OLG Hamm vom 26.09.2013 (2 WF 161/13): Kein Anspruch auf Unterhalt bei BAföG. - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Information (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Gerichtsurteile (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: OLG Hamm vom 26.09.2013 (2 WF 161/13): Kein Anspruch auf Unterhalt bei BAföG. (/showthread.php?tid=8327) |
OLG Hamm vom 26.09.2013 (2 WF 161/13): Kein Anspruch auf Unterhalt bei BAföG. - Simon ii - 29-11-2013 Nicht zu fassen, es gibt auch für Väter positive Urteile: Oberlandesgericht Hamm: Kein Anspruch auf Unterhalt, soweit BAföG-Leistungen den Unterhaltsbedarf decken können (15.11.2013) Zitat:Die in Dortmund bei ihrer Mutter wohnhafte, 21 Jahre alte Antragstellerin studiert an der Universität Duisburg-Essen. Ihr in Bottrop wohnhafter Vater, der Antragsgegner, zahlt monatlich ca. 210 Euro Kindesunterhalt. Unter Hinweis auf ihr Studium hat die Antragstellerin vom Antragsgegner eine Erhöhung der monatlichen Unterhaltsleistungen auf ca. 380 Euro verlangt. Einen Antrag auf BAföG-Leistungen, die regelmäßig zu 50% als Zuschuss und zu 50% als zinsloses Darlehn gewährt werden, hat sie nicht gestellt, u.a. um sich nicht schon zu Beginn ihres Berufslebens zu verschulden. Richtig klasse finde ich diesen Teil: Zitat:Da es die Antragstellerin bewusst unterlassen habe, einen BAföG-Antrag zu stellen, sei ihr in Höhe der BAföG-Leistungen ein fiktives, ihren Unterhaltsanspruch minderndes Einkommen zu unterstellen. Simon II RE: OLG Hamm vom 26.09.2013 (2 WF 161/13): Kein Anspruch auf Unterhalt bei BAföG. - Absurdistan - 29-11-2013 Hätte sie ohne Verdienstnachweise des Vaters Bafög beantragt dann hätte das Bafög-Amt den Antrag abgewiesen und sie aufgefordert den Vater zu verklagen. RE: OLG Hamm vom 26.09.2013 (2 WF 161/13): Kein Anspruch auf Unterhalt bei BAföG. - Antragsgegner - 30-11-2013 Noch ein super Urteil für mich! Vielen Dank. RE: OLG Hamm vom 26.09.2013 (2 WF 161/13): Kein Anspruch auf Unterhalt bei BAföG. - ExDeutscher - 02-12-2013 (29-11-2013, 11:19)Absurdistan schrieb: Hätte sie ohne Verdienstnachweise des Vaters Bafög beantragt dann hätte das Bafög-Amt den Antrag abgewiesen und sie aufgefordert den Vater zu verklagen. Das war bei mir nicht so. Mein Vater, der seinerzeit auch abgehauen ist und dessen Aufenthalt ich nicht kannte, wurde vom BaFöG-Amt um Auskunft ersucht (nicht Leistungsfähig) und dann entsprechend nicht berücksichtigt. |