Offenburg: Ehemann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Medien, Veranstaltungen (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Thema: Offenburg: Ehemann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen (/showthread.php?tid=8214) |
Offenburg: Ehemann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen - Bügeleisen - 01-11-2013 Der Frau wird aber nichts passieren: Zitat:... Der Betriebswirt zeigte seine Frau daraufhin wegen Verleumdung an. Die 34-Jährige hatte zuvor die eheliche Wohnung komplett ausräumen lassen, als ihr Mann auf Geschäftsreise war. Die beiden Kinder nahm sie mit. So ist sie, unsere Justiz. RE: Offenburg: Ehemann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen - Bluter - 01-11-2013 Zitat:Streit um die Kindererziehung, den Haushalt und das Geld prägte die Beziehung. Als die 34-Jährige nach der Geburt des zweiten Kindes eine weitere Ausbildung begann, verstärkten sich die Konflikte.[...] Strafanzeige hatte die Ehefrau nicht stellen wollen.[...] Das Verfahren könnte im Sorgerechtsstreit eine Rolle spielen, da die Kinder vom Familiengericht zwischenzeitlich dem Vater zugesprochen wurden. Die übliche Leier, an Familiengerichten, wenn Kinder aus einer Beziehung hervorgegangen waren. Dieser öffentlichkeitsgierige StA weist gar selbst drauf hin?!?!?! Wäre dieser Staatsanwalt kein ganz schlechter, mit einem Hauch von Gewissen: Er hätte - um einer ausgleichenden Gerechtigkeit zu genügen - in einem eigenständigen Verfahren der mutmaßlichen Verleumderin "nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten" zu einen Freispruch verhelfen können, oder? RE: Offenburg: Ehemann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen - Bügeleisen - 02-11-2013 (01-11-2013, 18:50)Bluter schrieb: Wäre dieser Staatsanwalt kein ganz schlechter, mit einem Hauch von Gewissen: Er hätte - um einer ausgleichenden Gerechtigkeit zu genügen - in einem eigenständigen Verfahren der mutmaßlichen Verleumderin "nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten" zu einen Freispruch verhelfen können, oder? Da erwartest du aber zu viel von unserer Justiz. Allein schon nicht im Sinne der KM zu handeln und (eigentlich das normalste der Welt ) zuzugeben "Nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten" kostete die Staatsanwaltschaft viel Überwindung. |