hat nen mittelmäßig bis gut bezahlten job und zahlt mindestunterhalt über ne ecke. So dass sie dicht möglichst nicht finden.

Zweite ist in de zu bleiben und nen arbG zu finden der flexibel mit dem gehalt ist.

Jeder sollte aber selber schauen was für einen am konformsten ist.
Ganz gut ist es auch eine gehaltsabtretung zu machen. Aber das ist ne andere sache.


RE: Taschenpfändung im Ausland - Hornfrosch - 25-10-2013

Zitat:Ich denke die kunst liegt sowieso darin nicht wegen 170ger verknackt zu werden.
Deshalb sollte man sich ernsthaft gedanken machen dies zu vermeiden.
Mittelfristig zieht wohl nur nicht gefunden zu werden.
Langfristig raus aus europa.

So ist es. Der Fall mit dem Franzosen hat mir gezeigt, dass man sich nicht darauf verlassen kann, dass der 170ger nicht zu einer, wenn auch innofiziellen, europaweiten Fahndung führen kann. Ob die Festnahme rechtmäßig war, wird wohl Nebensache sein, wenn man dann in D festsitzt...

Schönen Gruß

Hornfrosch


Vermeidungsstrategien 170er - Mahatu - 26-10-2013

Zitat:Ich denke die kunst liegt sowieso darin nicht wegen 170ger verknackt zu werden.
Deshalb sollte man sich ernsthaft gedanken machen dies zu vermeiden.
Mittelfristig zieht wohl nur nicht gefunden zu werden.
Langfristig raus aus europa.

Wie koennte eine Vermeidungsstrategie 170er aussehen? Offensichtliche Mittellosingkeit zeigen, d.h. in Wohnungsloseneinrichtungen Caritas u.a. uebernachten und dort eine Postadresse haben? 2 Monate im Monat in D so leben, und den Rest des Jahres in Ausland arbeiten? Job in D ja, aber Verdienst unter 1000 Euro netto? Seit Schroeder ist dies ohnehin schon Relatitaet fuer viele Arbeitnehmer.


RE: Taschenpfändung im Ausland - gleichgesinnter - 27-10-2013

(24-10-2013, 09:13)kay schrieb:
(24-10-2013, 05:08)gleichgesinnter schrieb: dort wird es auch recht einfach weil es dort eine Meldepflicht gibt, in Spanien ist das nicht der Fall.

Das ist falsch, in Spanien gibt es sehr wohl eine Meldepflicht (Empadronamiento). Ohne gemeldet zu sein, bekommt man z. B. auch kein Bankkonto, keine NIE Nummer, keine Autozulassung, keinen Arbeitsvertrag etc. etc.

Das viele sich einfach nicht melden und schwarz arbeiten, ist allerdings auch eine Tatsache. Legal ist dies aber nicht.

Das ist nicht richtig, sorry, ich wohne hier in Spanien seit nunmehr 17 Jahren und weiss definitiv, das es keine Meldepflicht gibt.

Es gibt ohne Meldung beim Ayuntamiento auf jeden Fall eine NIE (Numero Identificacion Extranjero) denn das wird bei der Polizei (Nacional) beantragt!

Fuer die Eroeffnung eines Bankkontos braucht man die Numero NIE und ebenfalls KEINE Meldebestaetigung des Ayuntamientos!

Arbeitsvertrag gibt es ebenfalls OHNE Meldung und man kann bei der INEM (Arbeitsamt) eine Sozialversicherungsnummer (Numero Seguridad) bekommen!

Das einzige, was richtig ist, wenn man ein Auto auf sich anmelden will beim Trafico, dann braucht man eine Meldebestaetigung vom Ayuntamiento (Einwohnermeldeamt) und das aber auch nur, weil die KFZ Steuer ( Impuestos del coche) das Ayuntamiento bekommt und dort auch bezahlt werden muss!

Erzaehl hier also keinen Muell, Kay! Mit solchem Halbwissen verunsicherst du nur Auswanderungswillige!Angry

gleichgesinnter