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FG Münster: 4 K 4146/12 Kg vom 20.09.2013: Auch nach der Hochzeit gibt's Kindergeld - Druckversion

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FG Münster: 4 K 4146/12 Kg vom 20.09.2013: Auch nach der Hochzeit gibt's Kindergeld - Bügeleisen - 31-10-2013

Folgendes vom Finanzgericht Münster:

Zitat:Trotz Unterhalt durch Ehegatten
Auch nach der Hochzeit gibt's Kindergeld

Wenn ein Kind während der Berufsausbildung heiratet, ist der Kindergeldanspruch weg. So war das zumindest bisher. Doch ein Urteil des Finanzgerichts Münster könnte das nun ändern. Für Kinder in der Berufsausbildung gibt es bis zum 25. Geburtstag Kindergeld. Und das gilt auch, wenn sie verheiratet sind, wie jetzt das Finanzgericht Münster klargestellt hat. Denn seit dem Jahr 2012 ist Kindergeld nicht mehr vom Einkommen abhängig, folglich steht ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehepartner dem Kindergeldanspruch nicht entgegen.

mehr: http://mobil.n-tv.de/ratgeber/Auch-nach-der-Hochzeit-gibts-Kindergeld-article11634671.html

Ist das Wort "Kinder"geld überhaupt noch zeitgemäß? Huh